Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 4 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 6. August 1966 daß der Hang in Bewegung gerät. Die einzige Lösung ist eine Hangbrücke. Die Mehrkosten betragen ungefähr 20 Millionen Schilling. Vom Aufsichtsrat wurde diese technische Neuerung ein- gehend diskutiert und dabei auch auf den Umstand hingewiesen, daß bei Er- stellung der Hangbrücke die normale Bauzeit überschritten werden muß. Es wird daher erforderlich sein, die Strecke des alten Tauerntaiweges im Baulos „Landeckwald—Lössgraben" als Provisorium zu erweitern. Dieser Bauaufwand wird Mehrkosten von etwa 4-5 Millionen Schilling erfordern. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich weiters mit Anträgen um Aufnahme von Baudarlehen und um die Anstel- lung von Fachkräften. Es ist die Ein- stellung eines Elektroingenieurs und eines Bilanzbuchhalters vorgesehen. Dem Bauleiter und Projektanten „Nord" Hofrat Dipl.-Ing. G r i e n b e r- g er, welcher am 1. Juli 1965 in den Krankenstand treten mußte, wurde für seine bisherigen Verdienste der Dank ausgesprochen. Eingehend befaßte sich der Auf- sichtsrat mit den „Leistungen" der Salzburger Landesregierung. Diese er- reichen nicht das Minimum. Außerhalb der Sitzung, insbesondere In den letzten Wochen und Mona- ten wurde zur Einführung des neunten Schuljahres und zur Gestaltung der Berufsvorschule verschiedentlich kri- tisch Stellung genommen. Je näher der Termin der erstmaligen Führung eines neunten Pflichtschuljahres - der Schulbeginn 1966 - rückt, desto deut- licher und unmittelbarer werden die Schwierigkeiten, die sich daraus und in diesem Zusammenhang ergeben. Weil eine Verlängerung der Schulpflicht bis- her in jedem Jahrhundert nur einmal vorgenommen wurde, die letzte 1869, ist die Erinnerung an die früheren Erfahrungen verblaßt. Aber ähnliche Probleme gab es auch damals, sie be- trafen - entsprechend der anderen Bevölkerungsstruktur - jedoch die Landwirtschaft mehr, dagegen Indu- strie und Gewerbe weniger als heute. Jede Schulzeitverlängerung verursacht den Ausfall eines Schulaustrittsjahr- ganges, hat mit Lehrermangel zu kämpfen, da man sich dafür - schon gar nicht in Konjunkturjahren - eine Reserve nicht anlegen kann, und bringt Schulraumnot, da die hohen Kosten der Schuiraumbeschaffung von den Gemeinden erst dann übernommen werden, wenn feststeht, wie groß der Bedarf wirklich ist und wer zur Bei- tragsleistung verpflichtet werden kann. Das war - wie die österreichische Schulgeschichte lehrt - schon um 1774 und auch 1869 so. überall und zu je- der Zeit kommt es bei Schulzeit- verlängerungen zu diesen Durststrek- von den Technikern und Arbeitern der Felbertauernstraße, die mit einer Be- geisterung sondergleichen bei der Ar- beit sind, fielen wiederum harte Worte. Es wurde dabei auch der Gedanke erwogen, um für alle Zeiten das Ab- seitsstehen der ‚.Salzburger" in der Angelegenheit der Felbertauernstraße festzuhalten, diese Tiroler Felbertauern- straße zu benennen. Noch kurz hat Salzburg Gelegenheit, sich zu besinnen. Im Pinzgau herrscht In dieser Bezie- hung „Alarmstimmung", insbesondere in Mittersill. Es geht um die Umfah- rung Mittersill und dies ist Aufgabe des Landes, genauso, wie die Umfah- rung Matrei in Osttirol vom Amt der Tiroler Landesregierung als Tiroler Auf g ab e angesehen und aktiv er- kannt wurde. Die Umfahrung Matrei steht vor der Vollendung, die Umfah- rung Mittersill hängt noch in der Luft! Dieser Umstand trägt auch dazu bei, daß die optimistischen Hoffnungen der Bauleitung, zu Weihnachten die Felber- tauernstraße provisorisch dem Verkehr übergeben zu können, wahrscheinlich nicht realisiert werden können. Als neuer voraussichtlicher Zeitpunkt für „Das Blaue Band der Felbertauern- straße" wurde der 1. Juni 1967 be- kanntgegeben. ken schulischer Entwicklung - es sei denn, Wirtschaftskrisen bzw. Rezes- sionen erhöhen die Arbeitskräftereser- ven und verlagern das Bauvolumen. Eine aktive Schulpolitik kann aber