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Seite 14 KitzbüheLer Anzeiger Samstag, 8. Jänner 1i)66 Der F P Oe - Sozial-Beratungsdienst teilt mit: Rentenerhöhung ab 1.Jörnier 1966 Alle Pensionen mit einem Stichtag vor dem Jahre 1963 wurden am 1. Jän- ner 1966 um 7 Prozent, hingegen die Pensionen mit einem Stichtag aus den Jahren 1963 und 1964 um 3,5 Prozent erhöht. Für die erst 1965 zuerkannten Pensionen ist die erste dynamische Er- höhung am 1. Jänner 1967 vorgesehen. Gleichzeitig mit der Erhöhung der Pensionen wurde ab 1. Jänner 1966 die Höchstbeitragsgrundlage auf 5850 Schil- ling erhöht. Die Unfallsrentner erhalten im Mai 1966 erstmalig eine 14. Rente. Damit werden auch die Unfalisrenten um etwa 7 Prozent erhöht werden. Auch die Höhe der Richtsätze für die Ausgleichszulagen wurde ab 1. Jän- ner 1966 geändert. Sie beträgt für Al- ters-, Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspensionen 979 Schilling und für die Ehefrau 375 S, für ein Ehepaar also 1354 S, für Halb- waisen bis zum 24. Lebensjahr 396 S, für Vollwaisen bis zum 24. Lebensjahr 556 S, hingegen für Halbwaisen ab dem 24. Lj. 647 und für Vollwaisen 979 S. Was darf ein Pensionist dazuverdienen? Die Bemühungen, die Bestimmung des § 94 ASVG, der sich mit den Ru- hendbestimmungen befaßt, als verfas- sungswidrig zu erklären, sind noch im Gange. Die Aufhebung dieses Paragra- phen würde bedeuten, daß jeder Rent- ner und Pensionist, ebenso wie jeder sich im Ruhestand befindliche Beamte, soviel nebenher verdienen darf, als ihm oeliebt, ohne daß er Abzüge von seiner Rente zu befürchten hätte. Wäre dies schon heute so, dann wären viele Rent- ner mit in der Lage, den Arbeitskräfte- mangel in unserer Wirtschaft zu über- winden. Ab 1. Jänner 1966 kann das Ruhen von Pensionsteilen auf Grund des § 94 AS'VG erst dann eintreten, wenn das Erwerbseinkommenab l.Jän ner 1966 1070 S monatlich übersteigt u. wenn das Erwerbseinkommen und die Pension zusammen mehr als 2675 S betragen. Eine Pensionskürzung kann also erst dann vorgenommen werden, wenn beide Grenzbeträge überschrit- ten werden. Bezieher kleinerer Pen- sionen können also mehr als 1070 S im Monat verdienen und erfahren kei- ne Kürzung, wenn Pension und Neben- verdienst nicht mehr als 2675 S monat- lich ausmachen. Ist der monatliche Ne- benverdienst sogar etwas höher und wird nicht das ganze Jahr gearbeitet, so muß die zuständige Pensionsversi cherungsanstalt einen Jahresausgleich durchführen, wobei es ebenfalls zu kei- ner Kürzung kommt, wenn der durch- schnittl. Monatsverdienst nicht höher als 2675 S ist. - Bezieher einer Invalidi- tätspension müssen allerdings bei Auf- nahme einer Arbeit vorsichtig sein, denn sie beziehen ja eine Pension nur des- halb, weil sie nur begrenzt arbeitsfähig sind. Wenn also eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, muß mit einer neu- erlichen ärztlichen Untersuchung ge- rechnet werden, wobei die Invaliditäts- pension aberkannt werden kann, zu- mal durch die Aufnahme der Arbeit be- wiesen ist, daß eine Invalidität nicht mehr in dem Grade vorliegt, wie dies zur Zeit der Zuerkennung der Invalidi- tätsrente der Fall gewesen sein mag. Erst nach Erreichung des Pensions- alters, bei Männern mit 65, bei Frauen mit 60 Jahren, wird die Invaliditäts- pension automatisch in eine Alters- pension umgewandelt und der Invalidi- tätsrentner wird dann genauso behan- delt wie ein Altersrentner. Ab 1. Jänner 1966 können Männer ihre Ansprüche auf eine vorzeitige Al- terspension bei langer Versicherungs- dauer bereits mit Erreichung des 60. Lebensjahres, Frauen bei Erreichung des 55. Lebensjahres anmelden. Solche Bewerber um eine Frühpension müssen jedoch mindestens 35 Versicherungs- jahre nachweisen und dürfen zu ihrer Pension nichts dazuverdienen, solange sie nicht die normale Altersgrenze er- reicht haben. Die vorzeitige, Alters- pension fällt zur Gänze mit dem Tag weg, an dem eine selbständige oder un- selbständige Erwerbstätigkeit auf- genommen wird und lebt erst wieder mit dem Monatsersten auf, der am Ende