Änderung der Einreiseregelungen nach Österreich
Ab heute, den 20. Dezember 2021, 00:00 Uhr benötigen alle Menschen die nach Österreich einreisen grundsätzlich einen 2G-Plus-Nachweis. (Geimpft oder genesen + einem negativen PCR-Test) (Eine Booster-Imfpung befreit vom PCR Test!)
Wer über kein negatives Testergebnis verfügt, muss sich registrieren (Pre-Travel-Clearance) und unverzüglich in Quarantäne begeben.
Österreicher, EU-, EWR-Bürger und Personen die in der EU wohnhaft sind und über keinen Impf- oder Genesungsnachweis verfügen, müssen eine Registrierung vornehmen und sich unverzüglich in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Aus dieser können sie sich frühestens am 5 Tag mit einem negativen PCR-Test freitesten.
Im Pendlerverkehr kann für die Einreise anstelle eines negativen PCR-Tests auch ein negativer Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorgewiesen werden.
Der Transitverkehr ist von diesen Regelungen ausgenommen.
Achtung: Die verschärften Einreiseregeln gelten auch für Österreicher, die das Bundesgebiet z.B. nur für einen kurzen Einkauf verlassen.
(Details unter: Die aktuellen Maßnahmen zum Coronavirus im Überblick (sozialministerium.at) )
Diese Einreiseregelungen werden von der Polizei in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Bundesheer und den Gesundheitsbehörden überwacht, wobei die Kontrolldichte ab morgen sukzessive erhöht wird.
Am Flughafen Innsbruck werden bereits jetzt lückenlose Kontrollen durchgeführt. Die Daten von über den Luftverkehr aus Großbritannien einreisende Personen werden inklusive Aufenthaltsort und Aufenthaltsdauer registriert. Foto: pixabay/R.Thrainer