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Sete & Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 31. August 1963 Karrer Jakob, Angestellter 100 Krimbacher Peter, Angestellter 100 Jöch! Kaspar, Angestellter 100 Lazzari Emil, Angestellter 100 Eisenmann Josef, Angestellter 100 Zeilinger Vinzenz, Angestellter 100 Hörbiger Simon, Angestellter 100 Mader Walter, Beamter 100 Brunner Stefan, Standesbeamter 100 Mössner Josefine, Beamte 100 Erber Karl, Stadtförster 100 Janisch Franz, Stadtpolizei 100 Kisti Johann, Stadtpolizei 100 Tschilener, Stadtpolizei 100 Kals Stefan, Stadtpolizei 100 Neumayer Fritz, Stadtpolizei 100 Obernauer Georg, Stadtpolizei 100 Schwaiger Hans, Stadtwerke 100 Exenberger Toni, Stadtwerke 100 Schweinester Anton, Stadtwerke 100 Landgraf Bruno, Stadtwerke 100 Cufer Siegfried, Stadtwerke 100 Eder Stefan, Stadtwerke 100 Exenberger Hans, Stadtwerke 100 Gruber Gabriel, Stadtwerke 100 Pardeller Franz, Stadtwerke 100 Haslwanter Herbert, Stadtwerke 100 Oberleitner Alois, Stadtwerke 100 Huber Hermann, Stadtwerke 100 Meister Friedrich, Angestellter 100 Gertrud; einen dritten Preis und eine 2-Tage-Reise nach Bregenz zu den Fest- spielen: Fink Helga und Niederegger Ottilie. Betragen: Mit dem Betragen der Schü- ler kann man fast durchwegs zufrieden sein, denn 182 Schüler erhielten dafür die Note „sehr gut", 36 die Note „gut" und 12 die Note „befriedigend". Die letz- ten beiden Noten brauchten nicht ver- geben zu werden. Eines soll hier noch vermerkt werden: Bei den kaufmänni- schen Lehrlingen ist aus ihrem Benehmen nicht nur die Erziehung des Elternhauses, sondern auch der Einfluß des Lehrherrn zu spüren. Die Erziehung der Berufs- schuljugend ist nicht allein deshalb schwie- rig, weil die Altersstufe die schwierigste ist, sondern auch deshalb, weil gleich drei gewichtige Erziehungsfaktoren auf den jungen Menschen einwirken, nämlich Elternhaus, Lehrbetrieb und Schule. Da- her ist es auch von großer Wichtigkeit, daß alle drei an einem Strange ziehen und in der gleichen Richtung. Deshalb bittet die Schule um eine möglichst rege Kontaktnahme zwischen Eltern und Lehr- herren und beider mit der Schule. Schulbesuch: Von allen Schülern haben 47 keine einige Stunde versäumt, 103 versäumten bis zu 25 Unterrichtsstunden, 48 bis zu 50 Unterrichtsstunden und 32 über 50 Unterrichtsstunden. Ein Unter- richtstag umfaßt 10 Unterrichtsstunden. Zu diesem Kapitel muß einiges gesagt werden. Für einen klaglosen Schulbesuch ist es gerade hier von größter Wichtig- keit, daß die drei Erziehungsfaktoren, El- ternhaus, Lehrbetrieb und Schule zusam- menwirken. Mali Erwin, Angestellter 100 Treichi Josef, Angestellter Moorbad 100 Baum Charlotte, Angestellte 100 Feiler Andrä, Angest. Musikschule 100 Gasteiger Josef, Angest. Musikschule 100 Erber Johann, Angestellter 100 Opperer Maria, Angestellte 100 Berger Josef, Angest. Musikschule 100 Mayr Michael, Angestellter 100 Engl Hilde, Angestellte 100 Köck Therese, Angestellte 100 Fröhlich Karolina, Angestellte 100 Baumann Josef, Sägearbeiter 50 Woblistin Johann, Stadtarbeiter 50 Senesko Michael, Stadtarbeiter 50 Noichl Hans, Stadtarbeiter 50 Rieger Elisabeth, Angest. Krankenhaus 50 Krimbacher Anna, Angest. Altersheim 50 Krimbacher Barbara, Angest. Altersh. 50 Bachler Maria, Angest. Altersheim 50 Pletzer Gertrude, Angest. Altersheim 50 Scharler Jakob, Stadtwerke 50 Zehner Alois, Stadtwerke 50 Wintersteiger Wolfgang, Angestellter 50 Exenberger Lisi, Angestellte 50 Meister Josefine, Bedürfnisanstalt 20 Hechenberger Ursula, Ang. Krankenh. 