Bürgerinitiative erhebt Beschwerde
Wie bereits berichtet, hat die St. Johanner Gemeindeführung den Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung zum Gewerbegebiet Unterbürg negativ beschieden. Die Bürgerinitiative „Freunde des Niederkaisers“ hat nun Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Tirol gegen diesen Bescheid eingelegt.
„Nach juristischer Prüfung haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen, da wir denken, dass es sich die Gemeindeführung mit dieser Entscheidung zu einfach macht“, so Sprecher Martin Mallaun. „Wir vertreten die Ansicht, dass sich der Gesetzestext nicht auf zukünftige, sondern nur auf bereits bestehende Einnahmen der Gemeinde bezieht. Überdies kann die realistische Ausarbeitung eines Projekts für die Gegenfinanzierung nicht vom Antragssteller einer Volksbefragung vorgenommen werden. Dieser ist für gewöhnlich ein Laie und hat keinen detaillierten Einblick in die Gemeindefinanzen.“
Die Bürgerinitiative sieht sich in ihrer Ansicht auch durch den Verfassungsexperten Univ. Prof. Dr. Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck bestärkt, der diese Einschränkungen für Volksbefragungen ebenfalls kritisch sieht.
Letztendlich ist es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, ob der besagte Passus in der Tiroler Gemeindeordnung nicht nur für gegenwärtige, sondern auch für zukünftig geplante Einnahmen ausgelegt werden. Die Freunde des Niederkaisers sind aber optimistisch, dass das Verwaltungsgericht im Sinne einer transparenten und fairen Bürgerbeteiligung entscheiden und den ablehnenden Bescheid aufheben wird. Presseaussendung der Bürgerinitiative "Freunde des Niederkaisers".
Wir berichten ausführlich in der nächsten Ausgabe!
„Freunde des Niederkaisers“
martin.mallaun@gmail.com