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Samstag.. 8. Mai 1965 Kitzbilheler Anzeiger Seite 7 hürden und Freimachung der Geldmittel; wobei jedoch vorerst der Anteil er Stadt- gemeinde Kitzbühel von einer halben Mil- lion \ erwendung fand, konnte Baurat Dipl.-Ing. Thaler am 25. November 1964 die Baustelle einrichten. Am 15. Dezember wurde mit der Herstellung des Umleitungs- kanals in Stampfbeton bzw. Stahlbeton in einer Länge von 72 Metern begonnen. Am 12. Jänner wurde das Achenwasser in diesen Kanal eingeleitet, in der Folge das alte Wehr gesprengt und am 21. Jänner mit dem Aufbau des neues Wehres begon- nen. Der 1. Bauabschnitt, für den 8 Millionen Schilling freigegeben wurden, enthält die beidseitige Vollregulierung der Ufer von der Kapser Brücke bis zur Eisenbahnbrücke in Form eines Ufer- deckwerkes in einer Länge von 265 Metern. Die Sichtfläehen der Ufermauern wurden mit (itztaler Granit verkleidet. Der Wehr- körper wurde aus Stampfbeton erstellt und die vorkragende Sperrenkrone mit Sicker-Hartbelag, dem eine sechsfach grö- ßere Härte wie dem Normalbeton nach- gesagt wird, abgedeckt. Der Boden des Tosbeckens wurde aus Stahlbeton erstellt und zur Verbesserung mit Lings- und Q uervouten armiert. Das Tosbecken liegt anderthalb Meter tiefer wie die Gegen- schwelle, weiche ebenfalls wie die Tos- beckenmauein aus Stampfbeton errichtet wurde. In den Bereich des 1. Banabschuit- tes fällt auch die linksufrige Einmün- dung des Ehrenbaches, welcher in seinem Mündungsbereich mit einem steingepfla- sterten Trapezgcrinne versehen wird. Die tiefste Fundamentierung im Wehrkörper beträgt 4,20 Meter, damit sind hydrauli- sche Grundbrüche., wie sie im alten Wehr festgestellt werden mußten, praktisch auch bei Elementar-Hochwasser ausgeschlossen. Die freie tlberfallshöhe beträgt 3.50 Meter. Ende März, bedingt durch das frühe Schneewas'ser, erfolgte in der Nacht ein Uferausriß. Zur Behebung des Schadens mußten Rauhbäurne eingehängt werden. Die endgültige Absicherung erfolgte durch schweren Steinwurf. Hier wird, wie auch gegenüber bei der Einlaufstelle des Um- leitungskanals, der Bau des Uferdeckwerks fortgesetzt. Nach Beendigung dieser Ar- beit wird die Partie Schweinester (die Partie Seisl ist bereits bei der Uferpflaste- rung in Reith) zu einer anderen Baustelle verlegt. Im Herbst soll dann die Voll- regulierung bis zur Eisenbahnbrücke fort- gesetzt werden. Im II. Bauabschnitt ist die Begulieranig der Ache im besiedelten Gebiet der Stadt Kitzbühel vorgesehen. Ab Eisenbahnbrücke Erstellung beidseitiger Ufermauern in Stampfbeton mit Steiliverkleidung in Sieht- (Liehen (302 Meter), Neubau der Högl- rainbrücke. Der III. Abschnitt verläuL bis zur rechtsufrigen Einmündung des Langau- 9)t&HQ56tb 0 "" br. p,tiebit.9 . baches in einer Länge von :323 Metern. Hier wird wieder eine Pflasterböschung an- gelegt wie zwischen der Hornbrücke und Kapser Brücke. Im oberen Ende dieser Regu- lierungsstrecke liegt der Köglerbach, wel- cher ebenfalls wie der Ehrenbach im Mün- dungsbereich ein steingep (las tertes Trapez- gerinne erhält. Der Durchflußquerschnitt bei Katastro- phenhochwasser wurde mit 222 Kubikmetern Wasser pro Sekunde dimensioniert; ab Einfluß Ehrenbach mit 233 Kubikmetern. Die Sohlenbreite betrügt flußaufwärts ab Eisenbahnbrücke 11 Meter; von dieser bis zur Einmündung des Ehrenbaches im Be- reich der Pflasterböschungen 12,5 Meter; bis zum Wehr 15.50 Meter und endlich vom Ende des Tosbeckens bis zur Kapser Brücke 14 Meter. Die Kronenhöhe des Regulierungswerkes beträgt einheitlich 3 Meter über der Projektsohle. Das Sohlengefälle nimmt vom Wehr flußaufwärts bis zur Einmündung des Langaubaches stetig zu und betrügt zwi- schen 10,7 bis 14,3 Promille. Große Schwierigkeiten bereiteten wäh- rend des Baues die Freihaltung der Bau- gruben vom Grundwasser. An diesen Schwierigkeiten ist vielleicht 1929 der Bau des ersten betonierten Wehres im Jahres- erfolg gescheitert. Der Grandwasseranfall von der Landseite war enorm. Bis zu acht Pumpen