Kitzbüheler Anzeiger

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Samstag, 14. August 1965 - Kitzbüheler Anzeiger Seite 9 tadtgmeiiidc die Erbauung der Schwebe- Lahn wünscht, daß diesselbe jedoch der- zeit bezüglich der Anlage einer gleichen Bahn an die Fa. Fabb A. G. (Förderanlagen Bau und Betriebs A. G. Wien) vertrag- ich gebunden ist. gez. Hirnsberger. Planer, Tagwerker. Freie gewerbliche Vereinigung Kitzbühel, Ortsgruppe des Tiroler Handels- und Ge- werbehundes (hagebund). Erklärung: Die Gefertigte bestätigt hie- mit, chiß sie der Errichtung einer Seil- schwebebahn von Kitzbühel auf den Ilah- i: enkamm äußerst sympathisch gegen- Übersteht und alle in diesem Sinne unter- nommenen Bestrebungen freudig begrüßt und nach Kräfttn zu unterstützen be- reit ist. Sie erblickt in dem Unternehmen eine wesentliche Förderung der gewerb- l:chen. Tätigkeit in allen Belangen nicht nur während des Baues, sondern auch für die zukünftige Entwicklung Kitzbühels. gez. Max Werner, Obmann Dr. Schmidt, Sekretär Verkehrsverein Kitzbühel. Erklärung: Wir sind gerne bereit zu erklären, daß wir die Errichtung einer Seilschwebebahn von Kitzbühel auf den Hahnenkamm unter allW Umständen freudigst begrüßen und 'e baldigste Durchführung eines solchen Projektes wünschen und mit allen zur Ver- fügung stehenden Mitteln zu unterstützen bereit sind. Wir sehen in diesen Projekten einen eminenten Vorteil für die Ent- wicklung Kitzbühels als Fremdenort ersten Hanges. Der Obmann: Max Werner Kommissionsbesehluß. Die Amtsabord- nung stellt fest, daß gegen die Linienfüh- rung ein Einwand nicht erhoben wurde und beschließt mit Rücksicht auf das Ergebnis der Trassenrevision in die Stationskommis- sion und politische Begehung einzutreten. Stationskommission und politische Be- gehung. Die geplante Seilschwebebahn be- ginnt unmittelbar oberhalb des Gemeinde- weges zur Ehrenbachalpe auf der Parzelle 534, in dem in der Katastralmappe mit Obermaurach bezei chiiet en Gebiete der Stadtgemeinde Kitzbühel und führt in ge- rader Richtung in einer Sektion auf den Hahnenkamm. Die horizontale Länge der Fahn beträgt 1.745 Meter, die schiefe Länge 1.940 Meter (wir machen unsere verehrten Leser darauf aufmerksam, daß wir nur dem Protokoll folgen, welches mit de.0 lotgenden Baubegebenheiten mir zum Teil übereinstimmt): sie überwindet einen Uöbenunterschied von 813 Metern und weist eine Höchstneigung von 470 Promill auf. Im Zuge der Seilschwebebahn werden außer der Anfangs- und Endstation drei Stützen zur Ausführung kommen, von wel- ehen eine 25 Meter hoch verden soll. Die größte Stüizenentfernuiig beträgt 1359 Meter. Die Talstation wird als Spann- sa tion. die Bergstation als Antriebsstation ausgestaltet. Die Bahnanlage wird mit zwei Tragseilen und einem duechlaufenden Zug- sil ausestattet, sodaß en Pendelverkehr s:atttindeu wird; die Wägen sind für die Beförderung von 14 Personen einschließ- lich des Wagenführers in Aussicht ge- nommen. Die Bahnanlage wird parallel zum bestehenden Schießstand der Kitzbü- heler Schützengesellschaft in einer mini- malen Entfernung von ungefähr 35 Metern von der Schußrichtung geführt. Um eine Gefährdung des Bahnbetriebes bei dem zeitweise stattfindenden Schießen unmög- lich zu machen, ist eine Verlegung des Schießstandes durchzuführen; soferne dies unmöglich sein sollte, sind im Bereiche des Schießstandes und entlang der Flug- bahn der Geschosse derartige Vorrichtun- gen Torriehtun- gen zu schaffen daß eine Gefährdung der Bahn auf alle Fälle ausgeschlossen ist. Parteien erklärungen. Vertreter des Bundesministeriums für Hetirwesen: Das Bundesministerium für FIeerwesen begrüßt die Verwirklichung des gegenständlichen Seilbahnproektes und er- hebt gegen dasselbe unter nachfolgenden Voraussetzungen keinen Einwand: Aus Gründen des Schutzes gegen Flieger- angriffe wäre die \\ aldabstockung auf das geringste, zulässige Aus,-naß zu beschrän- ken; speziell wäre dort. wo die Seile ent- sprechend hoch über den Waldbestand führen, eine Ausschlägerung tunlichst ganz zu unterlassen und sich beim Aufbringen der Seile nur durch Abästen der Bäume zu behelfen. Alle trotzdem unbedingt er- forderlichen Aushol'zungen wären nach Baubeendigung, soseit es der Betrieb zu- läßt, wieder aufzuforsten. Ebenso