Stadt klagt Gemeinderat
Die Justiz wird sich demnächst mit dem Rechtsstreit über den Verlauf einer Grundstücksgrenze befassen. Die unterschiedliche Interpretation des Grenzverlaufes ließ keine außergerichtliche Einigung zu. Das prekäre daran: Die Stadtgemeinde Kitzbühel verklagt Gemeinderat Manfred Filzer.
Kitzbühel | Betretene Stille herrschte im Kitzbüheler Gemeinderat nachdem Bürgermeister Klaus Winkler die Details zur Grenzstreitigkeit zwischen der Stadtgemeinde und Gemeinderat Manfred Filzer (Liste UK) und dessen Frau verlesen hatte. Der Gemeinderat hatte abzustimmen, ob die Stadt rechtliche Schritte gegen Filzer vornimmt.
Filzer, der schon vor Jahren das Holzmeisterhaus am Hahnenkamm kaufte, ließ damals das Grundstück vermessen. „Wir wollten wissen, wo genau die Grundstücksgrenzen verlaufen. Vom Vermesser wurde über Satellit eingewiesen und es stellte sich heraus, dass der existierende Zaun nicht dem Grenzverlauf entspricht. Ein Jahr später habe ich den Zaun laut der Katastermappe errichtet“, äußert sich Filzer zu dem Rechtsstreit.
Im Mai 2017 wurde die Stadt von Waldaufseher Alois Erber darauf aufmerksam gemacht, dass der Zaun an der südlichen Grundgrenze bis zu drei Meter in das Gemeindegrundstück versetzt wurde. Daraufhin wurden die Grundbesitzer von der Stadt aufgefordert, den Zaun an die Naturgrenze zurückzuversetzen – also an jene Verlauf, der bisher im Bestand war. Dieser ergab sich aus der Vermessung von Rieser Bauer vom 24. Oktober 2017, mit dem anhand von alten Plänen und Datenbeständen die Naturgrenze rekonstruiert wurde. „Weiters ist der ursprüngliche Zaunverlauf aus Lichtbildern ersichtlich, sowie aus dem Laser- und Luftbildatlas Tirol Gesamtentwicklung 1970 bis 1974“, führt Winkler aus.
Im Oktober 2019 kam es zu einer ersten Vergleichsverhandlung, die von Filzer abgelehnt wurde. Auch weitere Vergleichsverhandlungen blieben erfolglos. Nun beschloss der Kitzbüheler Gemeinderat, mit 14 Ja-Stimmen gerichtliche Schritte einzuleiten.
Hitzige Diskussion im Gemeinderat
FPÖ-GR Alexander Gamper ortete in dem Vorgehen eine persönliche Angelegenheit zwischen Bürgermeister Winkler und GR Filzer. „Wegen sowas so ein Fass aufzumachen halte ich für lächerlich und dümmlich. Ich werde nicht abstimmen“, sagte Gamper und setzte sich zu den Zuhörern.
Auf Anfrage von GR Marielle Haidacher (Liste UK) erklärte Bürgermeister Winkler, dass er nicht das persönliche Gespräch mit Filzer suchte, weil er kein Politikum daraus machen wollte und es einzig eine fachlich Entscheidung zu finden gilt. Die Gespräche mit Filzer wurden von Hermann Huber (ÖVP) als zuständiger Referent geführt. Winkler sagte auch, dass er sich immer für ein Wegerecht und eine Zufahrt zum Holzmeisterhaus aussprach. Laut Huber stimmen Katasterplan und Natur nicht überein.
Bernhard Schwendter fragte an, warum nicht alte Vermessungspunkte für eine Neuvermessung herangezogen wurden. „Es gibt zwar alte Aufzeichnungen, Vermessungspunkte aber nicht. Anhand von historischen Mappenblättern wurden die Grenzen festgelegt“, erklärte Huber. Filzer stellt auch klar, dass er sich das Notwegerecht durch einen gerichtlichen Vergleich sichern musste.
„Über Jahrzehnte gab es keine Schwierigkeiten, mit dem neuen Grundbesitzer treten nun aber Probleme auf“, sagt Winkler, der betont, sich um eine außergerichtliche Lösung bemüht zu haben. Elisabeth M. Pöll
Bild: Das Gericht muss über den Grenzverlauf entscheiden. Foto: dreamstime.com/freigner