Kitzbüheler Anzeiger
31.08.2021
News  
 

Unsichtbare Schutzwege

Fahrzeuglenker müssen Kindern immer das sichere und unbehinderte Überqueren der Straße ermöglichen. Der Verein Sicheres Tirol appelliert: Im Ortsgebiet immer aufmerksam fahren und die Tempolimits beachten.

Bezirk, Innsbruck | Im Jahr 2020 verunglückten auf Tirols Straßen 1.359 Kinder bis 14 Jahre als Fußgänger, Radfahrer oder mit ihren Spiel- und Sportgeräten (z.B. Skateboard, Scooter). Hinter einigen dieser Unfälle steckt die Impulsivität von Kindern: Einem Ball hinterherlaufen, sich von der Hand der Mama losreißen, weil auf der anderen Straßenseite der Opa wartet, am Smartphone spielen – es gibt unzählige Auslöser für Kinder, um unerwartet auf die Straße zu springen.

Kinder haben immer Vorrang
Der Gesetzgeber nimmt Kinder daher explizit vom Vertrauensgrundsatz aus. Seit 1.10.1994 gilt mit § 29a der StVO zusätzlich der “unsichtbare Schutzweg” in seiner heutigen Fassung: Kann ein Fahrzeuglenker erkennen, dass Kinder einzeln oder in Gruppen – auch wenn sie von Erwachsenen begleitet werden – die Fahrbahn überqueren oder überqueren wollen, muss er ihnen das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglichen und anhalten. Also bereits dann, wenn die Kinder noch am Gehsteig stehen und über die Fahrbahn gehen wollen. Kinder haben also immer Vorrang. Karl Mark, Präsident des Vereins Sicheres Tirol weist darauf hin, dass die geringe Anhaltebereitschaft von Fahrzeuglenkern und das Überschreiten von Tempolimits im Ortsgebiet, ein großes Problem darstellt.

Bei Schutzwegen anhalten
Selbst vor tatsächlich gekennzeichneten Schutzwegen (Zebrastreifen) gehen viele Fahrzeuglenker nicht vom Gas. Ein besonderer Konfliktherd ist der „ungeregelte” Schutzweg, also ein nur durch Zebrastreifen und Verkehrszeichen markierter Fußgängerübergang. Hier gilt seit 1.10.1994: Ein Fußgänger hat prinzipiell Vorrang, wenn er sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benutzen will.
„Kinder sind wegen ihrer Körpergröße schwerer wahrnehmbar und ihr Verhalten ist mitunter schwer zu interpretieren”, erklärt Mark mögliche Ursachen. „Fakt ist aber auch, dass die Anhaltebereitschaft sinkt, je schneller ein Lenker unterwegs ist.”

Pkw-Lenker: zu schnell fürs Bremsen
Betrachtet man den Durchschnitt der letzten fünf Jahre, überschreiten in Tempo-30-Zonen beinahe drei Viertel (74%) der Lenker die erlaubte Höchstgeschwindigkeit – jeder sechste Lenker (15%) ist mit mehr als 41 km/h unterwegs. Gilt Tempo 50, fährt immerhin noch jeder zweite Lenker (48%) schneller als erlaubt. Der Bremsweg bei 50 km/h liegt bei 26 Metern.
Eine Kollision bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h endet für mehr als 70 Prozent der involvierten Fußgänger tödlich. Foto: Verein Sicheres Tirol

 
Kontakt
Tel.: +43 (0) 5356 6976
Fax: +43 (0) 5356 6976 22
E-Mail: info@kitzanzeiger.at
Virtuelle Tour
Rundblick - Virtual Reality
Werbung
 
Zurück Aktuelle Gemeinde Archiv Suchen