solche Krisenjahre weder herbeiwün- schen noch gar vorhersehen. Verschiedene Pressestimmen traten für eine Verschiebung des Einführungs- termines des neunten Schuljahres ein, etwa um ein oder mehrere Jahre. Eine solche Maßnahme wie jede Änderung des Schulorganisationsgesetzes erfor- dert Beschlüsse des Gesetzgebers mit Zweidrittelmehrheit. Sie sind nur dann zu erwarten, wenn sich daraus eine entscheidende Verbesserung der all- gemeinen und im besonderen der schulpolitischen Situation ergibt. Da eine Verschiebung der Einführung die üblichen Schwierigkeiten einer Schul- zeitverlängerung nicht beseitigt, son- dern eben nur aufschiebt, kann zu- nächst geprüft werden, ob sich etwa in der Personalsituation oder in der Schul- raumversorgung eine wesentliche Bes- serung erwarten ließe. Dies trifft für den Lehrernachwuchs nicht zu; denn nie zuvor war er so groß wie 1966 und 1967. Ab 1968 beginnt sich aber die Umstellung auf die neue Lehrerbildung auszuwirken: 1968 bringen nur mehr die Maturantenlehrgänge Lehrernach- wuchs und 1969 nur die Schulversuche mit pädagogischen Akademien. Erst wieder ab 1970 ist auf einen normalen Jahreszugang zu hoffen. Die Einfüh- rung des neunten Schuljahres im Herbst 1956 findet jedenfalls trotz aller Schwie- rigkeiten noch die relativ günstigste Ausgangssituation vor, erst wieder nach 1975 dürfte sich eine ähnliche ergeben. Die kritischen Stellungnahmen zu den einzelnen Teilen des Lehrplan-Entwur- fes der Berufsvorschule betrafen nahe- zu ausschließlich die Stundentafel samt den Erläuterungen hiezu. Nun ist es zwar so, daß der Bundesminister für Unterricht im Rahmen der Bestimmun- gen des Schulorganisationsgesetzes den Lehrplan theoretisch frei festsetzen kann; aber welcher Sturm würde los- brechen, wenn dies bei den so diver- gierenden Interessen und Auffassun- gen ohne die gebotenen Rücksichten tatsächlich geschähe! Die so ausgewo- gene Kompetenzverteilung im Schul- wesen mit der Folge starker Länder- Individualitäten im schulischen Bereich verträgt nur einen möglichst elastischen Lehrplan, der die Länderkompetenzen nicht beschneidet, sondern in einer rechten Entfaltung ordnet. Das Bun- desministerium hat ja keinen Einfluß darauf, wo eine Berufsschule mit wie großem Sprengel errichtet, wie viele Klassen sie also hat, wie für den Schulraum vorgesorgt wird und wel- che Lehrer in welchem Umfang ihrer Lehrverpflichtung bzw. in Mehrdienst- leistung dort unterrichten. Wenn also die für das Schulwesen Verantwortlichen der Bundesländer er- klären, daß die Berufsvorschule nur mit einer bestimmten Wochenstunden- zahl erfüllt werden kann, dann muß die Festsetzung einer wesentlich höhe- ren Stundenzahl zu Schwierigkeiten führen, die sich im ganzen in einer unterschiedlichen Qualität der Schulen auswirkt. Das betrifft ganze Bundes- länder oder doch regionale Bereiche. je nachdem, ob sich der Lehrermangel bei ihnen gleichmäßig oder struktu- rell bemerkbar macht. Bei dem be- kannten Zug zur Stadt und vor al- lem zur Großstadt müßte es beson- ders zu einer Benachteiligung der ländlichen Gebiete kommen, also nicht zu einer weiteren Verminderung, son- dern wieder zu einer Vergrößerung des Bildungsgefälles zwischen Stadt und Land. Jede Vermehrung um je eine Wochenstunde bedeutet auf jeden Fall einen Mehrbedarf von mehr als 60 Dienstposten, cl. i. in Mehrdlienstlei- stungsverfahren von zirka 85 Lehrer- gehältern (= zirka 5 Mill. S). Wenn nun der Gesetzgeber für die Erfüllung der Klassenschülerzahl 40 die Mög- lichkeit des individuellen Aufschubs wegen Lehrermangels gab, dann mußte erst recht der Lehrplan-Entwurf der Berufsvorschule aus demselben Grunde die Möglichkeit für Ausnahmsfälle vor- sehen, das Normalstundenmaß bis zu 5 Wochenstunden zu unterschreiteii. Und immer bleibt es ja dem Bundes- minister für Unterricht unbenommen. bei einer Verbesserung der Personal- situation die Wochenstundenzahl im Neuntes Schuljahr und Berufsvorschule
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