Kitzbüheler Anzeiger

Archiv Viewer

Ausgabe im Vollbild öffnen
Zurück zur Übersicht
Seite 8 Kitzbilheler Anzeiger Donnerstag, 24. Dezember 1964 Aus der Weihnachtschronik unserer Stadtpfarre Kitzbühel Eure Seelsorger wünschen allen Pa i - kindern, den Schulkindern, dem Lehrkörper der drei städtischen Schulen, der katholi- schen Jungschar, der KAJ, der Männer- bewegung, den Frauen und Müttern, der Legion Mariens, dem Kolpingehor, dem Kirchenchor, den Kirchenmusikern, der Freiwilligen Stadtfeuerwehr, den Stadt- vätern, der Leitung des Stadtspitals und Altersheims, den Ehrwürdigen Schwestern, der Bevölkerung in Stadt und Land sowie unseren lieben Weihnachtsgästen aus nah und fern von Herzen ein friedvolles Fest der Geburt unseres Herrn, und Er- lösers sowie ein erfolgreiches und glück- bringendes Neujahr 1965. Ganz besonders gilt unser Wunsch und Gebet vor Gott den lieben Kranken, den alten Leuten, den Einsamen, Leid- geprüften und Kriegsopfern. Weihnacht im Alpenland Tirol Os wißt's es eh, wia's ganga is, so damals wia a heut': Die Wirt hab'n „na" g'sagt, dös ischt Der Heiland findt' koan Freund! [wahr - Zu Bethichem im Schafistall Wird unser HIRT gebor'n - Seitdem ischt über Berg und Tal Die ganz' Welt anderscht worn. Koa Kinig und koa Kaiser nit Därf z'erscht zum Krippen eil'n - Die Hüeterbuam, dö nimmt ER mit, Damit's koan Weg verfaihin. A Engel mächtig groß und schean Is her vom liimml g'flog'n, Und nachher nu a ganze Schar, 1 mag's nit all's dersag'n. Wannst eppan recht a Schlafer war, Paß auf, sunst tuat's Di reun - Wer die Botschaft versauma tat, 1-Tat da an Herzstoan drein. Nit ganz a Wo.ch'n - aft wird's err Mit uns'rer iTeilig'n Nacht. DU, Habe FRAU, vergiß uns nit, Hast allweil freundlich g'lacht! Geh, weck uns auf mit Deiner Liab, Und bring uns deeht DEIN Kind: Oft sand wohl uns're Au9 erl trüab, Es reut uns jede Sünd'! Daß unser HEILAND richtig woant, Dös laßt uns hiatzt koan Ruah', 1 moan, dös kunnt wohl anderseht wem, Gel ja, mci liaber Bua! Wo DU nit bischt, mei HERR und GOTT, Glei (lUmpa wird's und Nacht - Die ganz' Welt seufzt in tiafster Not, lläit'st DU nit gwoant und glacht! Drum, Leutl, stellt's die Kripperl auf Wia's Brauch ischt, da im Land, Und singt's und spielt's a Liadl drauf - Im echt'ii Hoamatg'wand. Es mueß ja wieder heller wem, Wann unser SUNN (JESUS) aufgeht- 1 siach ja schon den Weihnachtsstern, Grad wie's im Büechl steht! J. Kr. Pf. Weihnachtssendung im Fernsehen aus Kitzbühel In der Sendung „Blick ins Land" (für die Familie) wird am Heiligen Abend um 17.30 Uhr eine Sendung über den Bau von Musikinstrumenten geboten, die in Kitz- bühel aufgenommen wurde. Es handelt sich um eine Aufnahme, die bei Instru- mentenbaumeister Mürnseer und in der herrlichen alten Stube des Weißgerbers Egger gemacht wurde. Es werden bäuer- liche Instrumente beim Bau und im Spiel st, Lst fähige und einsatzbereite Mannschaft zu haben. Wir kennen viele Beispiele in der Geschichte, die den militärischen Wert der Städte und die Waffentüchtigkeit der Bürger beweisen. Diese Tatsache mußten Kaiser, Könige, Landesherrn und Stadt- herrn in Rechnung zu stellen, daher si- cherte man sich die Treue der Städte was