20 Herzog Gertrude, Angest. Krankenhaus 20 Berger Maria, Angest. Krankenhaus 10 Gesamtsumme: 20.920 Tun sie das nicht, dann ist dem Ein- reißen einer Schlamperei Tür und Tor weit geöffnet. Es gibt ja auch zu viele Möglichkeiten. Die Schuld wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Unter- richt kann beim Lehrling liegen, wenn er den Unterricht schwänzt, sie kann beim Lehrherrn liegen, wenn er den Lehrling nicht pflichtgemäß zur Schule schickt, und sie kann bei den Eltern liegen, wenn ihn diese am Schultag für häusliche Ar- beiten verwenden. Arbeit im Lehrbetrieb, auch wenn sie dringend und unaufschieb- bar ist, ist kein Entschuldigungsgrund. Das neue Schulgesetz hat auch in dieser Hinsicht eine Regelung getroffen.Das Recht, einen Lehrling vom Besuch der Berufs- schule zu beurlauben, hat bis zu einem Tag nur die Schulleitung und über einen Tag nur der Landesschulrat, bei dem schriftlich angesucht werden muß. Im Ge- setz heißt es weiter: Die Nichterfüllung der Berufsschulpflicht stellt eine Verwal- tungsübertretung dar und ist von der Be- zirksverwaltungsbehörde mit einer Geld- strafe bis 3000 Schilling, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu zwei Wochen zu bestrafen. Der Schulbesuch kann für das abgelau- fene Schuljahr im allgemeinen als sehr gut bezeichnet werden. Man kann sagen, und es sei zur Ehre der Lehrherrn ge- sagt, daß 95 0/0 der Lehrherren ihre Lehrlinge getreu ihrer Pflicht zur Schule schicken. Und den übrigen 5 0/0 der Lehr- herren sei auf diesem Wege empfohlen, die Gewerbeordnung, den Lehrvertrag, den sie unterschrieben haben und das Schul- pflichtgesetz zu lesen und danach zu han- deln. Es gibt keine Ausnahmen1 iroter erØ,actjt B W Am Donnerstag, 5. Sept. 1963 findet um 20 Uhr im Gasthof,,Grieswirt' die Monatsversammlung statt. Der Ortsleiter Blumengrüne aus Übersee Von der Exkursion des Obst- und Gartenbauvereins Iiitzbüliei Am Sonntag, 25. August 1963 unter- nahm der Obst- und Gartenbauverein Kitz- bühel unter Führung des Obmanns Toni Laucher, unterstützt von Fachberater W a gern a i er und Volksschuldirektor Brands t ätte r, eine Besichtigungsfahrt in das bayerische Blumendorf Ubersee am Chiemsee. Nicht weniger wie 61 Blumen- freunde, in der Mehrzahl aus Kitzbühel, aber auch von Brixen, Reith, Jochberg und St. Johann, nahmen an dieser Fahrt, welche mit Autobussen der Firmen Herz und Entstraßer unternommen wurde, teil. In Reit im \Vinkl wurde Aufenthalt gemacht, um den Besuch der Sonntags- messe zu ermöglichen. Dabei wurde auch der Blumenschmuck besichtigt und uner- Schuljahr 1963/64. Nachdem mit dem neuen Schulgesetz auch neue Lehrpläne herausgekommen sind, wird für das kom- mende Schuljahr, vorbehaltlich der Ge- nehmigung des Landeschulrates, folgende Einteilung getroffen: Montag 3a-Klasse nur Lebensmittelver- käufer 2 a-Klasse Verkäufer aller Branchen, außer Lebensmittelverkäufer Dienstag 2b-Klasse Bürolehrlinge (Nicht- verkäufer) 3 b-Klasse Verkäufer aller übrigen Branchen Mittwoch 1 a-Klasse Bürolehrlinge (Nicht- verkäufer) 2 c-Klasse nur Lebensmittelverkäufer Donnerstag 1 b-Klasse nur Lebensmittel- verkäufer Freitag 1 c-Klasse Verkäufer aller übrigen Branchen Das Hauptgewicht in den Büroklassen liegt auf Maschinschreiben, Buchhaltung und Kurzschrift, in den Fachklassen auch auf Warenkunde. Der Beginn des neuen Schuljahres sieht vor: Montag, 9. September 1963, 8-12 und 14-17 Uhr, Einschreibungen Dienstag, 10. September 1963, 8 Uhr, Wiederholungsprüfungen Mittwoch, ii. September 1963, Beginn des regelmäßigen Unterrichtes. Karl Grißmann
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