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Seite 14 ior. Anegr. Samstag, .Z Dzember t%k Bezirkshaupfmannschaft Kitzbühel ZI. - 111178/30 Kitzbühel, 23. November 1961 Verordnung zur geierbepo1izeiliclien Regelung für das Platztuhrwerks- gewerbe auf den öffentlichen Standplätzen im Gemeinde- gebiet. Kirchberg in Tirol. Auf Grund des § 54 der Gewerbeordnung wird mit dem Vorbehalt eines je derzeitigen Widerrufes verordnet: Das Auffahren auf den öffentlichen Standplätzen Kirch- berg „Platz Mitterer-Daxer' und. Kirchberg „Klausen" wird in der Zeit vom 16. 12.1961 bis 8. 4. 1962 täglich aueh den Inhabern von Konzessionen, welchen von der Gewerbebehörde Stan'dp.lätze für die Ausübung ihres Platz- fuhrwerkes in den Gemeinden 'Kirchberg, Kitzbühel, Aurach, Brixen und Oberndorf bestimmt sind, gestattet. Dies gilt auch für die. Inhaber von Platz fuhrwerksgewer- ben, welchen in der Gemeinde Kirchberg selbst andere als die in dieser Verordnung bezeichneten Standplätze zugewiesen sind: Im übrigen gilt diese Erlaubnis für das Auffahren auf den genannten Standplätzen der Gemeinde Kirchberg nur hinsichtlich jener Fahrzeuge des eingangs umschriebenen Unternehmerkreises, für die eine Stand'platz-Benützungs- erla:ubnis der Gemeinde Kirchberg erteilt ist. Die oben bezeichneten Standplätze dürfen nach dem Grundsatz der freien Standplatzwa:hl mit der Maßgabe bezogen werden, daß Taxifahrzeuge der Unternehmer, die ihren gewerblichen Standort in der Gemeinde Kirch- berg besitzen, hinsichtlich des Standplatzes Kirchberg „Platz Mitterer-Daxer" der Verpflichtung, sich nach der Zeit ihrer Ankunft den. vorhandenen Wagen anzureihen, nur gegenüber anderen Kirchberger Taxifahrzeugen unter- worfen sind, sich gegenüber den Taxifahrzeugen auswär- tiger Konzessionsinhaber jedoch vorreihen dürfen. Der Anspruch auf Vorreihung schließt keinesfalls das Recht ein, den auf. dem Standplatz bereits anwesenden Taxi- fahrzeugen die Beförderung solcher Gäste streitig zu machen, die sich bereits im Zeitpunkt des Eintreffens des bevorrechteten Fahrzeuges anschicken, eines der schon am Standplatz anwesenden Fahrzeuge in Anspruch zu nehmen. Den aus Mitgliedern der Fachgruppe für das Personen- fuhrwerksewerbe gebildeten Ausschuß, bestehend ans Christian Krimbacher (Kirchberg), Johann Re tt'enwander (Kirchberg), Alois Noth.d'urfter (Oberndorf) und Georg Aufschnaiter (Aurach) oder den an ihrer Stelle von der Fachgruppe jeweils bestellten Ersatzleuten obliegt es, im. Falle eines dringenden Bedarfes im Einvernehmen mit dem Bürgermeister der Gemeinde Kirchberg oder dem hiefür bevollmächtigten sonstigen Gemeindeorgan über den in dieser Verordnung umschriebenen Kreis von Personen- transportmittel hinaus jeweils, jedoch höchstens für die Dauer eines Tages, zusätzliche Personentransportmittel heranzuziehen. Diese Ermächtigung wird hinsichtlich der Heranziehung von.. Omnibussen nur mit dem Varbe'halt eines jederzeitigen Widerrufes. erteilt. Den Mitgliedern des vorstehend . bezeichneten. Ausschusses obliegt schließ- lich auch die VerpfJichtung, das Gendarmerieposten- kommando Kirchberg in. einfacher Form von jeder auf Grund dieser Ermächtigung getroffenen Maßnahme in Kenntnis zu setzen. tibertretun.gen dieser Verordnung werden nach den Be- stimmungen der Gewerbeordnung bestraft. Der Bezirkshauptmann: gez. Dr. Trenhnaglia, LORR. Heizö le leicht, mittel und schwer, sind ‚wir in, der Lage, konkurreuzios in Qualität und Preis. zu Jeder. :Menge zu. liefern,.. Bitte rechtzeitig bestellen. Eisenwerner, o. H. G. Kitzbühel, Telefon 2515 rfrr . JÄlllLÄ ÄL._&Ä Schuhe in jeder Art und, zu jedem Preis UK Jak. aeliner Kitzbøhel Führend in Burschen- und Mädchen- Pelzschuhen nur S 119.— bis S 159.— Erster Jahresgottesdienst für unsere liebe unver- geliliche Mutter und Gattin Frau rf. Marcin•kowskj am Montag. den 11. Dezember 1961 um 8 Uhr in der Klosterkirche.
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