Archiv Viewer
Ausgabe im Vollbild öffnen
Zurück zur Übersicht
Seite 4 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 4. Jänner 1964 Trabfahren um den Preis der Stadt Kitzbüliel Haflingerlaliren um den Preis der Raiffeisen-Bezirkskasse Kitzbühel Trabfahren um den Preis des Frem- denverkehrsverbandes Kitzbühel. Noriker Trachtenschlittenfahren mit Prämiierung der schönsten Gespanne; gewertet werden Fahrer und Mitfahrer in der Heimattracht, das Geschirr und das Pferd und der Schlitten; sämt- liche Teilnehmer erhalten Ehrenwimpel Skikjöring um den Preis des Herrn Guido Reisch Norikerfahren um den Preis des 1. Nordtiroler Trabrennvereins Kitzbühel Trabfahren um den Preis des 1. Nord- tiroler Trabrennvereins Kitzbühel Siegerehrung um 17 Uhr im Hotel „Tiefenbrunner", unter Mitwirkung der Stadtmusik, welche auch heuer wieder in kameradschaftlicher Verbundenheit mit dem Veranstalter und zur Freude der Be- völkerung sich für diese Pferdesport- veranstaltung zur Verfügung gestellt hat. Ein genaus Rennprogramm, mit der Aufstellung der Pferde, erstmals auch un- ter Angabe der bisherigen Gewinstsum- men der Pferde, ist auf der Rennbahn erhältlich. Alle P. T. Besucher der Renn- bahn werden höflichst gebeten, den Kas- sieren, die heuer eine Mainmutarbeit ZU verrichten haben, da die Bahn fast von allen Seiten beschritten werden kann, die Arbeit durch sichtbares Tragen der Ab- zeichen zu erleichtern. Die Baugesellschaft Montana hat die Jeder Bürger, der nicht bei der Stift war, muß dem beim Gattern außer dem Stiftgeld drei Kreuzer Strafe für jedes Vieh zahlen, sonst wird es nicht hinaufgelassen. Wer mehr hinauftreibt, als er ge- stiftet hat, muß ebenfalls drei Kreuzer Strafe zahlen. Wer bis Jakobi (25. Juli) das Geld nicht erlegt hat, dem wird das Vieh ab- getrieben. Nach altem Brauch soll jeder Bürger innerhalb Monatsfrist das Geld erlegt haben. Der Bürger, der zum „Schwcnten keine taugliche Person schickt, soll dafür mit 12 Kreuzern bestraft werden. Am Ehrenbach soll für vier Rinder ein Tagwerker zum Schwenten gestellt werden. Auf dem Jufen trifft auf zwei Pferde eine Schicht zum Haagen. Am Schattberg ist für eine Kuh ein Schwenter zu stellen. Die Metzger dürfen dort, wo das Vieh am Schattberg geht, keine Schafe treiben. Nur dort, wo keine Kuh weidet, soll es ihnen bewilligt sein. Nichts in der Welt gibt es umsonst. So mußten auch die Bürger, die die Ge- meindeweide in Anspruch nahmen, dafür neue Umfahrungsstraße zur Benützung als Parkplatz und für Zuschauer freund- licherweise freigegeben. Die Besucher, welche mit Autos anfahren, können also einerseits bei der Kapserbrücke - und andererseits bei der Hornbrücke auf die neue Straße einfahren. Das Betreten der neuen Straße erfolgt jedoch auf eigene Gefahr! Dem Kitzbüheler „Gasselfahren" wird in ganz Osterreich größtes Interesse ent- gegengebracht und es werden die besten \Vintcrpferde an den Start gehen. Beson- deres Interesse von seiten des Publikums wird jedenfalls auch den Siegern aus dem Stefani-Rennen von St. Johann entgegen- gebracht. Um die Verbundenheit zwischen den verehrten Gästen und der Bevölkerung mit dem Trabrennverein vertiefen zu können, wurde auch ein Rennball an- gesetzt. Dieser findet im „Tiefenbrunner- saal", der im Herbst vorigen Jahres re- iiovlert wurde und nun zu den schönsten Sälen des Landes zählt, statt und beginnt um 21 Uhr mit der „Kitzbüheler Tanz- musik". Die festliche Auffahrt zur Rennbahn beginnt vom Sporthotel Reisch und nimmt folgenden Weg: Stadt-Tor-Hinterstadt- ilotelTiefenbrunner-Vorderstadt-Bichl- straße - Jochberger Straße - Hammer- schmiedstraße-Rennbahn. Die Rennleitung befindet sich ab 9 Uhr im Hotel Tiefenbrunner; dort melden sich auch freiwillige Kassiere zur Entgegen- nahme der Abzeichen und der Pro- gramme. das Stiftgeld