Gegner wollen nicht aufgeben
Antrag auf Volksbefragung abgelehnt: Die Causa Unterbürg wird wohl noch weitere Kreise ziehen. Die Bürgerinitiative will sich mit dem negativen Bescheid nicht zufrieden geben.
„Sind Sie für die Widmung der 7,5 Hektar großen Landwirtschaftsfläche Unterbürg als Gewerbegebiet?“ – eine Fragestellung, an der sich in St. Johann jetzt offenbar die Geister scheiden. Eine Volksbefragung über die Umwidmung der landwirtschaftlichen Flächen zu einem Gewerbegebiet schien aus Sicht der Initiatoren und ihrer Mitstreiter schon so gut wie sicher, zumal 1.400 Bürgerinnen und Bürger die Petition unterzeichneten. Der Antrag auf eine Volksbefragung wurde vor kurzem im Gemeindeamt eingereicht.
Bis den „Freunden des Niederkaisers“ vor wenigen Tagen ein negativer Bescheid der St. Johanner Gemeindeführung ins Haus flatterte. Begründung: Weil in der Fragestellung kein Vorschlag zur Kompensation von zukünftigen Einnahmensausfällen der Gemeinde St. Johann integriert worden sei, lehne die Gemeindeführung den Antrag auf die Volksbefragung ab.
Nun ist die Aufregung im Ort groß, für Bürgermeister Stefan Seiwald ist sie jedoch nicht nachvollziehbar. In Gesprächen, aber auch in einer Gemeinderatssitzung, habe Amtsleiter Ernst Hofer die Freunde des Niederkaisers ausführlich über die richtige Vorgehensweise aufgeklärt und dabei auch den Inhalt der Fragestellung – also die Kompensation der Einnahmenausfälle – konkretisiert, damit dem Antrag stattgegeben werden könne, stellt der Gemeindechef gegenüber dem Kitzbüheler Anzeiger klar.
Martin Mallaun, Sprecher der Initiative, hält dagegen: Die Bürgerinitiative habe im Vorfeld eine Juristin mit der Fragestellung beauftragt. Darüber hinaus vergleicht er die St. Johanner Situation mit jener von St. Leonhard im Pitztal, wo 2022 über eine Gletscherehe mit dem Ötztal abgestimmt wurde. „Auch hier wurden keine alternativen Vorschläge zur Bedeckung der Einnahmenausfälle in der Fragestellung formuliert“, erklärt Mallaun. „Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?“, frage er sich.
Sein Mitstreiter Andreas Schramböck hält fest: „Aus Verantwortung gegenüber 1.400 wahlberechtigten Unterzeichnern werden derzeit weitere Schritte, wie zum Beispiel eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht durch die Bürgerinitiative geprüft.“
Bgm. Seiwald bleibt abwartend. Es müsse geprüft werden, unter welchen Bedingungen die Unterschriften zustande gekommen seien.
Text und Foto: A. Fusser