Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 8 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 9. November 1963 Hinweis zur Vorbeugung einer Typhus- bzw. Paratyphuserkrankung Es ist jedem Inhaber eines landwirt- schaftlichen Betriebes und jedem Kon- zessionsinhaber mit eigener rFrink \ /asser _ versorgung in unserem Bezirk bereits be- kannt, daß von der Bezirkshauptmann- schaft Kitzbühel schon seit vielen Jah- ren größter Wert darauf gelegt wurde, daß alle Trinkwasserversorguiigsaniagen baulich in bester und einwandfreier Form erstellt sind. Durch diese Bemühungen wurden schon bald in der Nachkriegszeit unter verständnisvoller Mitarbeit der Her- ren Bürgermeister öffentliche Trinkwas- serversorgungsanlagen in vielen Gemein- den neu erbaut und in mehreren Ge- meinden vorschriftsmäßig und zweck- entsprechend erweitert. Das Landesku 1- turbauamt hat nicht nur planmäßig, son- dern auch ausbaumäßig den Neubau und die Erweiterung von vielen öffentlichen Trinkwasseranlagen des Bezirkes Ki tzb ü- hei vollendet. Diese Arbeit verdient der Wertschätzung von Seite der Bevölke- rung des Bezirkes, weil es dadurch gelun- gen ist, das Auftreten von Typhus- und Paratyphuserkrankungen fast vollkommen hintanzuhalten. Durch die bauliche Modernisierung in vielen landwirtschaftlichen Betrieben, durch den Neubau von vielen Bauernhöfen und durch die rege Bautätigkeit zur Er- richtung von Siedlungshäusern, Privat- häusern und verschiedener Pensionsbetrie- be war es aber auch nötig, zahlreiche Objekte durch private Trin kw a:sseranlagen und durch Interessentsehaftswasserleitun- gen mit Trinkwasser zu versorgen. Mehre- re private Trinkwasserleitungen wurden auch unter Anleitung des Landeskultur- bauamtes neu erschlossen, erweitert, oder baulich saniert. Trotz dieser Möglichkeit der kostenlosen Planung und Beratung von Seite des Landeskulturbauamtes wurden viele private Trinkwasseranlagen in Ei- genregie in der Hast der Bautätigkeit be- reits in früheren Jahren errichtet, die noch keiner behördlichen Begutachtung oder Kommissionierung zugeführt wur- den. Es war und ist leider nicht jedem Bauwerber der Anschluß an das öffent- liche Trinkwassernetz möglich. Die nuii folgenden Hinweise zur Vorbeugung einer Erkrankung an Typhus oder Paratyphus erscheinen mir besonders aus der letzt- genannten Tatsache heraus begründet. Die Erfahrung lehrt, daß eine Typhus- oder Parat yphuserkrankung besonders ger- ne in 'Häusern auftritt, in welchen der Untergrund und die nächste Umgebung der Häuser werden durch Jauche durch- tränkt ist oder durch Sickerwässer ver- unreinigt wird. Als Ursache der Durch- tränkang findet man anläßlich eines Lo- kalaugenscheines eine baulich schlecht angelegte und durchlässige Abort- oder Jauchengrube bzw. Düngers Weiters findet man gewöhnlich eine baulich schlecht iristandgehaltene Ableitung der Abwässer eines Laufbrunnens im Hof des betreffenden Hauses, wo sich außerdem nicht selten ein alter, zu wenig tief ge- bohrter Schlagbrunnen befindet, der aus irgendwelchen Gründen noch nicht auf- gelassen wurde. Eine der Hauptursachen des gleichzei- tigen Auftretens von mehreren Typhus- oder Paratyphusfäl.len liegt in einer bau- lich schlecht ausgeführten oder schlecht in- standgehaltenen Trinkwasserversorgungs- anlage. Da besonders in den letzten Jah- ren auch Wiesenquellen zur Versorgung von neuen Bauobjekten herangezogen wur- den und die behördlich verlangte Ein- zäunung eines Que] lschutzgebietes vieler- orts auf Widerstand stößt, so muß be- sonders im Herbst der Quelleigentümer zur besonderen Vorsicht aufgerufen wer- den. Es ist üblich, das Vieh nicht nur vor dem Almauftrieh, sondern auch nach dem Almauftri:eb auf die hofnahen Wie- sen auf die Weide zu treiben. 