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Eine Bitte an Bergbahn AG. und Skilift Ges.mb.H. Der Weihnachtstrubel ist vorüber; er in den späteren Nachmittagsstunden hat heuer auf Grund der günstigen Schnee- nach. tage wohl alle Rekorde gebrochen, und Meine Bitte geht daher dahin, daß die man bekommt wieder Gelegenheit zur Be- Bergbahn A. G. und die Berg- und Skilift sinnung und sich einige Gedanken zu ma- Ges. m. b. H. die Einführung einer heimi- ehen. sehen ermäßigten Kinderkarte bis zum Zu Beginn der heurigen Saison wurden Alter von 14 Jahren auf den Skiliften die Preise bei einigen Skiliften um 75 o„o der gesamten Ubungswiese und der Hab- bei Einzelfahrten und um 50 o/o hei Block- nenkammbahn ermöglicht und diese nach Fahrten erhöht. Ich habe aus diesem Grun- dem 10. Jänner jeweils ab 15 Uhr Gültig- de bei der letzten Gemeinderatsitzung im keit hat. Dezember 1964 Herrn Vizebürgermeister Die Praxis wird zeigen, ob durch Ein- Sicherer als Aufsichtsratsmitglied der führung einer derartigen Karte für Kin- Bergbahn A. G. ersucht, diesbezüglich mit der bis zu 14 Jahren eine Störung des dem Vorstand der Bergbahn A. G. eine normalen Personenverkehrs unter diesen Aussprache zu führen und vor allem für Bedingungen eintritt. Wenn sich dies be- unsere Kitzbüheler Jugend eine Ermäßi- währt, sollten wir unserer skifreudigen gung zu erreichen. Jugend die Möglichkeit geben, zu finan- Herr Vizebürgermeister Sieberer teilte ziell günstigen Bedingungen unsere Ski- mir auch nach einigen Tagen mit, daß lifte auf der Ubungswiese bzw. die FIah- für den Gansiern-Lift die Fahrt für die nenkammbahn benützen zu können. Das heimische Jugend weiterhin 2 Schilling wäre in vieler Hinsicht zum Vorteil, u. a. betragen würde, auf anderen Liften der zur Nachwuchsbildung, und viele Fami- t/bungswiese aber aus technischen Grün- lien mit Kindern würden darüber sehr den keine Ermäßigung gegeben werden froh sein. könne. In unseren Nachbarorten Kirchberg und Die Bergbahn A. G. und die Berg- und St. Johann gibt es beispielsweise allgemein Skilift Ges. m. b. H. sind rein geschäft- ermäßigte Kinderkarten bis zu 14 Jahren, liebe Unternehmen, und es ist verständ- gleich 01) einheimisch oder Gast und zwar lich, daß in erster Linie kommerzielle ohne zeitliche Beschränkung. Gesichtspunkte berücksichtigt werden Als Jugend- und Sportreferent der Ge- müssen. Es wäre daher auch falsch, ein meinde erlaube ich mir, auf diem Wege Ansuchen zu stellen, das diesen Gesichts- öffentlich im Interesse unserer Jugend an punkten widerspricht. Daher richtet sich die Bergbahn- und Skilift A. G. die Bitte meine Bitte um keine generelle Ermäßi- zu richten, für die Breitenentwicklung un- gung, die bei den Stoß- und Spitzenzeiten serer skilaufenden Jugend mitzuhelfen. ohnehin nicht gewährt werden könnte, Ich glaube für mein Ansuchen Ver- sondern um eine zeitlich bedingte Rege- ständnis zu finden, da die Bergbahn A. G. lung. Erfahrungsgemäß läßt ab 10. Jän- bereits entgegenkommenderweise unsere ner der Betrieb auf der Ubungswiese sowie Nachwuchsspitzenläufer in der Form un- auf der Hahnentkammbahn - besonders terstützt, daß sie unter der Führung ihres Samstag, 16. Jänner 1965 Kitzbüheler Anzeiger Seite 5 ins Treffen, daß nur in Rattenberg und nicht in Kufstein ein „heftstecken" sei, an dem alle Schiffe, die Tun aufwärts fahren, angehängt werden müssen. Daher wäre der Vertrag zwischen den Kitzbühe- 1er Bergwerksgesellschaften und der Stadt Kitzbühel ungültig. Die Regierung in Inns- bruck mußte wohl oder übel sich mit dieser Frage beschäftigen, um Klarheit und Ordnung zu schaffen. Sie ordnete eine Tagsatzung auf den 26. Februar 1546 an, zu der die Bürgermeister von Kufstein und Rattenberg geladen wurden. Die Kitz- büheler Bergwerksgesellschaften waren nicht dabei. Die Kufsteiner steckten auf