Kitzbüheler Anzeiger

St. Johann in Tirol

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4 ST. JOHANNER GEMEINDENACHRICHTEN Aus den Abteilungen Aus den Abteilungen Soziales, Standesamt und Wissenswertes Fundamt Im Fundamt der Marktgemeinde St. Jo- hann in Tirol wurden in der Zeit von 10. November bis 6. Dezember 2021 folgen- de Gegenstände abgegeben: 1 Ring diverse Schlüssel Die Fundgegenstände können im Markt- gemeindeamt, Zimmer 1, während der Amtsstunden abgeholt werden. Fot o: fot olia.c om IMPRESSUM „St. Johanner Gemeindenachrichten:" Amtliche Mitteilungen der Marktgemeinde St. Johann in Tirol. Herausgeber, Medieninhaber, Redaktion: Marktgemeinde St. Johann in Tirol, Redaktionelle Leitung: Mag. Peter Fischer, Anschrift für alle: Marktgemeindeamt, 6380 St. Johann in Tirol, Bahnhofstraße 5, Tel.: 05352/6900-0, gemeinde@st.johann.tirol www.st.johann.tirol Satz und Druck: Hutter Druck GesmbH & Co . KG, 6380 St. Johann, Birkenstraße 5. Verlagspostamt: 6380 St. Johann in Tirol. Erscheint monatlich (außer im A ugust). Gedruckt auf Umweltschutzpapier. Sprechtage Sprechtage der Pensionsversiche- rungsanstalt finden wieder jeden Montag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr im Marktgemeindeamt St. Johann in Tirol statt. Eine telefonischer Terminverein- barung ist notwendig. Telefon: 05 03 03 38170, E-Mail: pva-lst@pv.at Im nächsten Jahr finden in fast al- len Gemeinden Tirols wieder die all- gemeinen Gemeinderats- und Bür- germeisterwahlen statt. Der Wahlter- min ist am 27. Februar 2022. Wahltermin vormerken Fot o: fot olia.c om Aus dem Standesamt In der Zeit von 9. bis 26. November 2021 beurkundete Personenstandesfälle: Eheschließungen: 26. 11. 2021 Alois RIEDER und Karin Sophia HABERL Sterbefälle: 9. 11. 2021 Erich KANDLER, 78 Jahre 21. 11. 2021 Veronika WIMMER, 61 Jahre 23. 11. 2021 Michael HÖFLINGER, 8 9 Jahre Geburten: 14. 11. 2021 Vincent PERZL Ziergegenstände b ei Urnennischen und der Urnengemeinschaftsanlage Im Winter werden die Hauptwege in den Friedhöfen t eilweise mit dem Schneeräum- gerät der M arktgemeinde geräumt. W ir be- tonen deshalb, dass Besitzer einer Urnenni- sche, alle Gegenstände ( Grabgestecke, Blu- mentröge, Kerzen, etc.), die unter den Urnen- nischen stehen, zu entfernen haben. Das Aufstellen von Gegenständen unter den Urnennischen ist laut Friedhofsordnung ohnehin nicht gestattet. Die Marktgemeinde Fot o: A dob e St ock St. Johann in Tirol übernimmt daher für Schä- den auch keine Haftung. Auch bei der Urnengemeinschaftsanlage ist die Gestaltung schlicht zu halten. Es dürfen keine Pflanzen oder Ziergegenstände auf dem Pultblock platziert werden. Kerzen oder Blumen sind nur in der dafür v orgesehenen Bohrung aufzustellen. Auch vor, hinter und neben den Pultblöcken dürfen keine Kerzen, Gestecke, Pflanzgefäße und ähnliches hinge- stellt werden, Eine Ausnahme ist nur bei der Beisetzung. Die Friedhofsordnung der Marktgemeinde St. Johann in Tirol finden Sie auf der Home- page www.st.johann.tirol
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