Kitzbüheler Anzeiger

Reith bei Kitzbühel

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Tirol-Zuschuss Der Tirol-Zuschuss, der von 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden kann, setzt sich aus einem Heiz- und Wohnkostenzuschuss zusammen. Voraussetzung für den Tirol-Zuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Durch diese weitere Entlastungsmaßnahme werden betrof- fene Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Ein- kommen gezielt bei den Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt. Heizkostenzuschuss – die Höhe beträgt 250,00 Euro Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen sowie Bewohner von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder Schüler- und S tudentenheimen; Nettoeinkommensgrenzen Heizkostenzuschuss: » 1.200 Euro pro Monat für alleinstehende P ersonen » 1.900 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften » 350 Euro pro Monat für jede w eitere Person Hinweis: Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt im Herbst 2024 mit Beginn der Heizsaison. Wohnkostenzuschuss - die Höhe beträgt mind. 250,00 Euro Zuschussberechtigt sind auch Mindestsicherungsbezie- her. Nicht bezugsberechtigt sind Bezieher einer Grundver- sorgungsleistung. Nicht bezugsberechtigt sind Bewohner von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder Schüler- und S tudentenheimen. Nettoeinkommensgrenzen Wohnkostenzuschuss: » Die Höhe der F örderung für den Haushalt ist abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße. Hinweis: Die Auszahlung des Wohnkostenzuschusses erfolgt unmittelbar nach Bewilligung. Folgeanträge Jene Haushalte, deren Tirol-Zuschuss 2023 (Heizkosten- und bzw. oder Wohnkostenzuschuss) bewilligt wurde, erhalten im Laufe des März per E-Mail b zw. per Post ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol mit per- sonalisierten Zugangsdaten sowie einem Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag. Sollten sich die Einkom- menssituation und Haushaltszusammensetzung nicht geändert haben, ist dies online lediglich zu bestätigen. Andernfalls können die Daten selbstständig und unkom- pliziert online geändert w erden. Für Haushalte v on Mindestpensionen mit Bezug der Aus- gleichszulage sowie Mindestsicherungsbeziehern, die den Tirol-Zuschuss im Jahr 2023 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amts- wegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch. Restmüllabfuhr 2024 Do, 4.4. Do, 18.4. Do, 2.5. Do, 16.5. Mi, 29.5. Do, 13.6. Do, 27.6. Juni Mai April Tour 1 – Kitzbüheler S traße bis Dorf, Zimmerauerweg, Bichlach Do, 11.4. Do, 25.4. Mi, 8.5. Do, 23.5. Do, 6.6. Do, 20.6. Juni Mai April Tour 2 – Brunnfeld bis Astberg Zeitpolster ist seit 4 Jahren in St. Johann in Tirol und umlie- genden Gemeinden aktiv. Bereits über 4500 w ertvolle Stunden wurden geleistet. Das geprüfte Sozialunternehmen Z eitpolster ist derzeit öster- reichweit in 7 Bundesländern v ertreten, fünf Gruppen davon in Tirol. Das Zeitpolster-Team in St. Johann wurde im Dezem- ber 2019 als erstes in Tirol etabliert und stellt seitdem eine wertvolle Ergänzung zu den bestehenden Betreuungseinrich- tungen dar. Heute besteht die Gruppe aus 5 Teammitgliedern und über 25 engagierten Helfenden, die ca. 40 Personen in St. Johann i.T., Oberndorf i.T., Kirchdorf, Gasteig und Erpfendorf betreuen. Weitere Betreuungen können derzeit wieder angenommen werden, weil sich dankenswerterweise neue Helfende gefun- den haben. Diese kommen unter anderem aus Reith bei Kitz- bühel und Kitzbühel. So ist es nun möglich, auch dort Hilfe anzubieten. Zeitpolster unterstützt durch Begleitung zu Arzt- terminen, Botengängen, Hilfe im Haushalt und Garten, Gestal- tung gemeinsamer Freizeitaktivitäten, schafft Freiräume für pflegende Angehörige und übernimmt in Notfällen auch die Kinderbetreuung. Fahrdienste und Hundebetreuung werden in Notsituationen ebenfalls übernommen. Jeden Montag findet außerdem ein kostenloser Karten- und Spielenachmittag von 14 - 17 Uhr im Pfarrhof in St. Johann i.T. statt. Alle sind herzlich willkommen. Die Helfenden können frei entscheiden, ob und in welchem Ausmaß sie Hilfe anbieten möchten; also keine Sorge, Tätig- keiten werden nicht einfach zugewiesen. Das Besondere am Zeitpolster-Modell: Wer heute anderen hilft, erhält eine Z eit- gutschrift, die später gegen Betreuung eingelöst werden kann. Helfen Sie uns helfen! Problemstoffsammlung: Sperrmüllsammlung: Freitag, 5. April 2024, Recyclinghof 13-15 Uhr Donnerstag, 16. Mai 2024 Recyclinghof 8-11 Uhr Sie können e twas Zeit schenken oder benötigen Hilfe? Rufen Sie uns gerne unverbindlich an: 0664/88 720 764 oder mailen uns: actionURI(mailto:team.st.johann.tirol%40zeitpolster.com?subject=):team.st.johann.tirol@zeitpolster.com 5 AMTLICHE MIT TEILUNGEN
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