Behörde gab Niedermoser recht
Der Beschluss im St. Jakober Gemeinderat, Raumordnungsangelegenheiten generell geheim abzustimmen, wurde von der Bezirkshauptmannschaft gekippt. Eingebracht wurde die Beschwerde von GR Josef Niedermoser.
St. Jakob | Der Beschluss im Hauserer Gemeinderat, wonach zukünftig alle Raumordnungsangelegenheiten generell geheim abgestimmt werden sollen, erzürnte Gemeinderat Josef Niedermoser (Gemeinsam für Haus). „Gemeindemandatare haben Rechte und Pflichten und müssen zu ihrem Abstimmungsverhalten stehen“, betont der Hauserer Mandatar und ist überzeugt, „dass sie sich im Sinne der Transparenz und der Demokratie nicht hinter einer geheimen Abstimmung verstecken sollen“.
Den Hauserer Beschluss wollte Niedermoser so nicht stehen lassen und brachte bei der Bezirkshauptmannschaft eine Aufsichtsbeschwerde ein. Vergangene Woche informierte Niedermoser über das Ergebnis: „Die Bezirkshauptmannschaft hat mir recht gegeben. Laut Gemeindeordnung – die meines Erachtens sowieso überarbeitet gehört – ist eine generelle Geheimabstimmung nicht vorgesehen.“ Nur in Einzelfällen sei das rechtens. Niedermoser hat auch kein Verständnis für Mandatare, die mit einer offenen Abstimmung – etwa aus wirtschaftlichen Gründen – Probleme bekommen könnten. Wer sich hier nicht traue offen seine Meinung kundzutun, habe im Gemeinderat auch nichts verloren, ist Niedermoser überzeugt.
Bürgermeister Franz Wallner hält das Erkenntnis der Behörde inzwischen in Händen: „Ich habe Herrn Gemeinderat Niedermoser bereits mitgeteilt, dass wir das in der nächsten Sitzung behandeln. Wir müssen noch prüfen, ob das wirklich so ist.“ Er habe den Antrag eingebracht, da einige Gemeinderäte die generelle offene Abstimmung als unangenehm empfinden.
In vielen Gemeinden, wie etwa in St. Johann oder Kössen, ist es übrigens seit Jahren Usus, Widmungen und Ähnliches geheim abzustimmen. mak