Kitzbüheler Anzeiger

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Samstag, 20. August 1066 Traufenhöhe würde demnach zirka 13 Meter betragen. In der Angelegenheit der Junglehrer-. wohnungen wurde darüber noch debat- tiert, daß eventuell mit Mitteln des Landeswohnbaufonds ein eigener Bau- körper errichtet werden könnte; eine Entscheidung über diesen Punkt wur- de vorläufig noch nicht getroffen. Am Wettbewerb können alle behörd- lich befugten freischaffenden Archi- tekten und Zivilingenieure für Hoch- bau teilnehmen, welche ihren ständi- gen Wohnsitz in Tirol oder Vorarlberg haben. Kammeranwärter, Absolventen von Architekturabteilungen an Hoch- schulen sind nur dann zugelassen. wenn sie den Wettbewerb in einer Arbeits- gemeinschaft mit einem beugten Ar- chitekten oder Zivilingenieur für Hoch- bau durchführen. Darüber hinaus wurde vorn Ge- meinderat beschlossen, auch noch Künstlerpersönlichkeiten zum Wett- bewerb zuzulassen, die außerhalb von Tirol und Vorarlberg ihren Wohn- sitz haben. Hier dachte man ins- besondere an den Planer des Kran- kenhauses der Stadt Kitzbiihel Dipl.- Ing. Architekt Herdey und die jüngst aus Kitzbühel hervorgegangenen jun- gen Architekten Unterberger, Gas- ser und HölzI, die sich bereits bei Wettbewerben auf dem Gebiet der Baukunst mit Erfolg auszeichnen konnten. Zu weiteren Vorbesprechungen wur- de ein Unterausschuß, bestehend aus Bürgermeister R e i s c h, Bezirksschul- inspektor Walter B o d n er, Haupt- schuldirektor Paul Gasser, Fachlehrer Heinz Schweizer, gebildet; dieser Ausschuß wurde beauftragt, mit den Herren der Landesbaudirektion und der Landesschulbehörde die Ausschrei- bungsbedingungen zu fixieren. Gemeinderat Karl G r i ß m a n n stell- te zur Debatte, das Raumerfordernis für beide Schulen in bezug auf die Anzahl der Klassen von zehn auf elf zu erhöhen. Er begründete die Erhö- hung der Klassenzimmeranzahl mit dem Hinweis, daß die Gemeinden Jochberg, Reith und Aurach, die bis- her dem Hauptschulberechtigungs- sprengel Kitzbühel zugeteilt waren, in- folge der neuen Schulgesetzgebung mit Kitzbühel in einem Pflichtspren- g e 1 vereinigt werden, wodurch sich zwangsweise die Anzahl dr aus die- sen Gemeinden kommenden Haupt- schüler erhöhen würde. Gemeinderat Sepp Z w i c k n a g 1 trat weiters dafür ein, die Berufsvorschule (9 Schuljahr) in den neuen Hauptschulen unterzu- bringen. In diesem Zusammenhang teil- te der Bürgermeister mit, daß das von Ehrw. barmh. Schwestern geführte Ma- rienheirn um das Oeffentlichkeitsrecht den Ehrw. harmh. Schwestern geführte Marienheim um das Offentlichkeitsrecht nehmen könnte, .Kitzbüheler Anzeiger Alle Personen, die an der Vorberei- tung und Ausarbeitung der Wett- bewerbsunterlagen beteiligt sind, die Vorprüfer, Preisrichter, Ersatzpreisrich- ter sowie deren Angehörige bzw. Teil- haber oder Angestellte sind zum Wett- bewerb nicht zugelassen. Für die besten der eingereichten Ent- würfe, soferne sie den Wettbewerbs- bedingungen entsprechen, sind drei Preise und zwei Ankäufe mit einem Gesamtwert von 124.000 Schilling vor- gesehen. Vizebürgermeister Gebhart H ä r t i n g machte den Vorschlag, die Anzahl der Preise zu erhöhen, die Gesamtsumme jedoch nicht zu über- schreiten. Jeder eingereichte Entwurf muß fol- gende Arbeiten enthalten: Lageplan zu 1:500 mit Bebauungs- vorschlag und Umgebungsgestaltung. Alle Geschoßgrundrisse, Ansichten und die zur Klarstellung des Projekts notwendigen Schnitte im Maßstab 1:200: Ausmaß der Raumflächen, der Gebäu- deteile mit den wichtigsten Innen- maßen. Eine Normalklasse mit Garderobe und Inneneinrichtung 1:50 im Grund- riß und im Schnitt. Einen technischen Bericht zur Er- läuterung des Entwurfs. Eine Berechnung der bebauten Fläche. Die Berechnung des umbauten Raumes vorn