Weniger freilaufende Hunde am See
Freilaufende Hunde und nicht entsorgte Hundstrümmerl sorgen immer wieder für Ärger am Schwarzsee. Verschärfte Kontrollen haben bereits Wirkung gezeigt.
Kitzbühel | Die Spazierwege rund um den Schwarzsee und in dessen unmittelbarer Nähe sind beliebte Routen zum Gassigehen. Doch nicht alle Hundebesitzer halten sich an die von der Stadtgemeinde Kitzbühel verordnete Leinenpflicht. Diese wurde im Jahr 2010 eingeführt; zahlreiche Tafeln rund um den See weisen seither darauf hin und auch die Bergwacht führt vor Ort Kontrollen durch.
Als im Spätherbst 2023 ein Reh direkt am See von einem freilaufenden Hund gerissen wurde, kam die Thematik im Gemeinderat neuerlich zur Sprache. Es soll sich dabei nicht um einen Einzelfall gehandelt haben. Insgesamt war von jährlich zehn Tieren die Rede, die von nicht angeleinten Hunden angegriffen und zum Teil getötet wurden – hauptsächlich in der Dämmerung.
Situation am Schwarzsee hat sich entspannt
Schwarzseereferent Rudi Widmoser (Die Grünen) kann jetzt aber berichten, dass sich die Situation am Schwarzsee entspannt habe. Es sei sogar festzustellen, dass die Moral der Hundehalter hinsichtlich der Einhaltung der Leinenpflicht gestiegen sei. Diesen erfreulichen Umstand führt Widmoser einerseits auf vermehrte mediale Berichterstattung zurück, und andererseits auf regelmäßige und verstärkte Kontrollen durch die Bergwacht, die auch nicht davor zurückschreckt, gegen die Unbelehrbaren unter den Hundehaltern Anzeige zu erstatten. Widmoser: „Schwarze Schafe wird es immer wieder geben. Aber im Großen und Ganzen verhalten sich die Hundebesitzer sehr kooperativ.“
Angesichts dieser positiven Entwicklung warnt der Schwarzsee-Referent davor, nachlässig zu werden. „Die Leute wissen jetzt Bescheid und viele halten sich an die Leinenpflicht. Wenn die Kontrollen weniger werden, sinkt auch wieder die Moral.“
Bei Verstößen drohen Geldstrafen
Wird bei der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel gegen einen Hundehalter erst einmal Anzeige erstattet, kann ihn dies teuer zu stehen kommen. Verstöße gegen die Leinenpflicht-Verordnung werden mit einer Geldstrafe von bis zu 360 Euro geahndet. Wer die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners nicht ordnungsgemäß entsorgt und dabei ertappt wird, muss noch tiefer in die Geldbörse greifen: Der Strafrahmen beträgt hier bis zu 1.820 Euro. Alexandra Fusser
Bild: Hundehalter sind verpflichtet, ihre Vierbeiner an der Leine zu führen und außerdem die Hundstrümmerl ordnungsgemäß zu entsorgen, das gibt eine Verordnung der Stadtgemeinde Kitzbühel aus dem Jahr 2010 vor. Foto: Fusser