Angst um das Kleinod „Penningdörfl“
Die Bagger sind trotz noch ausstehender Widmung bereits aufgefahren. „Rettet das Penningdörfl“, fordern Bürger in Hopfgarten. Bürgermeister Paul Sieberer verteidigt das Wohnbauprojekt.
Hopfgarten | Von der Obstwiese neben der Volksschule und der Kapelle ist nicht mehr viel zu sehen. Die Erschließungsarbeiten für die insgesamt fünf Baugrundstücke sind voll im Gange. Irritierte Anrainer wandten sich an den Kitzbüheler Anzeiger mit dem Hilferuf: „Rettet das Penningdörfl!“
Ein heimischer Bauträger möchte dort zwei Doppelhäuser und drei Einfamilienhäuser errichten. Die Einfamilienhäuser sollen „leistbares Wohnen für Einheimische“ ermöglichen. Die Doppelhäuser werden auf dem freien Markt gehandelt.
Entwicklungsfläche
Eine Widmung in Bauland gibt es noch nicht für das Grundstück, wie Bürgermeister Paul Sieberer (VP) bestätigt: „Man kann geteilter Meinung sein, ob der Fleck verbaut werden soll. Tatsache ist, dass es sich laut Raumordnungskonzept um eine Entwicklungsfläche handelt.“
Die Anrainer sind über die Vorgehensweise entsetzt. „Es gab keinerlei Information. Man kann doch nicht einfach anfangen, ein Grundstück zu erschließen, wenn noch nicht einmal eine Widmung in Bauland vorliegt“, kritisiert Sprecher Peter Feiersinger, der selbst in der Immobilienbranche tätig ist.
Sieberer verweist auf den rechtsgültigen Bescheid der BH Kitzbühel, welcher die Oberflächenentwässerung erlaubt. Auch die Genehmigung der Wassergenossenschaft Penningberg liegt schriftlich vor. „Das ist eine ganz normale Vorgehensweise. Der Erschließungsplan für das Grundstück wurde vom Bauausschuss positiv bewertet, deshalb konnte gestartet werden“, erklärt Sieberer die Vorgehensweise in der Gemeinde Hopfgarten.
Kein Beschluss im Gemeinderat
Der Gemeinderat wurde noch nicht miteinbezogen. „Der Bauwerber muss uns zuerst die Käufer für die Grundstücke bekanntgeben. Dann gibt es die Umwidmung im Gemeinderat und den Raumordnungsvertrag“, schildert Bgm. Sieberer. Wird der Entscheidung des Gemeinderates damit nicht vorausgegriffen? „Nein in keinster Weise. Im Raumordnungskonzept steht die Fläche ja schon als Entwicklungsfläche drin - damit hat die Gemeinde signalisiert, dass hier etwas gebaut werden darf“, sagt Sieberer. Wann die Widmung von Freiland in Bauland erfolgen wird, sei noch nicht klar. „Ein Bebauungsplan soll zudem sicherstellen, dass das Ortsbild gewahrt bleibt“, sagt Sieberer. Die Anrainer haben dann erst die Möglichkeit zur Widmung und zum Bebauungsplan Stellungnahmen (Einsprüche) abzugeben. „Aber was nützt das, wenn die Erschließung schon erfolgt ist?“, kritisieren sie, „dann ist das Projekt ja praktisch schon durch – ein abgekartetes Spiel ist das.“
Gefahr für Volksschüler
Die Bewohner des Penningdörfls haben nicht nur Angst um die Verbauung des Kleinodes, sondern auch um ihre Kinder, die über die schmale Straße täglich zur Volksschule gehen. „Die Straße ist 3,40 Meter breit und unübersichtlich, man muss mit Schwung hinauffahren. Im Winter ist sie durch die Schneeablagerungen noch schmäler.“
Messbesucher stehen vor der Kapelle
Die Anrainer fordern eine andere Zufahrtsmöglichkeit oder die Verbreiterung der Straße – was im Bereich der Kapelle aber unmöglich ist. „Die Leute stehen bei der Messe vor der Kapelle – hier gab es schon in der Vergangenheit oft brenzlige Situationen“, schütteln die Anrainer den Kopf. Bgm. Sieberer kontert: „Es gibt ja schon Häuser dort oben. Fünf Bauplätze mehr oder weniger machen es nicht aus. Es wird leistbarer Wohnraum geschaffen. Die Gemeindestraße, wird ,wo es geht, verbreitert. In die Planungen wurde zudem das Bundesdenkmalamt wegen der Kapelle miteinbezogen.“
Die Bewohner des Penningdörfls sprechen sich nicht gegen leistbares Wohnen aus: „Aber dort? Wo die Gemeinde doch weiter unten ein Grundstück besitzt, wo es besser passen würde.“ Eine Bebauung des angesprochenen 1,6 Hektar großen gemeindeeigenen Grundstückes sei derzeit aber noch kein Thema, sagt dazu Bgm. Sieberer.
Rege Bautätigkeit
Fährt man auf den Penningberg sieht man rege Bautätigkeit. „Ja, es ist einiges in Planung. Wiederum mit einem Mix aus freiverkäuflichem und leistbarem Wohnen“, so Sieberer.
Übrigens in der gleichen Vorgehensweise, wie im Pennigdörfl: Zuerst Erschließung, dann folgt Widmung und Bebauungsplan. Johanna Monitzer
Bild: Neben der Kapelle und der Volksschule sind die Erschließungsarbeiten voll im Gange. Foto: Monitzer
Nachgefragt - Erschließung ohne Widmung?
Auf die Nachfrage bei der Raumordnungsabteilung, ob die Erschließung eines Grundstückes möglich ist, auch wenn noch keine Bauland-Widmung vorliegt, teilt Maximilian Brandhuber vom Land Tirol mit: „Erschließungsmaßnahmen unterliegen nicht der Bauordnung und können unabhängig von einer Flächenwidmung – natürlich unter Berücksichtigung der vorgegebenen Erschließungskriterien – getroffen werden.“ jomo