Kellerfußboden bis zum Dachgeschoßfußboden, jedoch ohne Dachgeschoßeinbauten. Ein einfaches Modell 1:500 ohne Details. In den Wettbewerbsrichtlinien ist be- sonders betont, daß es sich um zwei Schulen handelt, die getrennt vonein- ander geführt werden. Die Eingänge sind zu trennen und möglichst an ent- gegengesetzten Seiten anzuordnen. Da- bei sollen die für beide Schulen ge- meinsam benützten Räume so geplant werden, daß sie von den Schülern bei- der Schulen auf kurzem Wege erreich- bar sind. Die Aufenthaltsräume sind so vorzunehmen, daß die Schüler während der Mittagspause, ohne den Unter- richtsbereich betreten zu müssen, ins Freie gelangen können. Weiters muß die Schulwartwohnung einen eigenen Zugang erhalten, trotz- dem jedoch mit der Schule verbunden sein. Die Nebenräume der Turnhalle sollen in guter Verbindung zum Spiel- platz stehen. Bei der äußeren Gestaltung ist auf eine gute bauliche Einfügung in die Umgebung Rücksicht zu nehmen. Be- züglich seiner Funktion soll der Neu- bau allen modernen Ansprüchen ge- nügen. Als günstigste Situierung der Klassenzimmer wird die Lage Südost bis Süd (Kitzbüheler Ache - Traun- steinerweg) empfohlen. Die Unter- Seite 5 richtsräume dürfen, um eine Lärm- belästigung zu vermeiden, nicht in un- mittelbarer Nähe des Turn- und Spiel- platzes liegen; auch nicht neben den Musikzimmern. Ausreichende Verkehrs- flächen sind vorzusehen. Die Klassenzimmer sind mit loser Bestuhlung einzurichten. Bezüglich der Form wird es dem Planverfasser frei- gestellt, rechteckige oder quadratische Klassenzimmer zu wählen. Der Garde- roberaum soll mit dem Klassenzimmer direkt verbunden sein und eine Min- destbreite von 2,6 Metern aufweisen. Wenn .Nebenräume' (Handarbeit, Schul- küche, Aufenthaltsräume) im Unter- geschoß angeordnet werden, darf das Belichtungsverhältnis 1:4 nicht unter- schritten werden. Alle Klassenzimmergeschosse sind mit einer Geschoßhöhe von 3,5 Metern anzunehmen. Die lichte Höhe der Turn- halle 5,5 Meter. Auf weitgehende Wirtschaftlichkeit der Bauherstellung, des Betriebes und der Erhaltung wird besonders Wert gelegt. Nach der Abwicklung dieses giganti- schen Schulprogramms, das vorläufig zwar keine Beschlüsse erforderte, je- doch die Einmütigkeit des Gemeinde- rates in bezug auf die Notwendigkeit einer modernen Schule ergab, wurde der Bürgermeister beauftragt, dieses begonnene Programm fortzusetzen und zu trachten, die Ausschreibungsbedin- gungen so bald wie möglich an die Architektenkammer zur Weiterleitung an die Mitglieder derselben zu ver- senden. In der weiteren Abwicklung der Ta- gesordnung wurde das Ansuchen der Bergbahn AG auf Uebernahme der Haftung für ein ERP-Darlehen von 15 Millionen Schilling behandelt. Dieses Darlehen wird von der Bergbahn AG für den Bau des Doppel-Sesselliftes auf den Waldekopf und den Bau des Dreiecklifts von den Trattalmen zum „Dürndl' benötigt. Der Gemeinderat beschloß nach kurzer Debatte, in wel- cher insbesondere die Wichtigkeit der beiden Bauvorhaben bestätigt wurde, die erbetene Haftung zu übernehmen. Von Gemeinderat Sepp Zwicknagl wur- de der Wunsch geäußert, bei dieser Gelegenheit der Bergbahn AG die gün- stige Beförderung der einheimischen Skijugend neuerlich ans Herz zu legen. Eine längere Debatte, die aber er- freulicherweise ein durchaus positives Ergebnis erzielte, gab es beim Projekt „Kruetschniggfeld". Wie in der Oeffent- lichkeit bereits bekannt, beabsichtigt der Textilfabrikant Willi Kruetschnigg das neben seiner Fabrik in der St. Jo- hanner Straße gelegene Grundstück für die Verbauung zur Verfügung zu stellen. Diesen Plan hat nun National- rat P r in k e aufgegriffen und dem Bürgermeister bereits einen mündlichen Finanzierungs- und Bauplan unterbrei-
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