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Seite 4 Kitzbüheler Anzeiger Sanisiag, 14. Auus1 1965 (lorch die Gemeinde Kitzbühel und der Kitzbüheler Bergbahn A. G. ist die Fahrt trotz NN iderstäude und einer kleinen Panne doch noch zu einem sollen Erfolg für Usterrei eh und Kitzbühel geworden. Diesen Eindruk konnten wir aus per- sönliehe:i Gesprächen, vor allem aber aus den Pressenotizen über diese Alpenfahrt entnehmen. Mit cern Ausdruck der vorzüglichen 1 lochachtung Dr. Schiiigelbauer, Geschäftsführer Liebe Mitb 00 ürger! Die Tiroler Landesregierung hat den Zivilinvaliden Tirols, die durch Geburt, krankhe.t oder nicht versicherten Unfall geistig oder körperlich behindert sind, auch heuer für die Zeit vom 1. bis 31. August e:ne Haussammlung bewilligt. Dies wohl in der Erkenntnis, daß die freiwillige Opferbereitschaft aller Bürger weiterhin in Anspruch genommen werden muß, um die berechtigten und dringlichen Wünsche der Zivilinvaliden nach Möglichkeit erfüllen zu können. Das inzwischen in Kraft getretene Behinderiengesetz kann öffentliche Hilfe nur denen gewähren, die unter bestimmten Voraussetzungen durch entsprechende Re- hab iii ta tionsmaßii ahrnen ganz oder teil - in der letzten Sitzung des Kultur- ausschusses der Stadtgemeinde Kitzbühel unter dem Vorsitz von Gemeinderat Hans B re t t a u e r wurde ein Schreiben des Lan- deskonservators von Tirol Frau Dr. ‚Jo- hanna Gri tsch mit besonderer Genug- tuung zu Kenntnis genommen. In ‚dem Schreiben wurden weiters wertvolle An- schützen !assen. Charakteristisch für das Abzeichen war die Abhiklung einer auf- recht stehenden Gemse. Der KSC beantragte das Verbot und die Beschlagnahme das als AuBenreklame für das Caf6 zur „Goldenen Garns" in Kitzbii- heI verwendete Lichtbild, das eine genaue vergrößerte Nachahmung der Garns des Klubabzeichens ist, sowie Beschlagnahme dci. im Cafti verwendeten Aschenbecher und die verwendeteit Prospekte. Der Besitzer der Goldenen Garns hat die Ungültigkeit der Hinterlegung des Klub- abzeichens bei der Tiroler Handelskammer behauptet, da die vom Klub unter Muster- schutz gestellte Garns eigentlich das Stadt- wappen Kitzbühels ist und schon vor hundert Jahren ein Druckwerk erschien, daß die Klubgams als Stadtwappen ent- hält. Die Bezirkshauptmannschaft Kitzbilhel hat dem Antrag des Kitzbüheler Skiklubs stattgegeben. Das Amt der Tiroler Landes- regierung hat jedoch die Hinterlegung des vom KSC am 20. Dezember 1934 (zweite FIinteriegungl) zur Sicherung des Muster- schutzes auf die Dauer von drei Jahren weise in den Arbeitsprozeß eingesclialte und selbsterhahungsfähig gemacht werdeii können oder denen, die völlig hilflos sind und Anspruch auf das monatliche Pflege- geld von dzt. 5 400.— haben. Die Be- treuung aller anderen Zivilinvaiiden bleibt weiterhin dem Osteir. Zivilinvalidenverband und der Privatinitiative überlassen. Das Behindertengesetz, das die verfassungs- rechtliche Gleichheit der Ziviinvaliden mit allen Mitbürgern bestätigt, soll den sozialen und ethischen Grundpfeiler dafür bilden, daß der soziale Lastenausgleich für alle Zivilinvaliden alsbald geschaffen wird. Die Aufgaben des Zivilinvalidenverhan- des sind mannigfaltig und nicht immer leicht. Für eine ehrenamtliche Arbeit fin- den. sich nicht immer und überall tüchtige Helfer und die Verpflichtung, mit geringen Mitteln das Beste zu. erreichen, findet manche Hürde. Dennoch, es geht vorwärts! Helfen Sie dem Landesverband Tirol auch bei der Arbeit und unterstützen Sie diese bitte durch Ihre wohlwollende Spende für die Ärmsten des Landes. Sie werden Ihnen von Herzen danken. Sie haben schon oft geholfen; helfen Sie auch diesmal wieder: Dr. Gottfried Newesely eh. Landesobmann-Stellvertreter Dr. Andreas Mikula e. h., Landesobmann Hans Hauser e. h., Bezirksobmann regungen für die noch notwendigen ‚Ar- beiten gegeben. Wie bereits bekannt, wurde die Restaurierung von dem Kitzbüheler Diplomrestaurator Hermann Meyer durch- geführt und hat besonders in Kitzbühel Freude und Begeisterung ausgelöst. Der Brief des Denkmalamtes für Tirol ist ein Zeugnis, daß die Tätigkeit des Kultur- übergebenen „Super-Sport-Abzeichens' für ungültig erklärt. In den Gegengründen hieß es: Es ist zunächst festzustellen, daß vom KSC am 13. 