Am Frühstückstisch netzwerken
Vernetzung fängt schon beim Frühstück an: Das Wirtschaftsforum St. Johann machte dies vergangene Woche möglich und verbuchte damit einen großen Erfolg.
St. Johann | Das Wirtschaftsforum St. Johann lud am Donnerstag zum ersten St. Johanner Unternehmerfrühstück ein – nicht nur Mitglieder waren willkommen, alle Unternehmer der Umgebung sollen mit dem neuen Angebot angesprochen werden. „Es ist wichtig, einander zu kennen, nicht nur im Ort, sondern in der ganzen Region. Das ist eine unserer Stärken“, unterstreicht Angelika Schmied-Hofinger, die Obfrau des Wirtschaftsforums. Marije Moors vom Ortsmarketing ergänzt: „Die Unternehmerstammtische wurden vor ca. eineinhalb Jahren eingestellt, uns fehlte ein Vernetzungstreffen.“
Die neue Einrichtung soll sich etablieren, Ziel ist, viermal im Jahr ein Unternehmerfrühstück abzuhalten. Der Auftakt stieß bereits auf großes Interesse, 45 Wirtschaftstreibende konnten begrüßt werden. „Unsere Erwartungen wurden weit übertroffen“, freute sich Schmied-Hofinger.
Irrtümer im Arbeitsrecht vermeiden
Herzstück des Treffens war ein Impulsvortrag von Marlene Wachter (CHG-Czernich Rechtsanwälte). Sie gab dabei „Tipps zur Vermeidung kostspieliger Irrtümer im Arbeitsrecht“.
Schwerpunkte waren die Themen Privatnutzung von Firmen-PCs, Krankenstand sowie Lohn- und Sozialdumping – jeweils aus Sicht des Arbeitgebers.
Erlaubt dieser beispielsweise grundsätzlich eine gewisse Nutzung des PCs, gelten dennoch Regeln: Das IT-System des Unternehmens darf nicht gefährdet werden, die Nutzung durch den Arbeitnehmer darf nicht exzessiv ausfallen bzw. zur Vernachlässigung der Dienstpflicht führen. Selbstverständlich dürfen keine übermäßigen Kosten anfallen und der Ruf des Arbeitgebers darf durch private Nutzung nicht gefährdet werden, fasste Wachter zusammen. Diese Punkte können in einer schriftlichen Vereinbarung geregelt werden. Arbeitgeber können auch Weisungen erteilen.
Anlassbezogene Kontrollen sind erlaubt. Wenn technische Systeme zur Überwachung installiert werden, muss der Betriebsrat bzw. der Arbeitnehmer seine Zustimmung erteilen, wenn durch diese Maßnahme die Menschenwürde berührt wird, führte Wachter weiter aus. Das Lesen privater E-Mails seiner Angestellten ist dem Arbeitgeber nicht erlaubt.
Zum Thema Krankenstand führte Marlene Wachter an, dass die Arbeitnehmer verpflichtet sind, eine Arbeitsunfähigkeit sofort nach deren Eintritt zu melden. Zudem müssen die Angestellten dem ärztlich angeordneten Schonungsbedarf Folge leisten. Wenn die Krankenstandsbestätigung auf unbestimmte Zeit ausgestellt wurde, sind regelmäßige Arztbesuche durch den Angestellten zu tätigen. Die Auskunftspflicht des Angestellten gegenüber dem Chef ist in „unbedingt erforderlichem Ausmaß“ gegeben, sofern die Genesung dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Marlene Wachter beschrieb auch eingehend das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und seine Verpflichtungen für Unternehmer. So machen sich Arbeitgeber strafbar, wenn sie ihren Arbeitnehmern nicht zumindest das per Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Entgelt zahlen. Dazu zählen u.a. die jeweils im Kollektivvertrag vorgesehenen Erschwerniszulagen, Überstundenzuschläge, Sonderzahlungen, Wegzeitvergütungen sowie Jubiläumsgelder.
Häufige Fehlerquellen sind hierbei, dass z.B. der falsche Kollektivvertrag zur Anwendung kommt bzw. der Arbeitnehmer falsch eingestuft wird. Auch Fehler bei der Endabrechnung bzw. die fachgerechte Umsetzung des flexiblen Arbeitszeitmodells sind oft gesehene Stolpersteine.
Wirtschaftsforum trägt sein Wirken nach außen
Das jüngste Frühstückstreffen ist ein weiterer Schritt des Wirtschaftsforums St. Johann, seine Arbeit nach außen zu tragen. Der rund 170 Mitglieder starke Zusammenschluss informiert unter
www.wirtschaftsforum-stjohann.at. Elisabeth Galehr
Bild: Angelika Schmied-Hofinger, Obfrau des Wirtschaftsforums St. Johann (l.) und Marije Moors vom Ortsmarketing (r.) begrüßten Marlene Wachter als Vortragende und Prok. Robert Döttlinger von der Sparkasse. Foto: Galehr