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P. b. b. Erscheinungsort und Verlagspostamt Kitzbühel 6amtag, 23. flobember 1963 reie 1.20 6cf)iElin9, 3cibre.Obe3ugogebübr 50.- (5 14. Zcibrguno, Mr. 47 a. 23. Sklemene to., 24. Zo[yiuu 1flto., 25. P atbclrina Zi.- 26. Aontab fli., 27 Ottidber VO., 28. (Derbatb er., 29. Maltet St. Johann übergibt das Krankenhaus der Verwaltungsgemeinschaft Mit dem Flugzeug nach Wien in Sachen Altershelm Bericht über die 25. Gemeinderatsitzung Am 29. Gktober 1963 hielt der Ge- meinderat der Marktgemeinde St. Johann seine 25. Si:z.mg ab. Da Bürgermeister Georg 01: erleitner am rechtzeitigen Er- scheinen verhindert war, wurde die Sit- zung von Bgm..-Stv. Andreas Mariacher eröffnet und geleitet. Auf Vorschlag von Bgm.-Stv. Stefan Dag beschloß der Gemeinderat, die an- teiligen Kosten von 22.600 Schilling für die Erstellung eines neuen Zahlenplans durch das Vermessungsamt Kitzbühel zu übernehmen. In der Begründung wurde ausgeführt, daß es sieh um die Schaffung 1500 neuer Vermessungspunkte handle und die Uffentlichkeit an der Durchfüh- rung dieser Vermessung interessiert sei. Im Raum Kitzbühel-Aurach wurde dieses neue \Terrnessungswerk bereits in den Jah- ren 1962 und 1963 angelegt. Nun soll der Raum St. Johann—Oberndorf neu vermessen werden. Die Ausm:hme vom Bauverbot wurde an folgende Bauwerber befürwortet: Pe- ter Stolzlechner, Antonia Behrens geb. Perauer. Fritz Egger, Franz und Euge- ni.a FaustLa, Georg Leo; weiters fur Witwe Notburga, Johann und Notburga K e rsc h 40 r fe r (zusammen ein Baukör- per) und Alfred Pichler. Zum Bau des Erholungszentrums er- stattete Bgm.-Stv. Mariacher ausführ- lich Bericht: Er führ--e als Referent aus, daß die Gemeinde aus Toto-Mitteln bisher 60.000 Schilling erhalten habe. Dieser Betrag wurde für die Umkleidekabinen der Sportler zur Verfügung gestellt. Die Tribünen werden von den Sportlern in Eigenrcgie errichtet. Auf Antrag des Vorsitznden beschloß der Gemeinde- rat einstimmig, daß die reinen Material- kosten von der Gemeinde bezahlt wer- den. Die Firma Overhof hat die Ver- rohrungen für den Wasserzu- und -ab- lauf ural die Umwälzu.n:gsanlage fertig- gestellt; nun wäre dringend die Kana- lisierung und die Planierung durch- zuführen. Geme:nderat Gründhammer erklärte sich bereit, bei der Bepflan- zung der Anlage beratend mitzuwirken. Es sollen so viel Bäume als nur mög- lich gepflanzt werden. Vorn Gemeinderat wurde bemängelt, daß der Baufortschritt in einigen Etap- pen nicht entsprochen hat; wenn mit ei- ner Eröffnung der Anlage zum 1. Juli 1964 gerechnet werden soll, dann ist eine Betreilung erforderlich. Uber den Win- ter sollen alle Innearbeiten durchgeführt werdee. Bei den Winterarbeiten soll wo- mögleh die produktive Arbeitslosenfür- sorge in Anspruch genommen werden. Mariacher schloß seinen Bericht mit der Feststellung, daß de Eröffnung unbedingt am 1. Juli 1964 erfolgen muß. Bgrn.-Stv. Mariacher verlas das vom Tiroler Landtag beschlossene Gesetz be- treffend die Bildung von Verwaltungs- gemeiischaften zum Betrieb der Kranken- anstaLen Solbad Hall, Schwaz, Wörgl, Kufsicin, Lienz und St. Johann. Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1964 in Kraft. Auf Grund desselben hat Bürgermeister Georg Oberleitner ein Vertragswerk ausgearbeitet, das ebenfalls dem Gemeinde- rat zur Kenntnis gebracht und einstimmig genehmigt wurde. Diesem Vertrag entnehmen wir folgen- de interessante Einzelheiten: „Vertrag, abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde St. Johann, vertreten durch Bürgermeister Georg Oberleitner und dr Verwaltungsgemeinschaft des „Be- zirksirankenhauses in Gründung", vertre- ten durch Bezirkshauptmann Hofrat Dr. Hans v. Trentinaglia, betreffend die F üh- rung der Verwaltung des zukünftigen Bezirkskrankenhauses St. Johann. Mit 1. Järmer 1964 verpflichtet sich die Marktgemeinde St. Johann, das ihr gehörige Krankenhaus E. ZI. 207/11, Kata- stralgemeinde St. Johann, im derzeitigen Ausmaße, ohne dem alten Schulgebäude, kostenlos in das Eigentum der Verwal- tungsgemeinschaft „Bezirkskrankenhaus St. Johann" zu übertragen. Dies gilt aber nur unter der Voraussetzung, daß das ge- nannte Landesgesetz eine entsprechende Regelung für ehemalige Krankenhäuser der Kreisselbstverwaltung durch Uber- tragung dieser in das Eigentum der Ver- waltungsgemeinschaft herbeiführt. Die Marktgemeinde St. Johann ist verhalten, bis 1. Jänner 1964 ein neues Inventar- verzeichnis mit dem Stand von 31. De- zember 1963 zu erstellen. Kasse und Buchhaltung werden im Be- zirkskrankenhaus S. Johann geführt. Bis zur Einschulung e:nes Buchhalters und Kassiers werden die Kassen- und Buch- haltungsarbeiten vom Personal der Markt- gemeinde St. Johann auf Kosten der Ver- waltungsgemeinschaft geführt. Durch die getrennte Kassenführung wird die An- schaffung einer Buchungsmaschine und ei- ner Additionsmasch:ne erforderlich. Eben- so werden die Betriebsmittel für die er- sten drei Monate vcn der Marktgemeinde St. Johann gegen spätere Verrechnung zur Verfügung gestellt. Die mit 31. Dezem- ber 1.963 ausgewiesene Krankenhausrück- lage verbleibt der Marktgemeinde St. Jo- hann. Hingegen tritt die Gemeinde die ihr für den Betriesabgang 1963 zuste- henden Zuschüsse des Landes und des Bundes an die Verwaltungsgemeinschaft ab. Eher das Jahresende hinaus im Kran- kenhaus befindliche Patienten sind ab 1. Jänner 1964 Patieuten der Verwaltungs- gemeinschaft. Für die Bediensteten des Bezirkskran- kenhauses St. Johann gilt, in Ubereiii- stimmung mit der Marktgemeinde St. Johann und dem Vorsitzenden der in Gründung befindlichen Verwaltungs- gemeinschaft, die Krankenhausvertrags- hedienstetenordnung des Bezirkskranken- hauses Kufstein. Durch Beschluß des noch zu gründenden Verwaltungsausschus- ses des Bezirkskrankenhauses wird das gesamte Personal übernommen. Dabei ist zu beachten, daß die Bediensteten des Krankenhauses St. Johann in ihren erwor- benen Rechten nicht gescbrnälert werden. Mit dem derzeitigen Leiter des Kran-
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