wäre die Bepflanzung der möglichst flach zuhalten- den Böschungen der Einschnitte bei den Stützen 1 und 2 erforderlich. Schließlich wäre die Zufahrtsstraße zur T&stationder- art herzustellen und dauernd zu erhalten, daß sie mindestens für schweres, pferde- bespanntes Lastfuhrwerk bei gleichzeitiger Auf- und A bfahrts-, resp. Ausweichmög- lichkeit auf je 100 Meter benützbar ist. i:ugeii Lu.schinsky, Oberst Die Kaninier für Handel. Gen- erbe und Industrie hält die Errichtung einer Seil- schwebebahn von Kitzbühel auf den Flahnen- kamm für wirtschaftlich wichtig und un- terstützungswürdig und zwar aus foigeii- den Gründen: Kitzbühel ist einer der be- deutendsten Frenidenverkehrsorte des Lan- des, der als Sommer- und Winteraufent- halt äußerst beliebt ist und auch während der Frühjahrs- und Herbstsaison einen Anziehungspunktfür Fremde bildet. Der Ilahnenkamm als Vorberg zur Ehrenbach- höhe ist eiier der am meisten besuchten Skiberge in Kitzbühels Umgebung; er be- sitzt auch im Sommer Anziehungskraft als Aussichtspunkt und Ausgangspunkt für Kammwanderungen zum Rettenstein usw. Die Kammer hält daher die Voraussetzung Für die Rentabilität der Hahnenkammnbahn als durchaus gegeben und gibt der Hoff- nung Ausdruck, daß das vorliegende Pro- jekt einer Schwebebahn auf dcii [fahnen- kamin bald zur l)urchfüiirung gelangeil crde. I)r. Egert Der \ ertreter der lelegraphenverwal- tung einerseits und der Telegraphenhehörde andereseits gibt folgende Erklärung ab: Gegen die Ausführung der Anlage wird kein Einwand erhoben. Von der projektier- ten Schwebebahn werden keine bundes- staatlichen Telegraphen-, Fernsprech- oder Signalanlagen berührt oder im Luftwege gekreuzt. Es sind für derartige \ orkomm- nisse keinerlei Schutzmaßnahmen vorgese- hen. Die zwei Elektromotoren werden kalo- risch angetrieben und der Betrieb obiger Leitungsanlagen darf' hiedurch nicht beein- trächtigt werden. Dagegen unterliegt die laut Beilage ii vorgesehene Verständi- gungseinrichtung der Konzessionserteiluiig durch die Telegraphenbehörde und die Genehmigung ist hiefür einzuholen. Ing. Franz Hofegger, Oberbaurat Seitens der Bezirkshauptiiiannschaft Kitz- billiel wird dem 1)roektdertei1 Bau der Seilschwebebahn keine Hinwendung erho- ben, da der Fremdenverkehr (las wichtigste Wirtschaftselernent für Kitzbühel bedeu- tet und vom Bau dieser Schwebebahn eine bedeutendeFörderung des'Fremdenverkehrs zu erwarten ist, wird der Bau auf das \\ ärmste begrüßt und befürwortet. Je eher derselbe in Angriff genommen und soll- endet wird, desto vorteilhafter wird es für das öffentliche Interesse sein. Im einzelnen wäre noch zu bemerken: 1. Der Schießstand in nächster Nähe der Seilstrecke gelegen, wäre ebenso wie die Scheibenstände in einer Weise auszustatten, daß das Schießwesen nicht beeindrächtigt wird, aber auch jede Gefährdung der Seilbahn ausgeschlossen wird. — 2. Die für den Seil bahubau erforderlichen Ausholzun- gen haben mit mögl:ichster Schonung des Waldbestandes zu erfolgen. — 3. Die Tal- und Bergstation sowie die Ausstattung der Stützen wären in einer Weise herzustellen, die möglichst geringe Störungen des Land - sehaftsb i [des verursacht und wäre dies - bezüglich das Einvernehmen mit der zu- ständigen Natur- und l -Ieimatschutzstelle zu pflegen. Giovauelli Die Vertreter der Stadigeme.nde Kitz- bühel haben gegen die geplante Lage der Talstation und die Benennung derselben mit „Kitzhiihel Schwebehahn und der Bergstatioii mit der Benennung ,Hahnen- kamm" kein-en Einwand. Die Bahnanlage führt in der Strecke von km 0,1/0,7 parallel zum be.stehenideti Schießstan•de der SchützengeseIlschaft (im Eigentum der Gemeinde) und der Ver- treter der Stadtgemeinde Kitzbühel wci:st auf die in Beilage 1 und 2 an- geschlossenen Zuschriften des Stat.magi- strats und der Schützengesellschaft. Die Benützung der infolge der Bahn- anlage Überspannten Fußwege (ial'f keine Beei ii t rüch t i gung erfaimreim. Die geplante Seilbahn führt zum Teil über Waldbestände der Stadtgemeiiide kimzbiihel; es wrd verlangt, daß der Wald möglichst ges hont wird und an jenemm Stellen, an welchen der \\ aid geschlägert werden muß. durch Neuaufforstungen eine Abschwemmung des Waldbodens vermie- den wird.
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