dieser Tagsatzung sofort zurück und er- klärten sich mit dem Standpunkt der Rat- tenberger einverstanden. Die Regierungskommissäre fällten dar- aufhin folgenden Spruch: 1. Den Gesellschaftern des Bergwerks zu Kitzbühel soll aus besonderer Gnade und nicht aus Gerechtigkeit und zur Förderung des Bergwerks gestattet sein, für die nächsten fünf Jahre alle Waren, die zur Unterhaltung des Bergwerks notwendig sind und die auf dem hin heraufgebracht werden, in Kufstein nie- derzulegen und von dort nach Kitzbühel zu bringen. Sollte aber innerhalb dieser 5 Jahre das Bergwerk eingehen, wird diese Bewilligung zurückgezogen und alle Waren müssen wieder in Ratten- berg niedergelegt werden. 2. Die Bergwerksgesellschaften müssen für die Waren ' die sie in Kufstein nieder- legen, die normale landes fürstliche Maut und die städtische Maut an Rattenberg zahlen, als ob sie in Rattenberg nieder- gelegt worden wären. Die Rattenberger konnten mit diesem Spruch zufrieden sein, denn er bestätigte ihnen, daß es zwischen Rosenheim und Rattenberg keine Niederlage gibt außer in Rattenberg selbst. Wie streng dies gehandhabt wurde, er- fuhr ein Bürger von Kitzbühel. Jörg Poch hatte eine Schiffsladung Getreide in Bay- ern gekauft und es auf dem Inn nach Wörgl bringen lassen, wo die Ladung ge- löscht wurde. Sofort schritt die Obrig- keit ein. Das bereits gelöschte Getreide mußte wieder verschifft werden. Das Ge- treideschiff wurde dann nach Rattenberg geführt, dort entladen und verzollt. Und jetzt kommt das, worauf es den Ratten- Trainers Freifahrten erhalten. Was aber trotz dieser Begünstigung beachtet werden müßte, ist auch ein Entgegenkommen für die Belange der gesamten einheimischen Jugend. Gemeinderat Sepp Zwicknagl SifibIt1e1er £aftofnrnIjrltn - Geboren wurden: ein Alois dem Landwirt Alois Lechner und der Gattin, Marianne geb. Roth, Aurach 24, Imper. - Getraut wurden: der Kürschner Klaus Wanhal, Zürich, mit der Kürsch- nerin Helga Schermann, Jochberg 127; der Zimmermeister Peter Egger, Kitz- bühel, Ehrenbachgas'se 35, mit der Büro- angestellten Heide-Lore J oschenak geb. Cisotti, Kitzbühel, Vorderstadt 27. Gestorben ist: am 10. Jänner 1965 der Bundesbahnpensionist Josef B r u n ne r, Fieberbrunn 402, 76 Jahre. Ing. Andergassen aus dem Leben geschieden! Auch für Kitzbühel völlig unerwartet und plötzlich kam die Meldung von dem Dahinscheiden des langjährigen Obmannes der Gemeinnützigen Bau- und Siedlungs- genossenschaft „Frieden", Landesgruppe Tirol. „Schlicht und einfach war Dein Leben, Treu und fleißig Deine Hand, Für die Deinen galt Dein Streben Bis an Deines Grabes Rand." Kaum ist dem seitens der Siedler und seiner Bekannten des heimatlichen Be- zirks etwas hinzuzufügen. Mit seinem Tod hat auch Kitzbühel - Siedlung „Frieden" - einen nicht zu verschmerzenden Ver- lust erlitten, zumal in einer Zeit, die so bürgern besonders ankam: Das Getreide, das der Kitzbühel'er in Bayern gekauft hatte, um es in Kitzbühel zu verkaufen, mußte in Rattenberg verkauft werden. So verlangte es die Satzung der Stadt Rattenberg. Herzog Ludwig der Reiche regelt den Handelsverkehr im Landgericht Kitzbilhel Weil wir schon beim Kaufen und Ver- kaufen sind, wollen wir uns einmal mit dem Handel, wie er sieh abwickeln mußte und wie er sich abgewickelt hat, beschäf- tigen. Im Stadtrecht von 1353 gibt es einen Artikel (es ist der Artikel 20), der fol- gendes verfügt: „Wer ausserhalb der tör khaufft oder verkhaufft oder ainem ab dem ruckh khaufft, er las es legen auf dem freyen markht oder auf ein panekh. Wer das ühervert, der geit dem richter XII denare, den burgern als vii." Darin wird eindeutig jeder Handel au- ßerhalb der Stadt verboten und festgelegt, daß dieser sich nur auf dem freien Markt abzuwickeln hat. Ich habe schon früher
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