Leons Papa bleibt weiter in U-Haft
Die Ermittlungen sind nach wie vor nicht abgeschlossen, der 39-jährige Vater des kleinen Leon muss weiter in Haft bleiben. Doch sein Anwalt Albert Heiss gibt nicht auf.
St. Johann | Es war eine unfassbare Tat, die an diesem Augustsonntag nicht nur St. Johann erschütterte: der brutale Überfall auf den 37-jährigen Deutschen, der mit seinem sechsjährigen Buben in den frühen Morgenstunden an der Achenallee spazieren ging. Laut ersten Ermittlungen sei der Vater niedergeschlagen worden, der geistig beeinträchtigte Bub aus dem Buggy geklettert und in der Ache ertrunken. Das Mitgefühl galt der Familie, die aufgrund ihres intensiven Engagements, in deren Mittelpunkt die Erforschung des Gendefekts des Kindes stand, im Bezirk gut bekannt war.
Nach monatelangen Ermittlungen dann der Schock – im Februar 2023 wurde Leons Vater verhaftet. Nach wie vor steht er in Verdacht, seinen Sohn getötet zu haben. Immer wieder wurden die Enthaftungsanträge abgelehnt.
Auch der jüngste Enthaftungstermin verlief für den Mann negativ. Wie Richterin Birgit Fink, die Leiterin der Medienstelle des Landesgerichts Innsbruck, informierte, „wurde die über ihn, wegen des dringenden Tatverdachts des Verbrechens des Mordes und des Vergehens der Vortäuschung einer Straftat im März vergangenen Jahres verhängte Untersuchungshaft neuerlich verlängert.“ Unter Berücksichtigung der aktuellen Ermittlungsergebnisse gehe der Haftrichter vom Vorliegen eines dringenden Tatverdachtes aus, so die Sprecherin des Landesgerichtes. In zwei Monaten werde vom Gericht erneut zu prüfen sein, ob die Gründe für die Untersuchungshaft weiterhin vorliegen, heißt es in der Stellungnahme. Die Ermittlungen werden fortgesetzt.
Nach wie vor hält Leons Mutter zur ihrem Mann, ist von seiner Unschuld überzeugt. Der Strafverteidiger des 39-Jährigen, Albert Heiss, stellt in den Raum, dass es bei den Ermittlungen und der Tatortarbeit zu Pannen und Fehlern gekommen sei. Das würden in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten zeigen, informierte Heiss in der Vorwoche im Rahmen einer Pressekonferenz.
Staatsanwaltschaft wehrt sich vehement
Die Staatsanwaltschaft stellte inzwischen jedoch klar, dass sie ihrer Aufgabe „alles objektiv und sachlich zu beurteilen“ nachkomme. Die Anklagebehörde lasse sich dabei „nicht von sachfremden, persönlichen Motiven leiten, sondern ist ausschließlich dem Gesetz verpflichtet und orientiert sich an den vorliegenden Fakten.“ Sie werde sich auch bemühen, das Ermittlungsverfahren rasch zu beenden, so dass im Falle einer Anklage auch möglichst bald über Schuld oder Unschuld entschieden werden könne. Bis dahin gelte die Unschuldsvermutung.
Anwalt Albert Heiss hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung eine Beschwerde beim Oberlandesgericht einzubringen. Margret Klausner
Bild: Eine kleine Gedenkstätte am Tatort erinnert an den kleinen Leon. Foto: Klausner
Chronologie - Genau ein Jahr in Haft
28. August 2022 | Der damals 37-jährige Deutsche geht mit seinem sechsjährigen Sohn Leon – der Bub litt an einem Gendefekt – in den frühen Morgenstunden an der Achenallee in St. Johann spazieren. Anfänglichen Ermittlungen zufolge soll der Mann von einem Unbekannten niedergeschlagen worden sein. Nachdem der Vater ohnmächtig am Boden lag, soll der Bub aus dem Buggy geklettert sein und in die Ache gestürzt und ertrunken sein. Einige Tage nach dem Verbrechen setzten die Eltern des Buben 30.000 Euro Belohnung aus.
27. Februar 2023 | Nach monatelangen Ermittlungen der Knalleffekt – die Handschellen klickten. Aus dem Raubopfer wurde ein Mordverdächtiger. Seit einem Jahr sitzt der jetzt 39-Jährige in Haft. Auch der jüngste Haftprüfungstermin letzten Freitag änderte daran nichts – der Mann muss weiter in Haft bleiben. Die nächste Prüfung findet in zwei Monaten statt.