'Wenn ein dort befindliches Quelleinzugsgebiet ei- ner Wiesenquelle, wo das Gelände und der Rasen oft besonders weich st, be- weidet wird, so ist nicht nur eine Ver- unreinigung durch die Exkremente der Tiere gegeben, sondern auch eine he- sonders empfindliche Verletzung des Ra- sens. Dadurch besitzt der Rasen nicht mehr die Fähigkeit einer guten Filtra- tion des Oberflächenwassers. Es können somit für den Menschen gesundheits- gefährdende Keime entlang der Tiertritte in das darunter befindliche Quelebiei bzw. Quellwasser gelangen. Ganz beson- ders gefährlich kann sich auch eine Dün- gung oder Bejauchurig des Wiesengelän- des oberhalb des Quel laustrittes auswir- ken. Für die Verunreinigung der Wiesen- quelle durch Fäkalien i s t außerdem noch eine zu oberflächliche bzw. zu wenig 'tie- fe Fassung der Wiesenqueliarme als Ur- sache geltend 'zu machen. Es wurde auch bei Trinkwasserversorgungsanlagen in ein- zelnen Fällen festgestellt, daß besonders bei Trockenheit oder Kälte das nächst- gelegene Oberflächenwasser aus einem vorbeifließenden Bächlein in die Brun- nenstube zugeleitet wird. Dies kann und darf wohl nur als Notmaßnahme für kurze Zeit bei Trockenheits- oder Kälte- perioden angesehen werden. Im letzteren Fall muß jedoch jeder Betriebsinhaber wissen, daß hierdurch das gesamte Trink- wasserfassurigs- und Ahleitungsystem ver- unreinigt wurde und dieses Oberflächen- wasser die Trinkfähigkeit nicht besitzt. Das so gewonnene Nutzwasser muß daher vor dem menschlichen Genuß abgekocht werden. Nach dieser Notmaßnahme und nach Katastrophenfällen, wenn z. B. durch einen Murbruch eine Trinkwasserfassung durch Oberflächenwasser verunreinigt wurde, ist 'sofort gründliche Reinigung der Quellfassungsanlage und des Rohr- netzes durchzuführen. Es ist am besten, zur Desinfektion die Durchspülung der gesamten Fassungsanlage mit einer 10/eigen Chiorkaiklösung vorzunehmen. In diesem Zusammenhang muß allgemein darauf hingewiesen werden, daß alle Quellversor- gungsanlagen, auch wenn sie ein einwand- freies Quelleinzugsgebiet besitzen, min- destens einmal jährlich gründlich zu rei- nigen und zu durchspülen sind. Als Richtlinien zur Vorbeugung des Aushrechens einer Typhus- oder Paraty- phuserkrankung sollen daher folgende Hinweise gelten: Gewissenhafte Obsorge für die un- durchlässige Herstellung und Isolierung der Abort- und Jauchengruben, für die. entsprechende Ableitung der Abwässer de Laufbrunnen und Schlagbrunnen, für die einwandfreie Ableitung der atmosphäri- schen Niederschläge, für die entsprechend saubere Abfuhr oder Vergrabung von or- ganischen Abfällen und nicht zuletzt für die gewissenhafte Pflege und Einzäunung des entsprechend vorgeschriebenen Quell- schutzgebietes. Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, daß Trinkwasser- leitungen eine vom Haus abgehende Ab- wasserleitung womöglich nie unterkreu- zen, sondern nur überkreuzen sollen. Beim Schaclhaftwerden einer Abwasserleitung in der Nähe einer Trinkwasserleitung, was oft längere Zeit nicht erkannt wird, kann ein wesentlich gesundheitsgefährdender Zustand entstehen und großen Schaden hervorrufen (siehe Typhusepidemie 1963. Zermatt, Schweiz). Man soll auch nicht aus Arbeitsersparnisgründen Trinkwasser- leitungen in derselben Tiefe wie Abwasser- leitungen knapp parallel dazulegen, son- dern die Trinkwasserlei tung immer höher als die Abwaserleitung bei Platzmangel installieren. Außerdem soll eine Trink- wasserleitung niemals zu nahe au einer Jauchengrube, Abwassergrube oder einem Düngerhaufen vorbeigeführt werden. in schon jahrzehntelanger Kenntnis der Entstehungstatsachen einer Typhus- (der Paratyphuserkrankung wurden bereits in Reichs-, Bundes- und Landesgesetzen zur Verhütung dieser Erkrankung Vorschrif- ten erlassen. Da besonders aber durch die Kriegs- jahre viele Personen an Typhus erkrankt und nicht vollkommen ausgeheilt sind, SO wurde von der Bundesregierung bereits am 22. August 1945 BGBl. Nr. 153 das Bazill enausscheidergesetz geschaffen. Die Verfügungen dieses Gesetzes haben die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung bzw. die Überwachung der genannten übertragbaren Erkrankungen zum Zweck. Es wird jener Personenkreis evident ge- halten und überwacht, der bereits ein- mal eine Typhuserkrankung mitgemacht hat. Außerdem wird jener Personenkreis einer gesundheitlichen Uberwachung un- terzogen, der mit der Herstellung und Abgabe von Nahrungs- und Genußmitteli befaßt ist. Es wird daher heute anläßlich der Er- örterung der verschiedenen Infektions- möglichkeiten mit Typhus, Paratyphus und anläßlich einzelner Hinweise zur Vor- beugung dieser Erkrankungen auch an die Genossenschaften und Privateigen- tümer von Lebensmittelgeschäften ein Aufruf gerichtet. Sie sollen der gesund- heitlichen Uberwachung der mit der Her- stellung und Abgabe von Lebensmittel be-
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