Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 4 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 23. Oktober 1965 „Spiegel", Bes.: Joh. Weriberger, Stöckl, Brixen; 4. „Elsa", Fleinr. Taxacher, Fic- berbrunn, Schweinstb.; 5. „Perle", Joh. Feiler, Lenzbauer, St. Johann; 6. „Zi- ta", Peter Vötter, Obernberg, Aurach; 7. „Laura", Josel Foidl, Bairerbauer, Obern- dorf; 8. „Tante", Jos. Jöchl, Reitherwirt. - Klasse ha. 1. „Dora", Reitherwirt; 2. „Fanni", Joh. Hirzinger, Streif, Bri- xen; 3. „Frieda", Leorth. Lindner, Obing, Hopfgarten. Galte Stuten. Klasse 1. 1. „Fanni", Matth. Hochfilzer, Gi.nsberg, Going; 2. „Dora", Mich. Niedermoser, Sandhart, St. Jakob; 3. „Spiegel", Mich. Wiedauer, Windhag, Going. 3jähr. Stuten. Kl. 1. 1. „Fuchs", Josef Gast!, Doldbauer, Kelchsau; 2. „Fuchs", Georg Koidl, Kerner, Aurach. Wenn man heute ganz allgemein vom Sparen spricht, denkt man immer an das Kontensparen. Das Sparkonto stellt nach wie vor den wichtigsten Ausgangspunkt für die Vermögensbildung in allen Be- völkerungsschichten dar. Das hat seinen guten Grund, denn das Sparkonto bietet wesentliche Vorteile: der Kontenstand ist leicht feststellbar, man kann ohne weiteres Geld einzahlen bzw. ableben und man bekommt mit Sicherheit das gesparte Geld einschließlich der aufgelaufenen Zinsen zurück. Diese Vorteile ermöglichen den Sparern eine einfache und sichere Dispo- sition, das Sparbuch ist für den Ver- mögensaufbau hervorragend geeignet. Nach der Dauer der Bindung der Spar- einlagen und der damit verbundenen unterschiedlichen Höhe der Zinsen sind als erstes die Spareinlagen mit gesetz- licher Kündigungsfrist zu nennen: Die 2ähr. Stuten. Kl. 1. 1. Jos. Leitner,Keii.. huber, Reith; 2. Mich. Obernauer, Draht- egg; 3. Gg. Koidl, Kerner, Aurach. Zusammenfassend muß man den Züch- tern und den Veranstaltern der Gemein- de und der Musikkapelle Reith für diese Schau herzlich gratulieren. Es war ein schönes und ein stolzes Fest, diese Nori- ker Pferdeausstellung in Reith. Wie Bür- germeister J ö eh 1, der altverdiente Zucht- pionier, zum Abschied leidenschaftlich ausrief: „Die Viehzucht ist das Schönste, was es für uns Tiroler Bauern gibt. Des- halb ist für uns eine Zuchtausstellung über die Zuchtarbeit und den Züchter- fleiß das schönste Fest, das es für uns gibt und das wir feiern wollen." Dr. Oskar Ganster. gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate, für Abhebungen bis zu 20.000 Schilling pro Sparbuch im Monat ist je- doch eine Kündigung nicht erforderlich. Bei gesetzlicher Kündigungsfrist beträgt der Zinssatz 3,5 Prozent p. a. Es kann aber auch eine Kündigungs- frist von mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten vereinbart werden, der Zinssatz beträgt hier 4 Prozent p.a. Bei einer vereinbarten K ündlgungsfrist von zwölf Monaten und darüber ist der Zins- satz 4,5 Prozent p.a. Eine besonders günstige Möglichkeit des Kontensparens stellt das Prämien- kontensparen dar: Der Sparer verpflich- tet sich hier, durch fünf Jahre eine Spar- einlage zwischen 150.-- und 3000.-- S pro Quartal zu leisten. Die Sparkasse verzinst die eingezahlten Beträge in den drei ersten Jahren wie die Spareinlagen 2- mit gesetzlicher Kündigungsfrist (also mit 3,5 Prozent p. a.), in den beiden letzten Jahren aber mit einem um 0,5 Prozent höheren Satz (also mit 4 Prozent p.a.). Die besondere Begünstigung für den Spa- rr besteht darin, daß die Sparkasse nach Ablauf der fünf Jahre eine Prämie in der Höhe der während der gesamten Ver- tragsdauer aufgelaufenen Zinsen gewährt. Wenn der Sparer bei Ablauf der Ver- tragszeit das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, kann er einen An- schiußkredit bis zu 30.000 S (hei Wohn- raumbeschaffung bis zu 50.000 5) er- halten. Eine besondere Form des Kontensparens ist das Bausparen, das über die Bau- sparkasse der österreichischen Sparkassen erfolgen kann. Das Bausparen ist empfeh- lenswert, weil auf der einen Seite das Anrecht auf ein nie derverzi nsiiches, lang- fristiges und unkündbares Darlehen für Grund- und Wohnraumbeschaffung er- worben wird und auf der anderen Seite mit dem Bausparen eine Steuerbegünsti- gung verbunden ist. Für das Ansparen und für die Tilgung des gewährten Darlehens werden drei Tarife unterschieden: der Normal-, der Sonder- und der Jugendspartarif. (Ju- gendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, können einen Jugendbausparvertrag abschließen). Der monatliche Mindestsparhetrag ist beim Normal- und beim Sondertarif 3 Promille, beim Jugendspartarif 2 Promille der Ver- tragssumme. Die Höhe der Guthabens- zinsen beträgt beim Normaltarif : Pro- zent, beim Sonder- und heim Jugend- spartarif 4,5 Prozent. Die Tilgungszeit für das in Anspruch genommene Dar- lehen beläuft sieh beim Normaltarif auf rund 17 Jahre (der monatliche Tilgungs- betrag ist rund 8 Promille der Darlehens- summe), beim Sonder- und beim Jugend- spartarif auf rund 21 Jahre (Tilgungs- betrag rund 7 Promille). Für das Erlangen eines Bauspardar- lehens ist Voraussetzung, daß 30 Prozent der Vertragssumme angespart worden sind. Solange der Bausparer seinen Verpflich- tungen nachkommt, ist ein Bauspardar- lehen unkündbar. in besonderen Not- fällen kann auch um Stundung der Rück- zahlungsraten angesucht merden. Ein großer Anreiz für den Abschluß von Bausparverträgen ist das Ausnützen der mit dem Bausparen verbundenen Steuerbegünstigungen: Neben der oben an- geführten Verzinsung kann der Sparer einen Betrag von 7000 S pro Jahr (für die Ehefrau und jedes Kind zusätzlich 1000 S pro Jahr) unversteuert au[ sein Bausparkonto einlegen. Die beanspruchte und erhaltene Steuer- begünstigung erlischt in keinem Falle, wenn der Bausparvertrag durch fünf Jahre aufrechterhalten wird. Der Sparer kann über die eingezahlten und verzinsten Beträge in jedem Falle frei verfügen, auch dann, wenn er sie nicht zu Grund- und Wohnraumbeschaffung verwendet. Eine Naehversteuerung der an die Bau- Wie kann man bei der Sparkasse sparen?
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