Die Praxis bei Sozialeinrichtungen
Im Fokus: Die Themen Arbeit und Tagesstruktur. LRin Gabriele Fischer auf Besuch im Café & Bistro „Kowalski“.
Kitzbühel | Auf Berufsvorbereitung auf der einen und integrative Beschäftigung auf der anderen Seite zielen das Café & Bistro Kowalski sowie das Cateringservice Kulinarium des Diakoniewerkes in Kitzbühel ab: „Im Café & Bistro „Kowalski“ ermöglichen wir Menschen mit Behinderungen durch die Vermittlung von praktischen und theoretischen Lehrinhalten den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt“, berichtet die pädagogische Leiterin Barbara Eberharter-Lanner. Die Berufsvorbereitung im Kowalski basiert auf drei Säulen: Das praktische Arbeiten im Café & Bistro, externe Praktika zur Berufsorientierung sowie Modularbeit, um Kenntnisse wie Kundenkontakt oder Hygienemaßnahmen zu vertiefen und Berufsziele zu definieren.
Einsatz je nach Talent und Fähigkeit
Das Mittagsmenü des Cafés & Bistros „Kowalski“ wird im Kulinarium Kitzbühel zubereitet, das integrative Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen bietet – das Angebot umfasst ein Cateringservice für größere und kleinere Anlässe, aber auch Mittagstisch und Jausenbuffets für Schulen und Firmen sowie Essen auf Rädern im Großraum Kitzbühel. „Menschen mit Behinderungen können bei uns ihre Talente und Fähigkeiten im Bereich Küche und Gastronomie einbringen und ausbauen und erhalten eine Tagesstruktur“, erläutert Küchenleiter Walter Laiminger.
Arbeit als eine Grundlage für Inklusion
„Berufsvorbereitung, Qualifizierung und Beschäftigung sind für Menschen mit Behinderungen ein wichtiger Schritt in Richtung gesellschaftlicher Teilhabe“, stellt LRin Fischer klar und verweist auf die in der UN-Konvention verankerten Rechte von Menschen mit Behinderungen: Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit basierend auf dem Recht auf Gleichberechtigung. Das Recht auf Arbeit beinhaltet die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die frei gewählt oder frei angenommen wird.
Lohn statt Taschengeld – daran führt nichts vorbei
„Aus diesem Grund führt auch an Lohn statt Taschengeld kein Weg vorbei, wenn wir Inklusion ernst nehmen“, ist LRin Fischer überzeugt. Dafür brauche es einen offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen barrierefreien Arbeitsmarkt.
Forderungen an den Bund
Da sowohl das Arbeitsrecht als auch das Sozialversicherungswesen beim Bund angesiedelt sind, müsse auf Bundesebene auch eine adäquate sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Absicherung gewährleistet werden. „Nur so können bestehende Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt abgeschafft werden“, sagt LRin Fischer. Neben der Unfallversicherung sei auch eine eigene Sozial- und in weiterer Folge eine eigene Pensionsversicherung für Menschen mit Behinderungen einzuführen.
Bild: LRin Gabriele Fischer im Gespräch mit der Vorständin des Diakoniewerks Daniela Palk, Kulinarium-Küchenleiter Walter Laiminger, der pädagogischen Leiterin der Arbeitsbereiche Kitzbühel Barbara Eberharter-Lanner und Johanna Schmitt, die sich im Café & Bistro „Kowalski“ auf ihren zukünftigen Berufsweg vorbereitet. Foto: Land Tirol/Reichkendler