Kitzbüheler Anzeiger
09.06.2023
News  
 

NEOS fechten Abstimmung an

Rund um die Wahl des Aufsichtsrates, der Kirchberg in der Bergbahn Kitzbühel vertreten soll, kehrt keine Ruhe ein.

Kirchberg | Wie mehrfach berichtet, endete die von Bgm. Helmut Berger geheim durchgeführte Wahl mit neun zu acht Stimmen für den Dorfchef. Dass NEOS-GR Florian Huter Helmut Berger und nicht, wie er im Vorfeld angekündigt hatte, Vize-Bgm. Manuel Pichler (Neu Denken) gewählt haben soll,  bestreitet Huter massiv. Die NEOS stellen überdies auch die Rechtmäßigkeit der Geheimwahl in Frage. Zumal, so Huters Argument, auch die Kitzbüheler per Handheben gewählt hatten. Die NEOS haben daher eine Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel eingebracht.

Ohne erforderlichen Beschluss abgestimmt
Demnach sei die Abstimmung geheim durchgeführt worden – ohne den zwingend erforderlichen Antrag des Bürgermeisters oder eines Gemeinderatsmitglieds laut Paragraph 45 (Punkt 4) in der Tiroler Gemeindeordnung einzuholen. Die Vorgehensweise sei entscheidend für das Abstimmungsergebnis mit neun zu acht Stimmen, formulieren die NEOS in ihrer Beschwerde. Denn laut Paragraph 45  (Punkt 3) sei in der Regel offen durch Aufheben mit der Hand abzustimmen. Das wird von den NEOS ebenfalls ausführlich ausgeführt. Sie fordern daher die Rechtssicherheit durch eine Prüfung der Aufsichtsbehörde. Die Partei vertritt die Ansicht, dass die Abstimmung aufgehoben werden muss. In diesem Zuge hat das Team um Florian Huter auch eine Aufsichtsbeschwerde betreffend dem Beschluss einer Gemeindeordnung bzw. der Geschäftsverteilung bei der BH eingebracht. Auch in dieser Causa will die Partei eine Vorprüfung. Die NEOS hätten sich, betont GR Huter, auch beim Land Tirol informiert.

Bürgermeister sieht Beschwerde gelassen
Kirchbergs Bgm. Helmut Berger sieht dem Ergebnis gelassen entgegen: „Für mich stellt sich die Situation völlig klar dar und ich kann die künstliche Aufregung nicht nachvollziehen. Gemäß Paragraph 45 (Punkt 5) ist über die Besetzung von Stellen geheim abzustimmen. Der Gemeinderat kann auf Antrag des Bürgermeisters oder eines Mitgliedes beschließen, offen abzustimmen. Wahlen sind jedenfalls in geheimer Abstimmung durchzuführen.“ Da es sich um eine Wahl einer Person als Vertretung in ein Gremium einer juristischen Person gemäß Aktiengesetz gehandelt habe, war aus Sicht der Gemeinde ebenso vorzugehen, so der Dorfchef.
„Wie bei jeder anderen geheimen Wahl sollte es für jeden demokratisch denkenden Mandatar unerheblich sein, ob der eigenen Vorstellung entsprochen wurde, oder nicht“, betont Berger. M.Klausner

 
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