Kitzbüheler Anzeiger

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Samstag, 28. November 1964 Kitzbüheler Anzeiger Seite 5 Christuskirche am Sonntag. 29. November 4. Jahresbericht des Kassiers und der Kasse- lbile1er2oftnfniuIjrhIjIn 1964, 10 Uhr. Pfarrer \\. Schmidt. 5. prüf er. Wahl von zwei Kasiseprüfern. ii — Geboren wurden: ein Thomas Georg dem Kunstschmiedmeister Heinrich Soh- ler und der Gattin, Anna geb. Schott, Kitzbühel, Ehrenbachgasse 22; ein Oswald Peter dem Landwirt Johann Obernauer und der Gattin, Maria geb. Bachfer, Kitz- bühel, Malernweg 41, Pirchern; ein Wolf- gang Josef dem Mechanikermeister Fried- heim Capellari und der Gattin, Hed- wig geb. Schott, Kitzbühel, Ehrenbach- gasse 22. Festsützuna des Jahrshtitr4 Wegen Erweiterungsarbeiten an den Trink- und Nutzwasser-Aufbringungs- und Verteilungsanlagen müssen wir das ge- samte Versorgungsnetz von Kitzbühel am kommenden Sonntag, 29. November 1964 in der Zeit von 10 Uhr vormittags bis 17 Uhr absperren. Die gesamten Wasserabnehmer werden gebeten, dieser zwingend erforderlichen Maßnahme Verständnis entgegenzubringen und sich, soweit es möglich ist, früh ge- nug mit etwas Vorratswasser zu versor- gen. Jahreshauptvorsammung der Schützenkompanie Kitzbühel Am Samstag, 28. November 1964, 20 Uhr, beginnt im Gasthof „Eggerwirt" die Jahreshauptversammlung der Schützen- kompanie Kitzbühel. Tagesordnung: — Gestorben ist in St. Pölten am 6. No- 1. Grußworte und Eröffnung der Ver- vember 1964 die Volksschuldirektorin i. H. sammlung. Felice Burger, St. Pölten, Dr.-Ofner- 2. Bericht von der letzten Jahreshaupt- Gasse 3, 86 Jahre. versammlung am 30. November 1963. — Getraut wurden: der Gastwirt Ru- dolf Gantschnigg, Jochberg, Jochberg- wald 48, mit der Volksschullehrerin Erika M a ra da geb. Freyer, Jochberg 350; der Radiomechaniker Rupert Aufs' ch na i t er, Aurach, Unterfeld 31, mit der Verkäuferin Christine Aufschnai ter, Oberndorf 183; der Maschinenschlosser Josef Leitner mit der Hausgehilfin Maria Vogrincic, beide Kitzbühel, Schattbergsiedlung 2; der Land- arbeiter Franz Ple tzer mit der Bauern- tochter Anna Noichl, beide Jochberg 105; der Tischler Dietmar Hurnaus, St. Jo- hann, Wieshoferstraße 66, mit der Ma- schinstrickerin Waltraud V alentini, Kitz- bühel. Siedlung-Badhaus 17; der Kauf- mann Haus Griimmer mit der Privaten Elisabeth Spada geb. Stipanek, beide Kitzbühel, Schwarzseestraße 52; der Ma- gazineur Erich Forster, Jochberg 162, mit der Näherin Friederika Hechen- berger, Jochberg 305. Allfällige Anfragen; Anträge und sach- liche Anregungen für den Bestand und weiteren Aufbau der Schützenkompanie. An alle Mitglieder, der Schützenkompa- nie Kitzbühel ergeht nun der Aufruf zum vollzähligen Erscheinen (Zivil- kleidung). Die Jahreshauptversammlung ist be- schlußfähig, wenn wenigstens ein Dritte] der Mitglieder des aktiven Standes an- wesend sind. Wer aus Gesundheitsrück- sichten, aus beruflichen oder anderen ent- schuldbaren Gründen nicht erscheinen kann, kann einem Kameraden die schriftliche Vollmacht zum Stimmrecht geben. Schriftliche Anträge auf Änderung oder Erweiterung der Tagesordnung sind spätestens bis Freitag, 27. November 1964 beim Hauptmann der Schützenkompanie Adolf Nagiller einzubringen. — Almwirtschaftssprechtag in Kitzbühel. Am Mittwoch, 2. Dezember 1964 findet von 9 bis 11 Uhr in der Bezirksiandwirt- schaftskammer Kitzbühel ein Sprechtag über Almwirtschaft statt. Die Jahreshauptversammlung der Alpenvereinssektion Kitz- bühel findet am Donnerstag, 3. Dezember 1964 um 20 Uhr im Gasthof „Flansch" statt. Die Mitglie- der