Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 2 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 16. Mai 1964 E R 0 F F N U N G des fahrplanmäßigen Sommerbetriebes bei der Hahnenkammbahn und den Kitzbüheler Hornbahnen am Pfingstsonntag, den 17. Mal 1964 (Die Betriebsaufnahme des Streiteckliftes zum Steinbergkogel erfolgt im Juli des Jahres). Zum zweitenmal „Kitzbühelerfest" 1962 in Gladbeck „haushoch verloren hatten. Heuer wollen die Kitzbüheler Sportschützen diesem Pokal keine Rück- reise nach Westfalen zusichern, sondern eine ehrenvolle Aufenthaltsgenehmigung für zwei Jahre in der FremdenstadtKitz- bühel genehmigen. Die Entscheidung wird aber nicht bei der Paßbehörde, sondern am Schießstand erfolgen. im Rahmen die- ses Schießwettkampfes wird auch der Stadtmeister Gladbeck -Kitzbühel ermit- telt. Der beste Kombinationsschütze der Iluhertus- und der Kitzbüheler Schützen wird mit einer Meisterschaftsplakette aus- gezeichnet. Einen besonderen Anreiz bei dieser Schießveranstaltung werden aber die schö- nen Leistungsabzeichen in Gold, Sil- ber und Bronze geben. Die Abzeichen werden hei Erfüllung der entsprechenden „Leistungen" kostenlos abgegeben und ha- ben daher einen sportlichen Erinnerungs- wert. Die Erinnerungs-Festabzeichen kön- nen käuflich zu einem bescheidenen Re- giebeitrag erworben werden. Die Kitzbüheler Schützen freuen sich, den Bürgerschützenverein „ Huhertus- Zwecke!" aus Gladbeck mit einem herz- lichen Gut Schuß in der alten Schützen- stadt Kitzbühel begrüßen zu können. (N.) Allen Kitzbühelern ist sicher noch das „Kitzbühelerfest" im Juni des vergan- genen Jahres in Erinnerung, als alle Kitz- büheler Vereine unter der Leitung der Herren Karl Koller und Toni Praxmair ein Kitzbüheler Brauchtumsfest zauberten, wie es die alte Bergstadt noch nie erlebt hatte. Auch heuer, am Samstag, 27. Juni sollte Schlechtwetter die Durchführung hindern, am Sonntag, 28. Juni wird das „Kitzbühelerfest" mit neuen Darbietun- gen und Uberraschungen wieder in Szene gehen. Es wird heuer darauf verzichtet, einen Teil der Darbietungen in der Hin- terstadt und den zweiten in der Vorder- stadt abzuhalten. Für heuer wird eine große Bühne zwi- schen dem Hotel Tiefenbrunner (Goldene Garns) und dem Haus Salvenmoser auf- gestellt, welche so hoch ist, daß der Autoverkehr unter Tags darunter weg- rollen kann. Ab 18 Uhr wird selbstver- ständlich der Autoverkehr umgeleitet wer- den. Auf dieser Bühne werden alle ge- sanglichen und tänzerischen Vorführun- gen abgehalten werden, so daß diese von der ganzen Vorderstadt gut gesehen bzw. gehört werden können. So wie im Vorjahre wird das Fest mit einem Umzug der Festwagen eingeleitet werden, bis jetzt sind es schon um fünf Wägen mehr als vergangenes Jahr. Sie werden bildlich die Entwicklung Kitz- bühels vom frühmittelalterlichen Ritter- sitz über die Zeit der Bergknappen, der Zeit, da Kitzbühel Handelsplatz an der alten Handelsstraße vom Chiemgau über den Felbertauern nach Italien war, bis zur neuen Zeit Kitzbühels als internatio- naler Winter- und Sommersportplatz dar- stellen. Es werden hiermit alle Kitzbühe- ler Vereine und Körperschaften nochmals eingeladen, sich durch Beistellung origi- neller Wagen an diesem Umzug zu be- teiligen. Ferner bittet das Organisations- komitee des „Kitzbühelerfestes" alle Hausbesitzer in der Vorderstadt, zu Gun- sten der Organisationskasse verfügbare Fenster- und