Kitzbüheler Anzeiger

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Sporthotel Reisch mit Hausbar Restaurant Garkeller ab 19. Dez. wiedereröffnet Samstag. 19. Dezember 1964 Kitzbüheler Anzeiger Seite nahrne der hälfte der Kosten für die in (las Almdorfer Bachi findet in nächster i Wichtigkeit des Projektes entsprechend nschaffung eines Motorkippers im Werte Zeit eine Begehung statt, an welcher als bringen wir den Verlauf der Verhandlung von 43.363 Schilling. Auch dieses Ansu- Fachexperten Zentralinspektor Dipl.-Ing. in den wichtigsten Einzelheiten. Herr Dr. dien wurde vom Gemeinderat behandelt 1 Zippelius und Oberforstrat Dipl.-Ing. Vit- Kirchmair entwickelte sich dabei als über- und einstimmig genehmigt. forelli teilnehmen. Die letzte Katastrophe aus geschickter, versierter und wort- i.n Verbindung mit der Anlage der hat gezeigt, daß dieses Problem dringend gewandter Verhandlungsleiter. Seinem Re- Achenpromenade sprach der Gemeinderat zu behandeln ist. 1 ferat entnehmen wir: den beiden Herren Felix Madi und Au- Zum Kindergartenanbau berichtete Ge- „Die TAL - Transalpine-Pipeline in gu-st Golser den besonderen Dank aus. meinderat Michael Ritsch, daß dieser 1 Osterreich Ges. m. b. 11." beabsichtigt, Für die Gestaltung des Turn- und Sport- anfangs Dezember bezogen werden kann. platzes bei der Hauptschule wurde auf Die grüßten Schwierigkeiten beim Anbau Anregung von den \izebiirgermeisterii An- 1 lagen in der Beistellung von Gemeinde- dre Mariacher und Stefan Dag der arbeitern und er war selbst öfters gezwun- Fachinspektor für Leibeserziehung Prof. gen, seine eigenen Söhne als Hilfsarbeiter Schwenninger gebeten beratend mitzuwir- heranzuziehen, damit die Professionisten ken. Auch der Landesschulrat wurde um 1 nicht aufgehalten wurden. Rat und Hilfe ersucht. Frau Ruth Tänzer wurde der Lokal- In der Angelegenheit des Lechnerbachl- bedarf für den Betrieb eines Fremden- projektes bzw. der Einleitung dieses Bachis heimes bestätigt. Aurach, Kitzbühel und Reith gegen die Trassenführung der Transalpine-Pipeline Öffentliche Verhandlung bei Gemeindegrenze Jochberg—Auradi abgebrochen Ende November d. J. fand in Kitzbühel Bezirksbauamtes in Kufstein Dipl.-Ing. eine öffentliche Verhandlung über den Graf Enzenberg, der Leiter der Bundes- Antrag der „Transalpine-Pipeline inOster- forstinspektion Dipl.-Ing. Pacher, der ieich Ges. m. b. H.' zur Führung der Leiter der Forstverwaltung Kitzbühel der Trasse in den betreffenden Gemeinden tisterreichischen Staatsforste Dipl.-Inig. unseres Bezirks statt. Die Verhandlung Obergmeiner, die Vertreter der Bun- wurde von dem Leiter der Gewerbeabtei- desbahn, der Bundespost, der TIWAG. lung (Ha) des Amtes der Tiroler Landes- der Bezirkslandwirtschaftskammer, des legierung Oberregierungsra t Dr. Paul Arbeit sinspek torates, der Bundesstra ßen- Kirchmair geleitet. Die ihm zur Ver- verwaltung und als Vertreter der Cc- lügung stehende Amtsabordnung bestand meinden Bürgermeister Reisch mit dem Lus den berufenen Fachleuten, Ab teilungs- gesamten Stadtrat, Bürgermeister Hans vorständen und Abteilungsleitern des Am- Neuper, Jochberg, Bürgermeister Josef tes der Tiroler Landesregierung sowie Auf schnaiter, Aurach, Bürgermeister Am(sgutaehtern. An der Verhandlung nah- Franz Höck, Oberndorf, Bürgermeister men weiters Bezirkshauptmann Hofrat Dr. 1 Hans Jöchl, Reith, und Bürgermeister Hans v. Trentinaglia, der Leiter des Johann Schipflinger, Going. teil. Der Der Stadt Kitzbühel Recht und Satzung