mußten eingesetzt werden, von denen die größte und modernste pro Sekunde hu nde r Liter Wasser beförderte, Durch die Schutz- und Regulierungs- arbeiten in allen drei Bauabschnitten wur- den insgesamt 62 Grund- und Bauparzellen in Anspruch genommen, davon liegen 13 in Kitzbühel Stadt und 49 in Kitzbühel Land (Katastralgemeinde). Zur künftigen Vermeidung eines Grund - wasserrücks taues gegen die Landseite wur- den in den Tosbeckenwangen und den U ferdeckwe rken Sickerschlitze eingebaut. Das Grabungsmaterial. etwa 2000 Kubik- meter, wurde auf den Platz neben dem Feuerw eh rzeughaus abgeführt u iid zum Teil wieder zur Hinterfüllung der Mauern rückgeführt. Da es sich um hochwertiges Füllmaterial handelt, erfolgt die weitere Abfuhr bedarfsweise. Nach Fertigstellung der gesamten Schutz- und Regulierungsarbeiten wird die Ache neu vermarkt und neu vermessen. Als Grenzen des öffentlichen Wasser- gutes gelten im Bereich der Ufermauern entweder die bestehenden Grenzen, soweit diese landeinwärts der Regulierungsbau- werke liegen, oder die landseitige Kronen- kante der Ufermauern. Im Bereich des Trapezprofils verläuft die zukünftige Grenze in einer Entfernung von eineni Meter von der Böschungskrone der Deck- werke. Die Dammflächen dürfen vorläufig nur wiesenmäßig genutzt werden und erst nach endgültiger Festigung darf eine Beweidung erfolgen. Die Stadtwerke Kitzbühel sorgten für die Montage der Stromzuleitung und für die Sicherung der Freileitungen. Wasser- rechtlich geschützte Fischereirechte wurde ii nicht verletzt. Ende Mai ist eine Baufeier vorge- sehen und zwar sollen in diese sämtliche Wasserbauwerke, welche eit 1950 in Kitz- bühel erstellt wurden (und für die eine solche Feier noch aussteht) stattfinden, bei welcher auch ein Vertreter des Bundes- ministeriums für Land- und Forstwirt- schaft anwesend sein wird. Ab Herbst 1965 Besuch des Privat-Gymnasiums Weihs ohne Schulgeld Im Schuljahr 1965/66 wird das Privat- gut in den Fächern Deutsch und Mathematik Gymnasium \Veihs in das neuerbaute und sonst keiner schlechteren Note als Schulgebäude übersiedeln, so daß endlich befriedigend können ohne Aufnabmsprü- alle Klassen der Anstalt in einem Hause fang in die nächst höhere Klasse einer unterrichtet werden können. Im Zusam- allgemeinbildenden höheren Schule übei'- menhang damit wird bekanntgegeben, daß treten. Alle anderen Schüler haben sich mit Beginn 'des kommenden Schuljahres einer Aufnahmsprüfung in allen Gegen- das Schulgeld gänzlich wegfällt und somit ständen zu unterziehen. im Vorjahr ist auch allen weniger bemittelten begabten erstmals eine größere Anzahl von Schülern Schülern eine höhere Schulbildung ermö- aus. der Pflichtschule in höhere Klassen licht wird. Darüber hinaus werden all- des Gymnasiums übergetreten, von denen jährlich talentierte minderbemittette Schü- sich die meisten recht gut bewährt haben. 1er durch großzügige Stipendien von Land Ein Ubertritt von der dritten Klasse einer und Bund gefördert. \Virtschaftliehe Hauptschule in die vierte Klasse eines Schwierigkeiten dürfen also nie der Grund Gymnasiums kann allerdings nicht emp- sein, vom Besiwh einer höheren Lehranstalt fohlen werden, da dies schon wegen des abzuhalten. Lat-einunterrichts. der in der dritten Klasse Die Kenntnis dieser neuen Situation des Gymnasiums beginnt, sehr schwierig dürfte gerade jetzt zur Zeit der Anmel- ist und in vielen Fällen zum Verlust eines dungen für die nächste erste Klasse von Schuljahres führt. Bedeutung sein. Wetters wird an Weser Stelle ellI Ute i . \\ Das Privat-Gymnasium eihs wird als durch das neue Schulgesetz erleichterten neusprachliches Gymnasium gefuhrt, d. h. lJbertrittsbestimmungen von einer Haupt- das neben der grundständigen Fremdsprache schule in die allg'emeinbildende höhere (Englisch) und dem Lateinischen ab der Schule hingewiesen. Schüler mit gutem Ge- fünften Klasse eine zweite moderne Fremd- samterfolg, d.h. mitderNotesehr gut oder sprache gelehrt wird.
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