erlegen, das sich auf ein Grasrecht bezog und jeweils nach Weide- gebieten verschieden war. Mitte des 17. Jahrhunderts mußten für ciii Grasrecht am Ehrenbach 15 Kreuzer, am Schatt- berg 12 Kreuzer und am Jufen 30 Kreu- zer bezahlt werden. Die Landgerichtischen, gemeint sind die Personen, die nicht zum Burgfrieden gehörten, zahlten klar.rwise bedeutend mehr, weil sie ja kein Recht an der Gemeindeweide besaßen, sondern nur geduldet wurden. Sie halten für den Ehrenbach 36, für den Schattberg 40 Kreuzer und für den Jufen gar zwei Gulden 30 Kreuzer zu erlegen. Aus der Stiftordnung ersahen wir, daß jeder Bürger, der auf den Stadtberg fuhr, sich am Boden (,‚Schwenten") beteiligen mußte. Ebenso bestand die Pflicht, beim alljährlichen Ausbessern der Zäune (', 1 laageu") mitzuhelfen. Der Pfarrkirchen mußte nach altem Brauch für das „Haag- holz" sorgen und es herbeischaffen. Noch ein Bürger hatte eine besondere Aufgabe zu erfüllen, nämlich den Stier zu steil--n, und das war Spitaler. Nach ähnlicher Ordnung, wie sie vor- hin angeführt wurde, fand bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts die Ehrenbach- und Schattbergstift statt. Ende des 18. Jahrhunderts kam es allerdings einmal zwischen den „begüterten" und MljMtIjeler 2oko1nadrhIjten - Geboren wurden: eine Barbara dem Kraftfahrer Andreas S eh wa b e gg er und der Gattin, Hermine geb. Oberhauser, Jochberg Nr. 92; ein Harald Anton der Hausgehilfin Antonia Lackner, Kitzbühel, Mühlengasse 4; eine Elisabeth dem Zimmermann Johann Grander und der Gattin, Barbara geb. Schwaiger, Jochberg Nr. 90. - Getraut wurden: der Maurer Wil- helm Kaufmann, Kitzbühel, Seereith 4, mit der Hausgehilfin Maria Semlitsch, Kitzbfhel, Bichlachweg 10; der Angestell- te Paul Jandi, St. Johann, Bräuweg 14, mit der Privaten Dorothea Feichtinger, Kitzbifhel, Kirchgasse 17. - Gestorben sind: am 17. Dezember 1963 der Oberforstrat Dipl.-Ing. Alfred NOWak, Flopfgarten, Kelchsau Nr. 49. 59 Jahre; am 19. Dezember 1963 der Schneidermeister Gottlieb Ins am, Kitz- bühel, Josef-Pirchl-Straße 29, 88 Jahre; am 25. Dezember 1963 die Private heu- nette von Stockar-Scherer-Castell, Zürich, 36 Jahre; am 26. Dezember 1963 die Hausfrau Friederike Keusch iii g g geb. Eder, Eugendorf, Salzburg, 41 Jahre; am 28. Dezember 1963 die Schülerin Jo- hanna Reiter, Kitzbühel, Ried Bichlach 12, Bruggerhof, 12 Jahre. - Gästefrequenz: 1963 1962 1961 24. Dezember 2402 2321 1667 Dezember 4232 4323 4202 Dezember 4758 5150 5024 Dezember 5634 5720 5834 Dezember 5829 6132 5873 „unbegüterten" Bürgern zu einem erbit- terten Streit. Die „Begüterten" standen auf dem Standpunkt, daß nur sie, die eine iIeimmahd besitzen, das Recht ha- ben, auf den Stadtberg zu treiben, daher den „Unbegüterten", die ebenfalls einen Anteil beanspruchten, dies verwehrt wer- den müsse. Das alte Herkommen und das Gewohnheitsrecht entschied zu Gun- sten der „begüterten" Bürger. Wer also keine Ileimmahd besaß, mit anderen Worten, wer kein Ackerbürger war, konn- te auch keinen Anteil an der Stadtweide beanspruchen. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wur- de die Beteiligung an dem Viehtrieb auf den Stadtberg immer geringer, weil auch die Zahl derjenigen Bürger zurückging, die Rinder hielten. Nach dem Ersten Weltkrieg trieben nur mehr fünf bis sechs Bürger auf. Als im Jahre 1936 am Schatt- berg ein Stall gebaut wurde, damit das Vieh über den Sommer auf der Ge- meindeweide bleiben kann, ohne daß es täglich auf- und abgetrieben werden muß, wodurch im Interesse des Fremden- verkehrs das Verunreinigen der Wege vermieden werden soll, hörte der Vieh- trieb dorthin ganz auf. Die Bürger wollten nicht jeden Tag morgens und abends zum Melken hinaufgehen. Der Schattberghüter hält deshalb als Pächter der Weide fast
< Page 3 | Page 5 >
< Page 3 | Page 5 >