wieder zur Folge hatte, daß man sie mit besonderen Vorrechten ausstattete und sie in jeder Richtung förderte. Die Bürger waren oft der starke Arm des Landesfürsten gegen dcii zuweilen unbot- mäßigen Adel. Der Waffendienst des Bürgers war der Ehrendienst des freien Mannes, der Waf- fen tragen durfte. Der Unfreie war ja nicht waffenfähig. Das andere, was wir aus dem obigen Artikel erfahren, ist die Freiheit des Bür- gers. So mancher Leser wird den Satz „Stadtluft macht frei" schon irgendwie gehört haben. Dieser Satz bedeutet, daß der Aufenthalt inder Stadt frei machte. Dies war allerdings meist nur ein Grund- satz, der in Wirklichkeit doch etwas an- ders gehandhabt wurde. Nur der wurde frei, der ausdrücklich in die Genossen- schaft der Bürger aufgenommen wurde. das Bürgerrecht besaß. Dies beweist uns der ii. Artikel des Stadtrechtes von 1354: „Und wer burckrecht empfächt und burgerrecht thuet, den soll niemand für- bus zwingen ze algen noch ze lehen." Aus diesem Satz erfahren wir: Nur wer das Bürgerrecht erwirbt und seine Bür- gerpflichten erfüllt, darf von niemand in den Stand des Leibeigenen oder Höri- gen gezwungen werden. Jetzt wird man von mir erwarten, daß ich etwas erzähle über die Leibeigenschaft und Hörigkeit. Obwohl dies eine Frage ist, die eine längere Darstellung bedürfte, so will ich dennoch versuchen, sie trotz der Kürze, die mir der Rahmen dieser Aufsatzreihe vorschreibt, so zu behandeln, daß es allen Lesern einigermaßen ver- ständlich ist. Im Mittelalter gab es den Stand der Freien, der Halbfreien und der Unfreien. Wie es dazu gekommen ist, kann ich hier nicht näher erörtern, weil dies eine ei- gene Abhandlung notwendig machen wür- de. Nur einige Hinweise kann ich geben. Bei den germanischen Völkerstämmen herrschte die Mehrzahl der Freien vor. Der Germane war ein freier Mann. Trotz- dem gab es aber auch schon bei unsern germanisehen Al tvordern Unfreie. Diese waren entweder ehemalige Kriegsgefan- gene oder solche, die sich eines Verbre- chens schuldig gemacht hatten und daher aus der Gemeinschaft der Freien aus- gestoßen wurden. Das ist die eine Seite, wie ein Freier unfrei werden konnte, also durch äußere Umstände. Die Freiheit konnte aber auch durch freiwillige Unterwerfung verloren gehen. Klarer ausgedrückt: es konnte jemand auf seine Freiheit verzichten. Ja, wieso denn das? Wir wollen nur eine dieser Möglichkei- ten heraus-greifen, allerdings die, die in der Entwicklung der späteren Jahrhunder- te eine große Rolle spielte. Der freie Mann war zum Kriegsdienst verpflichtet, weil er als Freier Waffenträger war. Wenn der König oder der Herzog einen Kriegs- zug unternahm, was gar nicht so selten war, mußte der Freie zum Heerbann des Königs oder des Herzogs stoßen. Er muß- te also Haus und Hof verlassen oder sein Handwerk liegen lassen. Das war, wie wir uns denken können, nicht immer an- genehm. Es konnte zutreffen, daß der Bauer z. B. mehr im Felde stand als auf dem Felde. Dies hatte zur Folge, daß viele
< Page 7 | Page 9 >
 
Kontakt
Tel.: +43 (0) 5356 6976
Fax: +43 (0) 5356 6976 22
E-Mail: info@kitzanzeiger.at
Virtuelle Tour
Rundblick - Virtual Reality
Werbung
 
Zurück Aktuelle Gemeinde Archiv Suchen