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Donnerstag. 24. Dezember 1964 Kitzbüheler Anzeiger Seite 7 härten in jedem Falle ausgeglichen er- den müßten. im Finanzreferat unter Stadtrat Walter Hirnsberger wurde auf Vorschlag des Kulturreferenten Gemeinderat Hans Brett- atier die Vergnügungsteuer für das Film- theater von 20 auf 15 Prozent gesenkt. Dem Tennisklub wurde die Vergnügungs- steuer von 17.200 Schilling im Subven- tionswege erlassen. Eine rege Debatte entwickelte sich über die zukünftige Verwendung der sogenann- ten Fronfeste, welche bisher vom Bezirks- gericht Kitzbühel als Gefangenenhaus be- nützt, nun aber freigegeben wurde. Vom Jugend- und Sportreferenten wurde auf das Gesuch von Frau Käthe Piki ver- wiesen, in diesem Haus eine Jugend- herbe rge einzurichten. Den Vorzug, zu- mindest für einen Teil des Hauses, genießt jedoch die Eisenhandlung P. Salvenmoser. Dadurch könnte ein alter Wunsch der Stadtgemeinde auf Errichtung eines Fuß- gängerdurchganges im vorderen Teil des Salvenmoserhauses erfüllt werden. Der Bergbahn A. G. wurde auf Ansuchen die Verlegung des öffentlichen Weges beim Pulverturm zugunsten des Betriebes des dortigen neuen Schleppliftes genehmigt. \7 izebürgermeister Peter Sicherer be- richtete, daß die neue Umfabrungsstraße am Abend des 22. Dezember 1964 über den Winter für den öffentlichen Verkehr freigegeben wird. Die Bundesbahn plant die Verbreite- rung der Eisbahnkreuzung beim Horn- weg; dort wird auch ein Fußgängerüber- gang errichtet und für diesen Zweck ist den Bundesbahnen ein Baukostenvorschuß zu leisten. Auf Ansuchen der Bergbahn wurde auf der Josef-Herold-Straße und der Hahnen- kammstraßc ein beidseitiges Halteverbot genommen werden, einen zweimaligen Schlag mit dem Schläger. Das sind alles Handlungen, die ihren Ursprung und ih- ren Sinn in der Denkungsart unserer Vor- fahren haben. Durch ein Zeichen, das man sich gut merkt, soll man auch während des ganzen Lebens daran erinnert wer- den und damit das Wissen um das, was man damals gelobte, immer wachgehalten werden. Und nun wieder zurück zu dem, wor- über wir uns eigentlich unterhalten wo!- len. Ich wiederhole: Für die Aufnahme in das Inwohnerrecht war die Ausübung eines Berufes als Geselle Vorbedingung. Was brauchte man aber, wenn man Bürger werden wollte? Für die Aufnahme in das Bürgerrecht war der Besitz von Grund und Boden und der Erwerb einer Hofstatt in der Stadt Grundbedingung. Der Bürger mußte seinen eigenen Rauch, wie man damals sagte, also seinen eigenen Herd, seinen eigenen Hausstand haben. Diese Hofstatt in der Stadt konnte sich einer durch Kauf oder Schenkung oder durch das Heiraten einer Bürgerstochter, die den Besitz geerbt hatte, erwerben. War jedoch, wenn jemand Grund und Boden in der Stadt hatte, auch schon verhängt, begrenzt vom Waisenhaus bis zur Villa Buh 1er. Der Konsumgesellschaft wurde die Errichtung eines Kanalschachtes auf Gemeindegrund genehmigt. Vizebürgermeister Sicherer verlas wei- ters ein Schreiben des Vereins „Die jun- gen Kitzpichler", in welchem diese die neue Anlage in der Vorderstadt bemän-. gehn. Da es sich um eine unfertige An- lage handelt, die jetzt mit Schnee zu- gedeckt ist und insbesondere aus dem Grunde, warum der „alte Dreck" nicht beanstandet wurde, äußerte sich der Ge- meinderat „verwundert' über den Inhalt des Briefes. Allgemein wurde festgestellt, daß eine neue Brunnenanlage in der In- nenstadt ein Gewinn für die Stadtverschö- nerung bedeutet. Gerade in diesem Falle erhält das „Bründl" einen historischen Boden; stand doch vor dem Straßenbau (1836-1842) an diesem Ort der „tiefe Brunnen", welcher sicherlich dem gegen- überliegenden Hotel „Tiefenbrunner" den Namen gab. Stadtrat Walter Hirns berg er berich- tete als Aufsichtsratsmitglied der Felber- tauernstraße Aktiengesellschaft, daß bei der letzten Sitzung wieder Arbeiten für den Wert von hundert Millionen Schil- ling vergeben werden konnten. Der Voll- ausbruch auf der Osttiroler Seite konnte bereits 1700 und jener auf der Mitter- siller Seite auf 1400 Meter erstellt wer- den. Zu beiden Seiten wurde bereits mit der Ummantelung des