Kontrollen der Ladetätigkeit
In der Kitzbüheler Fußgängerzone ist von 6 bis 10 Uhr die Einfahrt für Ladetätigkeit erlaubt. Oftmals wird diese Zeit aber missbräuchlich zum Parken genützt. Ab sofort wird das von der Stadtpolizei kontrolliert, ab Anfang Juli haben Falschparker mit Strafen zu rechnen.
Kitzbühel | Die Fußgängerzone in der Innenstadt gilt grundsätzlich 24 Stunden am Tag. Ausgenommen ist nur eine Ladetätigkeit von sechs bis zehn Uhr morgens. Viele Autofahrer nützen diese Zeit aber auch missbräuchlich zum Parken. Autos stehen oft eine Stunde und länger in der Innenstadt. Da um diese Zeit bereits Gastgärten in Betrieb sind, kommt es zu Problemen bei der Durchfahrt von Lkw. Im Notfall werden auch die Einsatzkräfte bei der Durchfahrt behindert. „Es hat sich leider eingebürgert, dass anstatt eine Ladetätigkeit auszuüben, nicht gesetzeskonform geparkt wird“, begründet Kitzbühels Sicherheitsbeauftragter, Stadtrat Alexander Gamper, die Maßnahme. Die Stadtpolizei werde noch ermahnen, ab Anfang Juli sei aber mit Strafen zu rechnen. KA
Bild: Situationen wie diese sind in der Fußgängerzone in der Kitzbüheler Innenstadt nahezu täglich zu beobachten. Ab Juli wird jetzt gestraft. Foto: Andreas Reisch