12. 1932 ein Abzeichen Nr. 992 hinterlegt wurde und auf die Höchst- dauer von drei Jahren geschützt wurde. Als wesentliches Merkmal des Abzeichens ist eine stilisierte Garns anzusehen. Am 30. Oktober 1934 wurde beim Mu- sterregistrat unter Nr. 1130 vom Skiklub sein „Super-Sport-Abzeichen" auf die Dauer von drei Jahren hinterlegt. Dieses Muster ist identisch mit der Nr. 992. Diese Hinterlegung war also nichtig und eine \erlängerung der Schutzfrist hatte nicht stattgefunden. Ubrigens war auch die Hinterlegung des ersten Musters nichtig und wirkungs- los. Der akad. Maler Alfons Walde hat 1930 dem Skiklub seinen Entwurf des neuen K 1 ubabzeichens zur ausschließlichen Benützung zur Verfügung gestellt. Aus der Äußerung des Malers Walde geht hervor, daß er mit seinem Entwurf bewußt und auftragsgemäß eine Stilisierung dies Wap- pens der Stadt Kitzbühel beabsichtigte. Es referates der Stadtgemeinde Kitzbühel auch höheren Orts Anerkennung fand: „Der Landcskonservator ist von der ge- lungenen Freilegung und Restaurierung der Bemalung seht befriedigt. Für die Fort- setzung der Arbeiten wäre folgendes fest- zuhalten: Der Platz für die Aufstellung der 01- berggruppe soll mit dunkel gebeizten Brettern abgedeckt werden, die ohne sei - teres auch eine leichte Neigung haben können, sodaß der Ansatz der Malerei an der Rückwand verdeckt wird. Die Apostel sollen auf Holzklötzen ruhen, die in ein- facher Form als Steine ausgebildet und gefaßt werden sollen. Für eine gute Be- festigung der Figuren ist zu sorgen. Die Nischen des Unterbaues sollen mit ein- fachen E isengit terri verschlossen werdeu die ähnlich dem kleinen Gitter in der Totenleuchte gestaltet sein sollen. In den Nischen sollen Totenköpfe aufgeschichtet werden, wobei die mit Namen oder sonst bemalten Köpfe sichtbar vorn am Gitter angebracht werden sollen. Das an sich sehr schöne Pflaster der Kapelle ist vorne mit einem Holzbrett abgeschlossen, was nicht gut aussieht und auch unpraktisch ist. Das Brett wäre zu entfernen und die Vorderseite der Stufe so zu gestalten, daß die Setzstufe mit Beton ausgestrichen und der Plattenbelag etwa zwei Zentimeter darüber vorsteht. Für die Kerzen empfiehlt sich die An- br ingung •einer einfachen Blechtasse mit einigen Kerzendornen auf zwei ebenso ein- fachen schmiedeisernen Konsol trägerii an der rechten Seitenwand. An der Fassade sollen die beiden Figu- ren wieder angebracht, aber nicht zu nahe an die Mauer gerückt werden. Am Ein- gangsbogen ist der untere Teil, wo die Mauereinfassung fehlt, im Ton des Mar- mors zu färben. kann aber keinem Zweifel unterliegen, daß ein Wappen ohne Zustimmung des Wap- penberechtigten, die hier zweifellos nicht vorliegt, einer Musterschutzregistrierung zugunsten eines anderen nicht fähig ist. Außerdem ist amtsbekannt, daß das \\ap- pen der Stadt Kitzbühel vielfach schon lange vor der Registrierung des Klub- abzeichens in Druckwerken veröffentlicht wurde, so daß die Registrierung auch ge- mäß § 10, b, des Mustersohutzgesetzes, nichtig war. Da die Ungültigkeit der Hinterlegung beim Musterregisteramt fest- steht, liegt auch kein Eingriff in ein Mu- sterrecht des KSC durch die Verwendung des Cafüs „Goldene Garns" vor. Im Prospekt des Fremdenverkehrs- verbandes Kitzbühel wird ein Wappenbild der Stadt Kitzbühel mit der Jahreszahl 1.183 verwendet. Diese Jahreszahl wurde sicherlich ohne Prüfung von „Stall 1er, Geschichte Tirols" übernommen. Diese Jah- reszahl der Stadterhebung ist unrichtig. Kitzbühel wurde 1271 zur Stadt erhoben; das Heimatmuseum besitzt die Original- urkunde. Denkmalamt mit der Restaurierung der Totenkapelle zufrieden!
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