der Erwerbstätigkeit folgt. Bezieher einer Ausgleichszulage ha- ben jedes Einkommen aus einer Er- werbstätigkeit, welches monatlich 50 Schilling übersteigt, zu melden. Der Beitrag des Staates an die Pen- sionsversicherungsträger zur Auszah- lung der verbesserten Renten wird im Jahre 1966 4,3 Milliarden Schilling be- tragen, das sind 25,5 % der gesamten Pensionskosten. Der Beitrag wird sich bis zum Jahre 1970 auf 30 Ob steigern. Ebenso wird der Beitrag der Versicher- ten, der vom Arbeitgeber und Arbeit- nehmer gemeinsam getragen wird, bis zum Jahre 1970 noch eine dreimalige Erhöhung erfahren und dann den Höchststand von 17,5 % für Arbeiter und 17 % für Angestellte des Brutto- lohnes oder Bruttogehaltes ausmachen. Peter Rupprechter FPÖ-Bezirksgeschäftsführer KIRCHBERG - „Kandutsch-Abend": Die FPOe- Ortsgruppe Kirchberg hatte am Montag, 3. Jänner 1966 im Rahmen ihres mo- natlichen Stammtisches im bis auf den letzten Platz besetzten CaM Lorenzoni den Präsidenten des Rechnungshofes Dr. Jörg Kandutsch zu Gast. Prä- sident Dr. Kandutsch sprach zum Thema „Ostpolitik". wobei er seine Eindrücke wiedergab, die er anläßlich seiner Reise in die Ostblockstaaten im Zuge der von ihm durchgeführten Rechnungshof- kontrolle der dort akkreditierten öster- reichischen Botschaften sammelte. Er befaßte sich im besonderen mit den derzeitigen Verhältnissen in Rußland und mit der weltpolitischen Lage über- haupt. Anschließend nahm Dr. Kan- dutsch in einer regen Diskussion zu den vielen an ihn gestellten Fragen Stellung. Dr. Kandutsch war, bevor er das Amt des Chefs der höchsten Kon- trollbehörde Österreichs antrat, durch mehrere Gesetzgebungsperioden frei- heitlicher Abgeordneter im Parlament. - 2. FPOe-Testfrage: „Wo drückt uns allen der Schuh?" - Im Rahmen der von Dr. Wendling ins Leben gerufe- nen öffentl. Meinungsforschung tritt die FPOe-Bez.-Gruppe Kitzbühel mit der zweiten Testfrage „Was gefällt uns an der österreichischen Innenpolitik nicht" oder „Wo drückt uns allen der Schuh" an die Bevölkerung mit der Bitte, sich mit dieser Frage ebenso eingehend zu befassen, wie dies mit der vor Wochen aufgeworfenen ersten Testfrage „Was macht die FPOe falsch" der Fall war. Auch diese Stellungnahmen, ob mit oder ohne Absender, wollen an Dr.Ot- to Wendung, Rechtsanwalt in Kitzbü- heI gerichtet werden. Es interessiert die FPOe-Bez.-Gruppe insbesondere die öf- fentliche Meinung, welche sozialen,wirt- schaftlichen und kulturellen Probleme in Österreich vordringlich behandelt und geregelt werden sollten. Neues Jahr - neueExistenz! Wer möchte hauptberuflich einen größeren Inka;ostock mit guten zusätzUchen VerdenstmögUchk&ten im Gebiei Kössen - St. Johann - Feberbrunn übernehmen? Zuschriften unter Nr. 83663 an Ankünder, Inflsbruck, Boznerplatz 2. Fianelicintücher 100.-, 70.-,43.-,28.- 0.-,43.-.-,28.- Fertige Fertige Betten ab 290.- Polster 110.-3 78.-, 55.- Weben 80 cm/10.-, 160 cm/17.- Streifsatin ab 19.50 Buntdamaste ab 26.- Flangerin 10.-, 8.50, 5.60 Handtücher ab 10.- Vorhangstoffe ab 12.- Bw. Store 150 cm ab 14.- Diolen Store 150cm ab 34.- Bw. FIanelldeekeii ab 61.- Wolldecken ab 170.- Steppdecken ab 142.- Rheumadecken ab 420.- Kaufhaus Rosendorfer, Kitzbühel Suche erstklassige Verkuferin für Selb- ständige Arbeit. Solid und ehrlich Bedingurg. Gute Entlohnung. 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Jän.: Ein Appartement für drei Jän.: Verliebt in scharfe Kurven Jän.: Der Kampf der Makkabäer Jän.: Ringo Jän.: Schuß im Dunkel Filmit1ltaier K'cb8rg Jän.: Die Sieger Jän.: Die Pyramide des Sonnengottes Jän.: Schwedinnen lieben anders Jän.: Razzia in Paris Jän.: Die Gruft mit dem Rätselschioß Jän.: Sabrina Jän.: Die verlorene Legion Herausgeber: Kitzbgheler Anzeiger Ges. m. b. H., Kitzbühel, Vorderstadt 16; Verwaltung: Kitzbühel, Sohwarzseestrate 2, Tel. 2576; verantwortlicher Schriftleiter Martin Wörgötter, Kitzbühel, Hinterstadt 17, T&. 2236; Druck: Buchdruckerei R. Grobetimm & L H«InJn.r, KitzbUhel, Wehrgasse 8,Tol. 515.
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