Suche nach Verursacher läuft noch
Die neun Wohnungsbesitzer freut es, Wohnungsreferent GV Peter Schweiger ist verärgert: Beim Verkauf der Sozialwohnungen wurde die Verankerung des Vorkaufsrechts vergessen. Die Suche nach dem Schuldigen läuft noch.
Kirchberg | Wohnungsreferent Gemeindevorstand Peter Schweiger (Neu Denken) ist stinksauer. Nachdem eine Kirchberger Familie, die in einer Wohnanlage der Neuen Heimat Tirol (NHT) wohnt, in der Gemeinde um eine größere Wohnung anfragte, kam ein für die Gemeinde ärgerliches Versäumnis ans Tageslicht – ein Vorkaufsrecht für die Gemeinde wurde nicht eingetragen. Um zu verhindern, dass Eigentumswohnungen, die Einheimische günstig von sozialen Bauträgern erwarben, zu exorbitanten Preisen auf dem freien Markt landen, sichern sich die Gemeinden schon seit Jahren bei solchen Verkäufen das Vorkaufsrecht.
Auch in Kirchberg wird das schon seit Jahren so gehandhabt. „Das ist in dem Fall nicht passiert“, ärgert sich Schweiger, der schon seit Monaten auf der Suche nach dem Schuldigen ist. Für die neun Eigentümer der betroffenen Einheiten könnte sich dieses Versäumnis angesichts der Immobilienpreise in Kirchberg als Lottosechser entpuppen. Sie können ihre Wohnung nämlich um ein zigfaches des Kaufpreises am freien Markt verkaufen. Ärgerlich für Schweiger auch deshalb, weil die NHT damals eine der Wohnungen am freien Markt verkaufen wollte, um das Projekt auszufinanzieren. „Um das zu verhindern, hat die Gemeinde damals sogar die Erschießungskosten mit rund 80.000 Euro unterstützt“, klärt Schweiger auf. Und jetzt seien womöglich die Wohnungen für die Gemeinde verloren.
In der jüngsten Gemeinderatssitzung griff Schweiger das Thema wieder auf, „weil ich es schäbig finde, dass hier dem die Schuld gegeben wird, der den Vertrag erstellt hat. Als die Verträge damals aufgesetzt wurden, war der alte Amtsleiter noch im Amt.“ Der Fehler sei da passiert. Die Arbeit des Wohnungsausschusses ist mit Füßen getreten worden, so Schweiger.
„Wohnbauförderung verhindert Verkauf“
Für Bürgermeister Helmut Berger ist das Problem kein Großes: „Die Wohnungen sind ja durch die Wohnbauförderung abgesichert.“ Ein freier Verkauf sei dadurch nicht möglich.
Dieses Argument lässt Peter Schweiger jedoch nicht gelten: „Wenn einer der Eigentümer einen Käufer hat, der ein Vielfaches für die Wohnung bezahlt, dann kann die Wohnbauförderung ohne Probleme verfrüht zurückgezahlt werden.“ Er jedenfalls gäbe sicher nicht auf, bis er den Schuldigen in dieser leidigen Angelegenheit gefunden hat.
Solle jedoch einer der betroffenen Wohnungsbesitzer bei der Gemeinde um eine größere Wohnung anfragen, muss er die andere Wohnung in jedem Fall zurückgeben, stellt Schweiger klar. M.Klausner, Foto: Archiv Anzeiger
Vorkaufsrecht
Raumordnung eint Dorfchefs
Kitzbühel | Wenn eines die Bürgermeister im Bezirk Kitzbühel eint, ist es vor allem ein Thema: die Raumordnung.
Vor allem in den vergangenen zehn Jahren haben die Gemeinden zahlreiche Instrumente geschaffen, um spekulative Verkäufe einzudämmen. Unter anderem werden in vielen Gemeinden mit den Grundeigentümern, die Widmungen möchten, Raumordnungsverträge abgeschlossen, in denen Widmungen bzw. die Verwertung genau geregelt sind. Ein weiteres Instrument ist das Vorkaufsrecht, das sich die Gemeinden, vor allem bei Käufern von wohnbaugeförderten Objekten, auf 30 Jahre sichern können. Damit wird verhindert, dass die Wohnungen etwa nach Rückzahlung der Wohnbauförderungen im freien Markt veräußert werden können.
In Kitzbühel und Kirchberg wird das schon seit Jahren so gehandhabt, in St. Johann wird ein solches Vorkaufsrecht bereits in den Raumordnungsverträgen verankert. mak