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Samstag, 23. Jänner 1965 Kitzbüheler Anzeiger Seite 5 3. Oberstleutnant-Rainer-Gedenklauf Pcrsonalveri i'cter der Gendarmeiie aus Innsbruck. Rvl. Scherer und RvJ. eisterschoft Bezlrksskim 1965 und Gendormerle-Soll in Kitzbühel Gsehwandtner Am 13. Jänner 1965 wurde auf der Bezirksmeister 1965 und Gewinner des und viele andere. Beichtalm in Kitzbühel der .‚3. Oberstleut- \Vandcrpokals von Frau Maria Rainer Die Gendarmeriebeamten des Bezirks nant-Rainer-Gedenklauf". verbunden mit wurde, wie im Vorjahr in St. Johann, Kitzbühel danken dem Hotelier Guido der Gend.-Bezirksskimeistcrschaft 1965, Gend.-Patrlt. Anton Kirchmaier des GP. Reisch. seinem Direktor Müller, den bei günstiger Witterung und sehr guten St. Johann mit der hervorragenden Zeit Tanzkapellen „Tue Dynamics" und „Ku- Sireckenverhältnissen. in Form eines ,Ab- VOfl 2.48.1. gelberger". dem gesamten Hotelpersonal fahrtslaufes ausgetragen, an dem 44 Gen-In der .‚Tenne" im Hotel Guido Reisch und den „Parodistln, Radio Innsbruck" darmen vom Bezirk Kitzbühel teilnahmen, fand erstmalig am Abend der Gendar- für das große Entgegenkommen und für Am Ziel in „Oberaigen" fanden sich meric-Ball in Kitzbühel statt, der mit die gelungenen Darbietungen. zahlreiche Ehrengäste, an der Spitze Be- der Siegerehrung begann. Allen Spendern der Sacli- und Geld- zirkshauptmann Hofrat Dr. Trenlinaglia, Vom Abt.-Komndt. Oblin. Waldbauer preise und der Bevölkerung von Kitzbühel Bürgermeister Reisch und viele Sport- konnten folgende Ehrengäste begrüßt wer- Für die Mitwirkung an der Sportveranstal- beceisierte Zuschauer ein. Sie wurden vom den: (ung und für den sehr zahlreichen Ball- Gend.-Abt.-Komndt. Obltn. Waldbauer be- Bezirkshauptmannhofrat Dr. Trcnti na- besuch. grüßt. ulia Beim Start und Ziel bewährten sich wie- Stellv. d. Landesgendarmeriekonindt. f. T. ES war ciii Ball. wie ihn Kitzbühel nicht leicht erleben durfte, voll Stirn- d.i die Funktionäre vom Skiklub Kitz- Oberstltn Bohler, mung, mit herrlichen Gasten und begann buhel die Herren Hans BLranek N Burgermus i lermaiin Rtisch mit den schon mit einer Uberraschung als nam Eder und Rudolf Bodenseer als Kampf- Stadt- und Gemeinderäten, lieh der Chef des Hauses Herr Guido gericht, Bergrettung-Bergwachtmänner und Alt-Nationalrat und Obmann des Frern- Reisch die freundliche Begrüßung vor- skilehrer als Helfer und Torwarte, der denverkehrsverbandcs Max Werner. nahm. Noch nie konnte der Gendarmerie- Gastwirt Hechenberger von Oberaigen Landtagsabgeordneter und Rechtsanwalt Ball in der Bezirkshauptstadt abgehalten als Mundschenk und der Skiklub Kitz- Dr. Vendling, werden; daß dies heuer möglich war, dar- buhel, der die erforderlichen Gerate für Bezirksrichter Dr. Cede, über freuten sich die Ballbesucher aus die Veranstaltung zur Verfügung stellte, Rechtsanwalt Dr. Reisch, den Kreisen der Gendarmeriebeamten ganz 'e das E-Werk-Team unter Leitung von Notar Dr. Pole Y besonders. Hechenberger, das für die stö- rungs.freie Ubertraung der Zeitergebnisse Staiidortkomrnaiidant von St. Johann Ergebnisliste 1965 &3rgte. 1-lptm. Ii liry mit seinem Offiziersstab, All diesen Sportfunktionären und HeI- Direktor des Spielkasinos Dr. Steiner mit Altersklasse III: fern, vor allem aber dem Hotelier und Verw.-Chef Krejetz, Ryl. Neubauer Rudolf, Kitzbühel 3.15.6 Liftbesitzer Andreas Bachler und seinem 1 Gend.-Abt.-Komndt. Obltn. Bramböek. Kl. Nagiller Adolf, Kitzbühel 3.39.0 fleißigen und sehr entgegenkommenden Wörgl, BI. Bader Adolf, Kitzbühel 3.50.8 Personal bei den Liften und im Omnibus Gend.-Bez.-Komndt. KI Schmidt, Kuf- Bi. Krismer Josef, Kitzbühel 4.06.0 wird besonderer Dank gezollt für die rei- stein, RvI. Schneider Hannes, Kitzbühel 4.12.5 bungslose und fast entgeltlose Beförderung Bezirksfeuerwehr- und Stadtkomndt. Pc- Rvi. \X7 idauer Franz, Westendorf 4.14.3 der Läufer und des Streckenpersonals. 