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Seite 6 Kitzbüheler Anzeiger San- tag, 16. Juli 1966 Plane für den Urlaub zu schmieden, ist eine der schönsten Beschäftigungen. Urlaub ist die kostbarste Zeit des Jahres. Sobald man daran denkt, seine Ur- laubspläne zu verwirklichen, sollte jedoch auch die Vernunft mitreden. Heute wird Urlaub in jeder-Preis- lage angeboten. Für unser gutes Geld wollen wir auch gute und reelle Leistungen. Daher soll eine Urlaubsreise entsprechend vorbereitet werden. Vor Antritt einer Reise tauchen die verschiedensten Probleme auf. Die meisten davon kann die Sparkasse lösen. Es lohnt sich daher vor dem Urlaub den fach- kundigen Mitarbeiter der Sparkasse zu sprechen. Jeder Sorge über die Erledigung Ihrer fälligen Zah- lungen, wie Miete, Licht, Telephon, Raten, Versiche- rungen, Beiträge usw. während Ihrer Abwesenheit, enthebt Sie ein Dauerüberweisungsauftrag an die Sparkasse. Möchten Sie gern die Mitnahme von grö- ßeren Beträgen an Bargeld vermeiden, so kann die Sparkasse Geldbeträge auch an den Urlaubsort über- weisen. Innerhalb Österreichs können Sie an Tank- stellen mit Scheck zahlen. Für Reisende in alle Staaten der Welt (ausgenommen die Ostblockstaaten) hat die Österreichische National- bank den Erwerb von Banknoten und Schecks in frei konvertierbarer Währung bis zu einem Gegenwert von öS 28.000 pro Person und Reise generell bewil- ligt. Weiters können Sie noch zusätzlich österreichi- sches Geld bis zu einem Betrag von ö S 15.000 und ausländische Zahlungsmittel in unbeschränkter Höhe mitnehmen. Bei allen Reisen, insbesondere in die Ostblockstaaten (d. s. Ungarn, CSSR, DDR, Bulgarien, Rumänien und UdSSR) sind unbedingt die Ein- und Ausfuhrbestim- Vorsorgen! )EVISEN ALUTEN und alle Zahlungsmittel für Urlaub und Reise besorgt Ihnen die mungen für Zahlungsmittel des jeweiligen Landes zu beachten. Von österreichischer Seite bestehen kei- nerlei Vorschriften über den Kauf von Banknoten, die im Amtsblatt der Wiener Zeitung bzw. im Börse- blatt nicht notiert sind. Die offiziellen Kurse, die Ihre Sparkasse verrechnet, sind meist günstiger als jene im Ausland. Nicht ver- brauchte Reisezahlungsmittel kauft die Sparkasse zu- rück. Es empfiehlt sich jedoch, ausländisches Münz- geld im jeweiligen Ursprungsland auszugeben bzw. auf Noten umzutauschen, da der Umrechnungskurs für Noten günstiger ist. Die Kenntnis der Zollbestimmungen ist für jeden Österreicher bei seiner Rückkehr von einer Auslands- reise wichtig. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Bestimmungen, die wir einem Merkblatt des zustän- digen Ministeriums entnommen haben. Als Österreicher können Sie Ihr gesamtes ins Aus- land mitgenommenes Reisegut wie Kleider, Wäsche, Toiletteartjkel, Sportartikel, Photoapparate und son- stige Gebrauchsgegenstände zollfrei einführen. Dies, gilt auch für Ihr Kraftfahrzeug. Weiters brauchen Sie bei Ihrer Rückkehr nach Öster- reich nicht zu verzollen: Alle im Ausland gekauften Waren, wenn sie aus einer dringenden Notwendig- keit angeschafft werden mußten, das sind z. B. Be- kleidungs- und Gebrauchsartikel, deren Ankauf durch einen Krankheitsfall, durch Unfall oder durch Dieb- stahl notwendig geworden ist. (Nachweis erforderlich.) Reiseandenken bis zu einem Gesamtwert von S650.—, die Sie für sich selbst oder für Ihre Angehörigen er- worben haben und die ein für das besuchte Land typisches Erzeugnis darstellen. Tabakwaren zu Ihrem persönlichen Gebrauch und alkoholische Getränke können Sie bis zu folgenden Mengen zollfrei einführen: 100 Stück Zigaretten oder 20 Stück Zigarren oder 100 g Tabak oder eine Auswahl dieser Erzeugnisse bis zu 100 g. 2 Liter Wein und 0,75 Liter Spirituosen. Wenn Sie aber aus dem schweizerischen Zollausr. schlußgebiet Samnauntal einreisen, dann gilt die Zoll- freiheit nur bis zu 25 Zigaretten oder 5 Stück Zigar- ren oder 25 g Tabak oder eine Auswahl dieser Er- Zeugnisse bis zu 25 g bzw. für eine Menge von 4 Liter Wein und 0,25 Liter Spirituosen. Die angeführten Mengen Tabakwaren und alkoho- lische Getränke dürfen Sie aber nur dann zollfrei einführen, wenn Sie das Alter von 17 Jahren bereits überschritten haben. Wichtig ist, daß Sie alle im Ausland gekauften Waren bei der Einreise nach Oesterreich dem österreichi- schen Zollbeamten angeben, selbst wenn Ihnen be- kannt ist, daß die Waren zollfrei sind. Dies gilt auch für Geschenke. Sie ersparen damit den Beamten und sich selbst Schwierigkeiten, denn nicht angegebene Waren sind nach dem Gesetz auf alle Fälle zu ver- zollen. - - Wenn Sie diese Tips für den Urlaub beachten, wer- den Sie unbekümmerter, ohne Sorgen in den. Urlaub fahren unel bei Ihrer Rückkehr auch mit gutem Gewissen der Zollkontrolle entgegensehen. Sparkasse der SK'itzbühel mit Zweigstelle St. Johann in Tirol
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