Balkonplätze an unsere Fremdengäste zu vermieten, welche von dort aus einen bequemen Uberblick auf das festliche Geschehen haben können. Mit dem Kitzbühelerfest beginnt der Reigen der Festveranstaltungen der kom- menden Sommersaison, um mit dem Unter- inntal er Trachtenverbandsfest am 18./19. Juli, dem „Seefest" des Vereines „Die Kitzbichler" am 25. Juli und dem Kitz- büheler Jahrmarkt" am 1. August seinen Höhepunkt zu erreichen. Die Bürger- und lnwohneraufnahme im alten Kitzbühel 1. Fortsetzung und Schluß Viele zuziehende Handwerker verehe- lichten sich mit einer Witwe eines Hand- werksmeisters, weil dadurch die günstigste Voraussetzung zur Aufnahme in den Bür- gerverband gegeben war. In Rattenberg z. B. (wir folgen weiterhin der Arbeit Dr. Eduard \Vidmoser, in den „Tiroler Hei- matblättern" Nr. 3/3 1949) stellte man die Heirat mit einer Rattenbergerin meist als Bedingung. Im allgemeinen stand in diesem Falle einer Aufnahme nichts im Wege, doch kam es trotzdem zuweilen vor, daß die Zunft dagegen Bedenken äußerte, daß sie den Lernbrief „unlau- ter" fand. Am 30. Dezember 1659 such- te Matthias Pichler aus Gallenstein in der Obersteiermark, ein Schuhknecht von Beruf, an, als Bürger auf sein Handwerk aufgenommen zu werden, weil er sich mit der Witwe des Bürgers und Schuhmachers Thomas Gleßl verheira- ten wolle. Der von ihm vorgewiesene Lernbrief rief aber bei den Schuhma- chern, beim Bürgermeister und Rat eini- ge Bedenken hnrvor. Pichler wurde zwar nach vollzogener Verehelichung am 31. März 1660 in „gebirlich glib interim" genommen, d. h. er wurde nur vorläufig und widerruflich ohne Leistung des Bür- gereides aufgenommen. Zwischen ihm und den gesamten Schuhmachern fand dar- aufhin ein Vergleich statt, bei dem be- schlossen wurde, daß er seinen Meister machen solle. Dazu wurde ihm von den Meistern ciii Beistand beigegeben, dem er drei Gulden bezahlen mußte. Diejeni- gen Meister, die ihm während seiner Ar- beit am Meisterstück mit Rat zur Seite standen, hatten für ihre Mühewaltung sechs Gulden zu bekommen. Ebenso muß- te der in die Kitzbüheler Bürgersfrau verliebte Obersteirer für das Meistermahl, an dem alle Schuhmachermeister mit ih- ren Ehefrauen teilnahmen, 18 Gulden zahlen. Sicherlich die kostspieligste Mei- sterprüfung, welche je in unseren Mau- ern stattgefunden hat. Vom Kitzbüheler Stadtrecht (Aus „Die älteren Stadtrechtsquellen von Dr. Ferdinand Kogler) Herzog Ludwig der Bärtige bestätigte in seinem Konfirmationsbrief für Kitz- bühel alle landesfürstlichen Privilegien, jedoch mit der Modifikation, daß an Stelle des Stadtrechtes von München das Recht von Ingolstadt (,‚von Ingol- stet und ander unser stet und märgkt in inserm tail des lands zu oberen Bayren") treten sollte. Diese Änderung des geltenden Rechtes war aber lediglich eine formelle, keine materielle. Eine praktische Konsequenz hat sie nicht gehabt, denn das Ingol- städter Recht war ja dem Münchner Recht genau nachgebildet. Der größte Teil des Ingolstädter Stadtrechtes vom 25. Juli 1312 ist im Rudolfinum für München vom 19. Juni 1294 entlehnt und das Stadtrechtsbuch Kaiser Ludwigs und seiner Söhne war in Ingolstadt eben- so in Geltung wie in München. Kitz- bühel wurde durch das Privileg Ludwig les Bärtigen formell aus einer Tochter stadt Münchens zu einer Tochter- stadt Ingolstadts, mithin zu einer En-
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