Hendl durften doch nicht „gehen“
Heiß her ging es in den vergangenen Tagen leider nicht am Griller, sondern in den Sozialen Netzwerken: Unter anderem mussten die Feuerwehr Kirchberg und die Landjugend Hochfilzen ihre Aktionen „Hendl to go“ absagen – zum Leidwesen nicht nur der Mitglieder sondern auch vieler Genießer.
Kirchberg, Hochfilzen | Kirchbergs Feuerwehr-Kommandant Christoph Schipflinger kann sich keinen Reim auf die Regelungen machen: „Wir wickeln das ‚Hendl to go‘ komplett kontaktlos ab und haben das ja in der Vergangenheit schon zweimal bewiesen.“ Im Vorfeld habe er sich auch dieses Mal über den Ablauf informiert sowie von der Gemeinde grünes Licht erhalten – die Absage der BH kam dann relativ kurzfristig herein, wie er schildert. Zu diesem Zeitpunkt war es der Feuerwehr zumindest noch möglich, die Hendln abzubestellen, „aber die Krapfen hatten wir schon vorbereitet“, so Schipflinger.
Er kann seinen Ärger nicht verhehlen, zumal die Feuerwehren ja auch stets zur Stelle sind, wenn es um den Dienst an der Öffentlichkeit geht: „Für Hilfestellungen wird die Feuerwehr gern herangezogen, dann wird man derart abgespeist. Die Enttäuschung ist wirklich sehr groß. Aber wir haben aus der Bevölkerung große Unterstützung erfahren.“
„Große Enttäuschung“
„Wir haben am Freitag in der Früh mitbekommen, dass es eine Absage gegeben hat. Deswegen spende ich die 30 Euro, die ich mit der Familie konsumiert hätte, und vielleicht schließen sich einige diesem Gedanken an. Das kommt ja wieder der Jugendarbeit und Ausrüstung zugute“, schildert z.B. die Kirchbergerin Sabrina Schweiger ihre erste Reaktion. Kirchbergs Bürgermeister Helmut Berger bedauert die Absage ebenfalls und hofft, dass die Feuerwehr ihr Take-Away zu einem späteren Zeitpunkt durchführen darf.
Auch in Hochfilzen gab es zahlreiche Rückmeldungen, nachdem das für 1. Mai geplante „Take-Away“ der Landjugend nicht durchgeführt werden konnte, wie Obmann Anton Perterer erzählt. Die Veranstaltung scheiterte an einem negativen Bescheid des Landes. Ob sie nachgeholt wird, steht derzeit noch nicht fest, Perterer kann sich vorstellen, gemeinsam etwas mit der Musikkapelle auf die Beine zu stellen. „Take-Aways“ sind das Vorrecht der Gastronomie, wie der Kitzbüheler Anzeiger aus der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel erfahren konnte.
Dass die Kirchberger Feuerwehr so eine kurzfristige Absage erhielt, liege daran, dass die BH nur zufällig von der geplanten Veranstaltung erfahren habe – durch eine entsprechende Meldung der Gemeinde Kirchberg, wie Verena Bortenschlager von der BH erläutert. Daraufhin stellte die Behörde klar, dass der Plan so nicht umsetzbar sei. Alle offiziell gemeldeten „Take-Away“-Veranstaltungen wurden gleich behandelt, so Bortenschlager. Übrigens dürfen Aktionen wie „Hendl to go“ laut BH immer noch nicht stattfinden: „Auch mit der Öffnungssituation wird sich diesbezüglich an der Rechtslage nichts ändern“, so Bortenschlager. Elisabeth Galehr
Bild: Sowohl die Feuerwehr Kirchberg als auch die Landjugend in Hochfilzen durften ihre geplanten „Take-Aways“ doch nicht durchführen. Symbolfoto: Pixabay
Daten & Fakten - So ist die Rechtslage
Bezirk | Das Land nahm auf Nachfrage des Anzeigers zur „Festhendl“-Frage Stellung: „Mit Stand 1. Mai war laut 4. Schutzmaßnahmenverordnung des Bundes das Anbieten von Take-Away nur bestehenden gastronomischen Einrichtungen erlaubt. Das ist nach wie vor der Fall.
Ohne Genehmigung ist dies daher als Zusammenkunft ohne zugewiesene Sitzplätze zu sehen. Da davon auszugehen ist, dass in gegenständlichem Fall mehr als zehn Personen ohne zugewiesenen Sitzplatz teilnehmen, ist das Take-Away entsprechend der Covid-19-Öffnungsverordnung des Bundes nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Es dürfen nicht mehr als 50 Personen zusammenkommen, die Veranstaltung ist anzeigepflichtig, Teilnehmende dürfen nur mit einem entsprechenden Nachweis (3G) eingelassen werden und ein Mindestabstand von zwei Metern muss eingehalten werden. Die Ausgabe von Speisen und Getränken direkt vor Ort ist jedenfalls unzulässig“.