Parkgebühren seit 15 Jahren gleich günstig
Das Thema Verkehr stand in der jüngsten Gemeinderatssitzung ganz oben auf der Agenda. Unter anderem gibt es eine Änderung auf den Parkplätzen im Ortszentrum. Eine Vorrangregel ist neu.
St. Johann | Gerade einmal 50 Cent pro halbe Stunde kostet das Parken in den Kurzparkzonen in St. Johann – und das wird vorerst auch so bleiben, wie der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung bestätigte. Der zuständige Mitarbeiter der Gemeinde, Alexander Hronek, und Finanzverwalter Hans Hauser präsentierten den Mandataren die Änderung der Regeln in der Parkraumbewirtschaftung.
Demnach bleiben die St. Johanner, was das Parken betrifft, auch weiterhin die vermutlich günstigste Gemeinde im Bezirk.
Doch einige Parkplätze werden jetzt in ihrer Nutzung geändert. Vor allem betrifft das den Nothegger-Parkplatz, der bisher als Tagesparkplatz bewirtschaftet wurde. So konnte um zwei Eur0 das Auto den ganzen Tag abgestellt werden. „Dort haben wir 145 Parkplätze. Mehr als die Hälfte dieser Plätze ist ab in der Früh von Schülerautos belegt“, erklärte Hronek. Daher habe sich die Gemeinde jetzt entschlossen, diesen zukünftig als Kurzparkzone zu betreiben. „Dafür wird der Parkplatz am Steinlechnerplatz, der bisher gratis war, zum Tagesparkplatz umgewandelt“, klärte Hronek auf. Die erste Stunde parken ist gratis, bleibt man den ganzen Tag stehen, sind zwei Euro zu berappen. Der neue Parkplatz bei der Wieshofermühle bleibt weiterhin ein Tagesparkplatz, auf dem den ganzen Tag um zwei Euro geparkt werden kann. Auch hier gilt eine Stunde gratis parken. Für diese erste Stunde kann die Parkuhr gestellt oder ein Leerticket aus dem Automaten ausgedruckt werden.
Neue Regelungen ab 1. Jänner 2023
Die Kompromisslösungen, wie Alexander Hronek erklärte, gelten ab 1. Jänner 2023. Die anderen Kurzparkzonen bleiben wie gehabt, allerdings ändern sich die Zeiten – bisher wurden die Flächen zwischen Montag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr kontrolliert, zukünftig wird zwischen 8 und 12 sowie von 13 bis 18 Uhr überwacht. Bei zwei privaten Parkzonen (Gurschler und St. Johann-Mitte) gelten diese Regeln auch zukünftig über sieben Tage die Woche. Der Beschluss für die neuen Parkregeln fiel einstimmig.
Eine weitere Änderung, die bereits seit längerem aktiv ist, aber von vielen Autofahrern bisher noch nicht registriert wurde, ist die neue Rechtsregel beim „Bruggn‘nschmied“ (Ecke Kaiserstraße/Schmiedweg). Bereits seit längerem gibt es eine 30 km/h-Zone in der Kaiserstraße, seit Einführung der Begegnungszone gilt überhaupt Tempo 20. Damit verliert die Kaiserstraße ihren bisherigen Status als Hauptverkehrsroute. Daher haben jetzt die zuständigen Behörden festgelegt, dass die Kaiserstraße keine Vorrangstraße mehr ist. Das heißt konkret, dass der Verkehr, der über die Kaiserstraßenbrücke kommt, den Autofahrern, die vom Schmiedweg kommen, den Vorrang geben muss. Um darauf hinzuweisen, wurden inzwischen auf der Fahrbahn sogenannte „Haifischzähne“ sowie ein Vorrang-Geben-Zeichen aufgesprüht.
Thema war in der Sitzung auch die Fußgänger-Unterführung in der Speckbacherstraße. Die Eisenbahnkreuzung ist schon lange ein Sorgenkind der St. Johanner. Sie dürfte es zukünftig auch bleiben. Die Parteifreie Liste mit GR Claudia Pali und GV Heribert Mariacher stellte den Antrag auf Verbesserung der Situation in der Fußgängerunterführung. Diese sei sehr steil und besonders im Winter rutschig, wie die beiden Lokalpolitiker erklärten. Der Antrag wurde an den Ausschuss verwiesen.
Zu wenig Platz für Unter- oder Überführung
Allerdings, erklärte Bürgermeister Stefan Seiwald, sei die Lage schwierig, da die Unterführung auf ÖBB-Grund liegt und die Gemeinde daher nicht viel machen könne.
Auch der Wunsch nach einer Unter- bzw. Überführung für den Fahrzeugverkehr dürfte sich so rasch nicht erfüllen. Hier sei das Problem nicht nur der Untergrund. „Das geht sich hier platzmäßig einfach nicht aus“, betonte Seiwald, der nicht sehr optimistisch ist, dass hier in den nächsten Jahren etwas passiert. Obwohl das Verkehrsaufkommen und die damit verbundenen Staus bei geschlossenen Schranken immer größer werden. Wie Alexander Hronek erklärte, sei bereits ein Handlauf für die Fußgänger installiert.
In den Ausschuss verwiesen wurde auch der Antrag der Grünen, die eine „Schulstraße“ ausgewiesen haben wollen, da mit einer solchen Verordnung auch eine Temporeduktion rund um die Bildungsanstalten einhergehen würde. Margret Klausner
Bilder: 1) Neue Verkehrsregel: Da die Kaiserstraße nicht mehr den Status einer Hauptverekehrsroute hat, ist sie keine Vorrangstraße mehr – Autofahrer, die vom Schmiedweg kommen (rechts), haben daher jetzt Vorfahrt.
2) Die Schranken in der Speckbacherstraße werden den St. Johannern auch zukünftig erhalten bleiben, allerdings laufen derzeit Gespräche über die Verbesserung der Fußgänger-Unterführung, die ebenfalls der ÖBB gehört. Fotos: Klausner