Kitzbüheler Anzeiger

Hopfgarten im Brixental

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Jänner 2023 5 HOPFGARTNER BLATTL Am 06.07.2022 wurde das Gesetz über die Erhebung einer F reizeit‐ wohnsitzabgabe und einer Leer‐ standsabgabe beschlossen (kurz: TFLAG), Anfang September wurde dieses von der Tiroler Landesregie‐ rung kundgemacht. Ab dem Jahr 2024 ist die Leer‑ standsabgabe vom Abgaben‐ schuldner selbst zu bemessen und wird monatlich zu entrichten sein. Die Höhe der monatlichen A bgabe ist abhängig von der Nutzfläche der leerstehenden Immobilie und wurde per Verordnung durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 14.11.2022 wie folgt festgelegt: Ausnahmen Von der Abgabenpflicht nach § 6 Abs. 1 TFLAG ausgenommen sind Gebäude, W ohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, a) die aus rechtlichen, bautechni‐ schen oder vergleichbaren sonsti‐ gen Gründen nicht gebrauchstaug‐ lich oder nutzbar sind; b) mit bis zu zwei Wohnungen, in denen der bzw. die Eigentümer des Gebäudes in einer der W ohnungen ihren Hauptwohnsitz hat bzw. haben; c) die für gewerbliche, land‐ und forstwirtschaftliche oder berufliche Zwecke verwendet werden, wie ins‐ besondere Ordinationen, Büros, Kanzleien, Privatzimmervermieter und Geschäftslokale; d) die von den Eigentümern aus ge‐ sundheitlichen oder altersbeding‐ ten Gründen nicht mehr als Haupt‐ wohnsitz verwendet werden kön‐ nen; e) die trotz geeigneter Bemühungen über einen Zeitraum von mindes‐ tens sechs Monaten nicht zum orts‐ üblichen Mietzins vermietet werden können; f) die betriebstechnisch notwendig sind, Wohnungen im Rahmen land‐ und/oder forstwirtschaftlicher Be‐ triebe sowie Dienst‐ und Natural‐ wohnungen; g) für die ein zeitnaher Eigenbedarf besteht. Nähere Informationen finden Sie auch im Landesgesetz vom 12. Sep‐ tember 2022 – Tiroler Freizeit‐ wohnsitz‐ und Leerstandsabgabe‐ gesetz – TFLAG. Genauere Details zur Erklärung der Abgabe und das Formular dazu wer‐ den im kommenden Jahr 2023 lau‐ fend im Hopfgartner Blattl und auf der Homepage veröffentlicht. Sollten sich in diesem Zusammen‐ hang Fragen ergeben steht Ihnen unsere Mitarbeiterin in der Finanz‐ verwaltung, Frau Sarah Hölzl, +43 5335/2205‐80, gerne zur Verfü‐ gung. Ich darf mich namens der Marktge‐ meinde Hopfgarten für Ihr V er‐ ständnis bedanken. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgermeister a) bis 30 m² Nutzfläche mit Euro 25,— b) von mehr als 30 m² bis 60 m² Nutzfläche mit Euro 50,— c) von mehr als 60 m² bis 90 m² Nutzfläche mit Euro 75,— d) von mehr als 90 m² bis 150 m² Nutzfläche mit Euro 110,— e) von mehr als 150 m² bis 200 m² Nutzfläche mit Euro 130,— f) von mehr als 200 m² bis 250 m² Nutzfläche mit Euro 187,— g) von mehr als 250 m² Nutzfläche mit Euro 225,— Leerstandsabgabe ab dem Jahr 2024 - NEU Die Gemeinde Hopfgarten im Internet: www.hopfgarten.tirol.gv.at
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