Tunnels begonnen. Für den Ausbau der Zufahrtsrampen wur- den weitere Baulose vergeben. Das Baulos Mittersill—Werkschulheim Fel.oertal wird vom Land Salzburg übernommen. All- gemein wird damit gerechnet, daß die Felber 1 auerns traße im Sommer, spätestens im Herbst 1966 dem öffentlichen Verkehr übergeben werden kann. selbsttätig (las Bürgerrecht erworben? Nein. Wie wurde man also zum „Burger gemacht", um den treffenden Ausdruck zu gebrauchen, der immer in den Bürger- aufnahmebüchern verwendet wird? Bürger konnte man auf zweifache Weise werden: Stillschweigend durch Ersitzung und durch ausdrückliche Aufnahme. Dazu kommt dann noch die, allerdings zwin- gende, Aufnahme von Bürgersöhnen bei ihrem Mündigwerden oder beim Tod ih- res Vaters. Wollen wir uns den ersten Fall ansehen. Ein Grundsatz des alten deutschen Stadt- rechtes war: Wer Jahr und Tag unange- fochten in der Stadt auf Grund und Bo- den saß und seine Pflichten gegenüber der Bürgerschaft erfüllte, hatte Anspruch auf den unanfechtbaren Erwerb des Bür- gerrechtes, d. h. er mußte zum „Burger gemacht" werden. Ablehnungsgründe konn- ten dagegen keine ins Treffen geführt werden. In dem Stadtrecht von 1354, das uns ja später noch beschäftigen wird, heißt es im 10. Artikel: „Wer in diesem markht sitzt gernew ohn ansprach jar und tag und burgerrechi thuet mit steur und mit wacht und mit Dadurch wird gerade für Kitzbühel die zweite Umfahrung wichtig (Brixentaler Bundesstraße). Sportreferent Gemeinderat Sepp Zwick- na gi berichtete über die erfolgreiche Kitz- büheler Vereinsarbeit und erwähnte ins- besondere den 1. Nordtiroler Trabrenn- verein Kitzbühel, die Schützenkompanie, die Tischtennjssektion des Turnvereins und die Alpenvereinssektion Kitzbühel. Zwick- nagt ersuchte weiters die anwesenden Auf- sichtsräte der Bergbahn A. G. und der Skiliftgesellschaft, die geplanten Preis- erhöhungen beim Schlepplift „iiinterbräu- leiten" und beim Gansiernlift abstoppen zu wollen, da es sich in diesem Fall be- sonders um Liftanlagen handelt, welche von der Jugend benützt werden. Der Sportreferent sprach weiters dem Fuß- ballklub den Dank für seine sportlichen Erfolge in der Landesliga aus und er- wähnte auch anerkennend die Altherren- mannschaft und die Schülermannschaft. Eingehend würdigte er auch die Tätigkeit des Kitzbüheler Skiklub, der im vergan- genen Winter durch die Absage des Hahn'enkammrennens Vorberei tungsarbei- ten mit einem Kostenaufwand von 133.000 Schilling auf sich nehmen mußte und damit sämtliche Reserven verlor. Zum Schluß wurde auch die in der, Vollversammlung des Fremdenverkehrs- verbandes (17. Dezember) aufgeworfene Reihung der Durchführung wichtiger Sportanlagen besprochen. Eine Reihung wurde als wichtig hingestellt. Die fünf städtischen Almen am Hah- nenkamm wurden auf Vorschlag des Schattberg- und Wirtschaftsreferenten Ge- meinderat Josef Oberhauser an die glei- chen Pächter zu den bisherigen Vcr- pflichtungen vergeben. anderem recht, den soll fürbas niemand ansprechen, wann der hertzog soll in schirmen als seinen burger von recht." In unsere heutige Ausdrucksform übertragen, lautet dieser Artikel: Wer in diesem Markt (gemein( ist die Stadt Kitz- bühel) unangefochten Jahr und Tag sitzt und seine Bürgerpflicht erfüllt, indem er die Steuern bezahlt, Wachtdienst leistet und alle anderen Satzungen beachtet, der ist frei und der Herzog (Landesfürst) muß ihn als Bürger schirmen und schüt- zen. In diesem Artikel erfahren wir neben der Tatsache, daß also der, welcher mehr als ein Jahr in der Stadt eine Hofstatt besitzt, selbsttätig Bürger wird, noch zwei andere nicht uninteressante Dinge. Das eine ist der Waehdienst der Bür- ger. Die Städte sind, wie wir wissen, vor- nehmlich, zumindestens in der ersten Zeit, zum Zwecke der Wehrhaftigkeit gegrün- det worden. Daher mußten auch die Bür- ger, genauso wie die Besatzung der Bur- gen, waffenfähig und wehrtüchtig sein. Jeder Bürger war verpflichtet, sich der Stadtbesatzung zur Verfügung zu stellen und den Wachdienst zu leisten. Es war ein Stolz der Städte, jederzeit eine wehr-.
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