Kitzbüheler Anzeiger
22.11.2021
News  
 

Herausforderung: fünf Gemeinden – ein gemeinsames Gewerbegebiet

St. Johannn, Going, Kirchdorf, Reith und Oberndorf wollen ein interkommunales Gewerbegebiet in Unterbürg entwickeln. Ein möglicher Haken: auch bei zukünftigen Gewerbegebieten müssten die Gemeinden gemeinsame Sache machen.

St. Johann | Jeder Gemeinde ihr Gewerbegebiet – das Feilschen um Betriebe und die damit einhergehenden Arbeitsplätze samt Steuereinnahmen hat bei uns im Bezirk Tradition. Nicht nur zu Wahlkampfzeiten haben Lokalpolitiker die Schaffung von Gewerbeflächen ganz oben auf ihrer Liste stehen. Nun will man andere Wege gehen.
Die Gemeinde St. Johann konnte sich ein rund sieben Hektar großes Grundstück im Bereich des Bauernhofes Unterbürg sichern. Der Tiroler Bodenfonds erwarb die Fläche im Auftrag der Marktgemeinde. Stimmen aller Bürgermeister in der aktuellen Ausgabe des Kitzbüheler Anzeiger.

Die landwirtschaftliche Vorbehaltsfläche wird jedoch nur umgewidmet, wenn sich die St. Johanner mit anderen Gemeinden zusammentun und gemeinsam ein Gewerbegebiet entwickeln. Die Vergabe der Grundstücke soll nach noch zu definierenden Kriterien erfolgen. Parameter: Arbeitsplätze und Bedarf. Es gibt keine fixe Verteilung an die beteiligten Gemeinden. Bislang wurden zusammen mit dem Institut für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung (ISK) erste Grundlagen ausgearbeitet. Verena Mühlbacher und Johanna Monitzer

Bild: Rund sieben Hektar groß ist das in St. Johann geplante Gewerbegebiet „Unterbürg“, welches sich direkt an der Loferer Bundesstraße befindet. Fotos: Monitzer, Archiv

Außerdem Aufruf von Zuhörerin
Going | Besonderes Gehör wurde in der Goinger Sitzung einer engagierten Bürgerin geschenkt, die zum Widerstand gegen das geplante Gewerbegebiet „Unterbürg“ in St. Johann aufgerufen hat. Die Zuhörerin durfte ihr Anliegen kundtun und ortet ein Armutszeugnis darin, dass alles verbaut wird: „Die ebensten Bauerngründe werden verpflastert“, erklärt die Goingerin und appelliert an die Gemeinderäte noch zu retten, was zu retten ist. Außerdem fragt sie nach dem Veto der Bauern, wenn ihre Flächen verbaut werden. „Die Blödheit von St. Johann muss man nicht unterstützen“, meint sie und las Gedanken von Raumplanern vor.
Das Fazit der Gemeinderäte: „Wir sind nicht das Gremium, das entscheidet ob es kommt oder nicht.“ Eine endgültige Entscheidung will man nach den Workshops treffen.

Alleingänge nicht möglich
An der interkommunalen Zusammenarbeit für das Gewerbegebiet „Unterbürg“ können nur Gemeinden teilnehmen, die bereit sind, die interkommunale Zusammenarbeit auch in ihrem Gemeindegebiet fortzuschreiben.

➤ Wenn in einer Gemeinde künftig ein Gewerbegebiet entsteht, gelten hierfür die gleichen Regeln wie für das Gewerbegebiet „Unterbürg“.

➤ Die Gemeinden verpflichten sich, adäquate Flächen, die sich für eine Entwicklung als Gewerbegebiet eignen, zu prüfen.

➤ Bisher gewidmete und unbebaute Flächen ab 2.000 m2, die sich für die Entwicklung als Gewerbegebiet eignen und über die die Gemeinden oder der Tiroler Bodenfonds verfügen, fallen in den Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit und müssen angeboten werden.

➤ Grundstücke für Gewerbegebiete ab 2.000 m2, über die Gemeinden bzw. der Tiroler Bodenfonds verfügen, die einer Neuwidmung oder Umwidmung zugeführt werden, müssen ebenfalls zur Zusammenarbeit angeboten werden. Quelle: ISK

 
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