1er Wieser mit seinem Einsatzstab. Ryl. Knöpfler Otto, St. Johann 4.24.5 Der Abfahrtslauf mit acht Pflichttoren Olympiateam: Toni Sailer, Christian RvI. Khemeter Franz, Hopfgarten 4.59.2 ging unfallsfrei vonstatten. Alle Läufer Pravda und Ifias Leitner, Altersklasse II: erreichten heil das Ziel. Tagesbester Gend.- 1 Skifabrikant Arnsiciner aus Mittersill, 1 1. Hyl. Obernauer Georg, Pol. Kitzb. 3.24.7 nur in geeiehreu Trinkgefäßen, Gläsern Weisen mit seinem aid, das die nachtsitzer und Krügeln ausgeschenkt werden. uber seinen willen gesessen sind und das Diese Bestimmungen bedeuten einen he- er in nicht ze trinken hie geben. so mus- achtlichen Schutz des Gastes, der An- sen die naehtsitzer des wirts puess zu der spruch auf gutes Getränk und ordentliches l iren geben und wirt dann der wirt ledig, Maß hat, Dinge, die uns heute als eine dem richter XII denare, der siat XXElII." clbstverständlichkeii scheinen und doch Hier haben wir es mit der uns geläu- zuweilen hie und da eine Quelle des 1 figen und den „Nachtsitzern" unbequemen rgers bilden. und lästigen Sperrstunde zu tun. Zu einer In der Weise, wie man den Gast schüt- bestimmten Nachtzeit. das war je nach zen wollte, war unsere damalige Obrigkeit der Jahreszeit unterschiedlich, ging der auch um die gute Sitte und um eine sau- Nachtwächter oder einer von der Stadt- bere Ordnung bemüht. So verfügt das wache in die Wirtshäuser und läutete mit Sladtrecht Kaiser Ludwigs des Bayern einer Glocke, die man Bierglocke nannte. über (las sogenannte „Nachtsitzen" im Ar- Wenn diese Glocke erschallte, durfte der tikel 143: i Wirt niemandem mehr etwas einschenken, „Es haben die gesworn verpoten und das Getränk, welches der Gast noch im gesetzt, das die leitgeben des nachts nach Glase hatte, durfte aber ausgetrunken der pirglocken niemand zetrinken sollen werden, was aber in angemessener Zeit zu an geben in iren häusern. Und wiE m die geschehen hatte. Nur dem Hausgesinde glocken darumb dester spater läuten las- und den Gästen, die bei ihm Herberge scn, das jederman sein trinken bei der nahmen, durfte der Wirt noch etwas zu glocken ein hab genomert, mug austrin- trinken geben. Bei Ubertretung dieses ken. Doch fleust khain leitgeb, 01) er sei- „Nachtsitzenverbote's" mußte der Wirt item ingesind oder seinen gesten, die da dem Richter von Kitzbühel und der Stadt bei im ze herberg sind, nach der glocken Kitzbühel eine Buße entrichten. Wenn er ze trinken. Wer aber sunst fleust, da geit aber unter Eid beweisen konnte, daß er der wirt dem richter XXI.III denare, der den „Nachtsitzern" nichts mehr zu trinken sat XXXVII. Mocht aber ein wirt ge- gegeben hat, diese aber trotzdem sich von ihm nichts schaffen ließen und einfach sitzen blieben, dann mußten diese „Nacht- sitzer" die Buße des Wirtes und ihre eigene dazu zahlen. Man kann sich denken, daß dies für die „Nachtsitzer" eine sehr teuere Z.eche bedeutete. Der Wirt selbst wird sich aber schon zu helfen gewußt haben, daß die Sperrstunde eingehalten wurde, weil er in Gefahr stand, bei Dbertretung dieser Bestimmung über das „Nachtsitzen" sein Schankgewerbe zu verlieren. Denn der Ar- tikel 174 des Stadtrechtsbuches Kaiser Ludwigs sagt ausdrücklich: „Und welcher dreist und pueswirdig wird, dem verpeut man schneken ain ganz jar und geit: dennoch pueß dem richter und der stat." Gleich auf ein Jahr das Wirtshaus zu- sperren und dazu noch eine Strafe zahlen müssen, war gewiß ein Mittel, um die Ordnung und die Einhaltung der Gesetze zu erzwingen. Nicht nur der Landesfürst erließ solche Gebote und Verbote, sondern auch die Stadt selbst. Das Kitzbüheler Stadtrecht von 1353 gestattete den freien Wein- ausschank nur von der Zeit des Mostens bis St. Martini (11. November), also nur
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