und die Angehörigen der Jungmarm- schaftsgruppen, Burschen und Mädel, sind zur Teilnahme freundlich eingeladen. Stadtwerke Kitzbühel Wasserwerk Die Betriebsleitung Man mit führt STAFFNERmSki besser aus St.Johann LT. — Gefunden wurden: 1 vergoldete —. Evangelischer Gottesdienst in der 3. Tätigkeitsbericht Brosch, 2Herrenhüte, einer davon im dem Stadtrichter ebenso 30 Pfennige zu zahlen. In diesem Verbot jeder Verbindung der Bürger zu Nichtbürgern drückt sich der Grundsatz, der uns immer wieder vor Augen treten wird und in allen Stadt- rechten wie ein Leitbild aufscheint, aus, daß der Einheimische den Fremden ge- genüber bevorrechtet ist und somit der Fremde gegenüber den Einheimischen be- nachteiligt. Warum diese Diskriminierung, wenn man es so nennen darf? Jede Gründung einer Stadt in der damaligen Zeit war für den Gründer ein Risiko. Die Frage, ist das Gemeinwesen, das es zu gründen und zu errichten galt, lebensfähig oder nicht, wird jedem Stadtgründer als eine Frage von größter Bedeutung stets vor Augen geschwebt sein. Die Gründung ei- ner Stadt stellte ja sozusagen ein Denkmal des Gründers dar. Er konnte sich damit sein Ansehen steigern, seine Bedeutung erhöhen, seine Macht fördern. Je mehr einer Städte gründete, desto größer war sein Ruhm. Heute bedient man sich, wie wir wissen und wie uns die Erfahrung lehrt, anderer Mittel, aber immerhin die- nen sie, so will es uns scheinen, dem glei- chen Ziel. Unangenehm, um nicht zu sa- gen blamabel, war es daher, wenn eine Stadtgründung eine Eintagsfliege dar- stellte oder ein städtisches Gemeinwesen statt aufzublühen wieder jämmerlich ver- kümmerte. Herzog Ludwig 11. war bei der Grün- dung Kitzbühels besonders vorsichtig. Er verlieh 1271 seiner „nova plantatio aput Chizzi ngenishuhel", seiner Neugründung bei Kitzbühel, das Stadtrecht von München vorerst nur erst für fünf Jahre. In dieser Zeit wolle er, so kann man annehmen, die Lebensfähigkeit des jungen städtischen Gemeinwesens erproben. Wie wir wissen, blieb es nicht bei dieser zeitlichen Begren- zung. Ohne daß ausdrücklich diese Frist aufgehoben wurde, behielt Kitzbühel sein Stadtrecht und blühte dank der Förde- rung durch Herzog Ludwig und seiner Nachfolger und gewiß auch durch die Tüchtigkeit der Bürger auf. So wurde durch besondere Maßnahmen seitens dies Landesfürsten und Stadtherrn gesorgt, daß Kitzbühel der Verkehrs- mittelpunkt für das Gericht und der all- gemeine Handelsverkehr zugunsten der Bürger Kitzbühels eingeschränkt wurde. Der Viztum, man würde heute sagen, der Kanzler Herzog Rudolfs von Bayern, Hein- rich von Wolfratshausen, verfügte im Jah- re 1297, daß im ganzen Gericht Kitz- bühel nur an den alt hergebrachten Ta- fernen, Wirtshäusern, das Gastungsrecht ausgeübt werden dürfe, von denen je eine in Kössen, Kirchdorf und St. Johann wäre. Dagegen soll in Kitzbühel das un- beschränkte Gastungsrecht gelten. Ferner soll sich auf Grund obiger Ver- fügung im ganzen Gericht der Handel bloß auf den offenen Märkten abspielen. Die Bürger von Kitzbühel aber unterliegen keinem Markizwang, sie können Handel treiben, wo immer und wann immer sie wollen. Dazu kam jedoch noch eine Be- stimmung, die von ausschlaggebender Be- deutung war: Niemand darf in Kitzbühel Waren verkaufen, dies ist den Bürgern allein vorbehalten. Das bedeutet also, daß alle, die ihre Waren an den Mann bringen wollten, diese zurest an die Bürger von Kitzbühel verkaufen mußten. Damit war sicher- gestellt, daß einerseits die Bürgerschaft zuerst ihren eigenen Bedarf decken, an-
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