Ein Urteil mit großer Auswirkung
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist seit vielen Jahren ein gern verwendetes Sprichwort. Mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofes, der Kitzbüheler Anzeiger berichtete, soll dies nun auch für alle Teilzeitpflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeheimen gelten, die spontan einspringen mussten.
St. Johann | Seit 2014 hat sich der St. Johanner Betriebsrat des Krankenhauses mit Hilfe der Arbeiterkammer intensiv mit der Ungerechtigkeit bei Bezahlung von Vollzeit- gegenüber Teilzeitmitarbeitern auseinandergesetzt. Usus war, dass bei ungeplanten Diensten, wenn jemand in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen einspringen musste, unterschiedlich entlohnt wurde. Vollzeitangestellte erhielten zwischen 100 und 200 Prozent Zuschlag, Teilzeitkräfte wurden nur mit einem Viertel abgespeist. „Eine Mehrbezahlung wäre nicht rechtens gewesen“, verweist Verwaltungsdirektor Christoph Pfluger auf die gesetzliche Lage.
Auf den Missstand im Tiroler Gemeindebedienstetengesetz hat man bereits 2017 die zuständigen Landesräte hingewiesen, jedoch ohne Erfolg. „Es war keine einfache Entscheidung den Klagsweg zu beschreiten“, erinnert sich Christian Rass, Betriebsratsvorsitzender, zurück. Der nunmehrige Erfolg gibt ihm Recht und das Urteil hat weitreichende Folgen. Alle Teilzeitbeschäftigten in Krankenhäusern sowie Wohn- und Pflegeheimen, die spontan einspringen mussten, profitieren nun finanziell.
Sechs Jahre aufgerollt
In St. Johann wird der Zeitraum ab der Klagseinbringung im Jahr 2017 berechnet, sechs Jahre werden aufgerollt. „Wir sind jetzt froh, dass endlich Klarheit herrscht,“ sagt Rass. Betroffene Mitarbeiter können dies in einem Schreiben an die Personalabteilung veranlassen. „Wir versuchen die Fälle schnell aufzuarbeiten, aber es geht nur händisch“, erklärt Pfluger.
Tirolweit haben betroffene Mitarbeiter ebenso das Recht, die Dienste richtig entlohnt zu bekommen. Die Regelung gilt für drei Jahre rückwirkend. Nachgefordert können die Gelder bis 14. Dezember werden, dann endet die Frist.
Wer muss die zusätzlichen Kosten tragen? „Die Kosten sind von den jeweiligen Dienstgebern – Tirol Kliniken bei den Landeskrankenhäusern bzw. Gemeinden/Gemeindeverbände bei den Bezirkskrankenhäusern und Wohn- und Pflegeheimen – zu tragen“, heißt es in einer Stellungnahme des Landes. Wie viel Geld dafür benötigt wird, darüber herrscht derzeit noch Stillschweigen.
Interne Prüfung
Die interne Prüfung von Seiten des Landes hat ergeben, dass das Gemeindedienstrecht aufgrund des OGH-Urteiles anzupassen ist. Mit der Ausarbeitung hat man begonnen. „Die entsprechenden Änderungen werden ehestmöglich umgesetzt“, heißt es in der Beantwortung des Landes.
Seit September erhalten alle das gleiche Geld
Bereits umgestellt ist das Abrechnungssystem in St. Johann. Alle Mitarbeiter erhalten seit September den gleichen Zuschlag. Erleichterung auch beim Betriebsrat: „Damit wird es auch einfacher Mitarbeiter zum Einspringen zu motivieren“, sagt Rass. Verena Mühlbacher
Bild: Seit September gibt es im Krankenhaus St. Johann keine Lohnunterschiede bei ungeplanten Diensten. Foto: KHSJ