Von Dr. Eduard Widmoser 3. Fortsetzung Die Bürgerschaft hat Selbstregierung und Selbstverwaltung aus- richterliche Gewalt drückte. So ist es auch erklärlich, daß dadurch die städtischen Gemeinwesen Schon aus den bisherigen Artikeln ikräftig blühen und gedeihen konnten. konnten wir erkennen, daß die Stadt auf 1 1 Ein Ausdruck dieser selbstbewußten Ei- verschiedenen Stadtgebieten zuständig ist 1 genstiindigkeit der Stadtverwaltung ist der und wie sie diese ihre Zuständigkeit aus- 11. Artikel des Stadtrechtes von 1353: übt. „Es sol auch khain burger, der mit dem Das Wort Gemeindeautonomie ist uns andern icht ze schaffen hat oder ze hand- sehr geläufig. Wir sind stolz darauf, diß ]en hat, des die burger gewalt habent ze es diese Selbstverwaltung der Gemeinden richten, dem richter nicht etagen, er sol gibt. Dieser Stolz erfährt aber gleich ei- es den burgern ze wissen thuen. Wer das nen kleinen Dämpfer, wenn wir feststellen 1 nicht thuet, der sol es pessern nach der müssen, daß die Gemeindeautonomie in burger sechser rath und trewn." den früheren Jahrhunderten bedeutend Dieser Artikel besagt, daß kein Bürger stärker ausgeprägt war als heute. Alles, der mit einem anderen Bürger etwas zu was die Bürgerschaft selbst regeln konnte, schaffen, also eine Angelegenheit zu klä- crdnete sie auch selbst. Die heute immer ren hat, den Richter anrufen soll, wo die wieder erhobene Forderung nach der De- Bürger selbst richterliche Gewalt besitzen. zentralisierung der Verwaltung galt in Der Bürger ist verpflichtet, den Streitfall früheren Jahrhunderten geradezu als ein der Bürgerschaft anzuzeigen zur Klärung Grundgesetz. Die Stadtgemeinden handel- und Bereinigung. ten in einer großen Eigenverantwortlich- Leider ist in dieser Bestimmung nicht keit, die sich in einer möglichst weiten gesagt, worin die Bürger „Gewalt" haben. Allen verehrten Gästen Gesegnete Weihnachten und ein Prosit 1965 von Triest bis Ingolstadt eine 011eitung zu verlegen und zwar die modernste und größte, welche je in der Welt gebaut wurde. Zu diesem Zweck hat die TAL beim ITandeisministerjum in Wien das Ansuchen um Festlegung der Trasse ge- stellt. Der Herr Handelsminister hat den Landeshauptmann von Tirol Okonomiera Eduard Wallnöfer beauftragt, in Tirol die öffentlichen Verhandlungen abzuwik- Aber soviel können wir daraus entnehmen, daß der Bürgerschaft neben dem Stadt- richter eine Gerichtsbarkeit in einem be- stimmten Umfang zugestanden ist. Aus verschiedenen anderen Quellen erfahren wir jedoch, daß sich die städtische Ge- richtsbarkeit auf alle jene Gebiete er- streckte, in denen die Stadtgemeinde die Autonomie, die Selbstregierung und Selbst- verwaltung, besaß. Das war jedenfalls bei allen Stadt- und Polizeiordnungen, in al- len Gewerbe- und Handelssachen, in allen Marktangelegenheiten, auf dem Gebiet des Gesundheits- und Sanitätswesens und in allen Verwaltungs- und Steuerangelegen- heiten der Fall. Darüber hinaus muß sieh aber die städtische Gerichtsgewalt auch noch auf andere Gebiete erstreckt haben, über die wir allerdings erst später Aus- kunft erhalten. Am 17. Jänner 1538 wurde eine Nieder- schrift über einen Streitfall zwischen der Stadt und dem Stadtrichter verfaßt, ein Kundschaftsbrief, wie man ein solches Protokoll damals nannte, ausgestellt. Dar- in sagen alle gehörten Zeugen, die Kund- schafter, so hießen nämlich diejenigen Personen, von denen man Kunde über eine bestimmte Sache erhielt, überein-
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