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Samstag, 10. September 1966 Kitzbüheler Anzeiger Seite 3 [IIi V4kI I1'kid 1.!]'] . _NIiTWi.') f4.i iii.i 41 F. lJi iT] Der Gemeinderat der Stadt Kitzbühel beschloß in seiner Sitzung vom 1. Sep- tember 1966 einstimmig die Bestim- mungen zur Erlangung von Entwürfen für den Neubau einer Hauptschule für Knaben und einer Hauptschule für Mädchen auf dem Ruadifeld in Kitz- bühel. Diese „Bestimmungen" haben folgenden Wortlaut: Allgemeine Bestimmungen Die Stadt Kitzbühel schreibt einen allgemeinen baukünstlerischen Wett- bewerb zur Erlangung von Entwürfen zum Neubau für eine Doppel-Haupt- schule und den polytechnischen Lehr- gang in Kitzbühel aus. Mit der vorliegenden Wettbewerbs- ausschreibung hat sich der Wett- 1 ewerbsausschuß der Ingenieurkammer für Tirol und Vorarlberg einverstanden erklärt. Teilnahmeberechtigt sind alle be- hördlich befugten, freischaffenden Ar- chitekten und Zivilingenieure für Hoch- bau, die ihren ständigen Wohnsitz in Tirol oder Vorarlberg haben. Kammer- anwärter und Absolventen von Archi- tekturabteilungen an Hochschulen sind zugelassen, wenn sie den Wettbewerb in Arbeitsgemeinschaft mit einem in ?irol oder Vorarlberg ansässigen, be- fugten Architekten oder Zivilingenieur für Hochbau durchführen. Zur Teilnahme gesondert eingeladen werden die Architekten Dipl.-Ingenieure Andreas und Lorle II e r d e y, Graz, Burgring 18. Alle Personen, die an der Vorberei- tung und der Ausarbeitung der Wett- bewerbsunterlagen beteiligt waren, die Vorprüf er, Preisrichter und Ersatzpreis- richter sowie deren Angeh5rige, Teil- haber, Angestellte oder Assistenten sind zum Wettbewerb nicht zugelassen. Das Preisgericht setzt sich aus fol- .genden Mitgliedern zusammen: Sachpreisrichter: Bürgermeister Hermann R e i s c h, Kitzbühel; Stadtrat Stefan G r u b er. Kitzbühel: Landesschulinspektor Hofrat Dr. Alois Burtscher, Innsbruck; Hofrat Dr. Alfred M a t z vom Amt der Tiroler Landesregierung, Schul- abteilung. Stellvertreter: Vizebürgermeister Peter S i e b e r e r, Kitzbühel; Bezirksschulinspektor Walter B o d- ne r; Dr. Annemarie Reut-Ni colussi vom Amt der Tiroler Landesregie- rung, Schulabteilung. Fachpreisrichter: Architekt Professor Dr. Dipl.-Ing. Karl S c h w a n z e r von der Technischen Hochschule Wien; Architekt Hubert Prachensky, Innsbruck; Architekt Dipl.-Ing. Hans Loch, Innsbruck;. Hofrat Dipl.-Ing. Carl Maria M 1- c h e 1, Landesbaudirektion; Oberbaurat Dipl.-Ing. Jakob W a 1- c h e r, Landesbaudirektion. Stellvertreter: Architekt Professor Dipl.-Ing. Karl Raimund Lorenz, Technische Hochschule, Graz; Architekt Dipl.-Ing. Wulf ing Ha u- s er, Innsbruck; Oberbaurat Dipl.-Ing. Erich S c h n e i d e r, Landesbaudirektion. Vorprüf er: Stadtbaumeister Ing. Walter B er n- h o f e r, Kitzbühel; Ing. Fritz L a z z a r 1, Landesbau- direktion. Für die besten der eingereichten Ent- würfe, sofern sie den Wettbewerbs- bedingungen entsprechen, sind folgende Preise und Ankäufe ausgesetzt: Ein 1. Preis mit . . S 50.000.— Ein 2. Preis mit . . S 37.000.— Ein 3. Preis mit . . S 25.000.— Zwei Ankäufe mit je S 12.000.— 5 24.000.— insgesamt S 136.000.— Bei der Abwicklung des Wettbewer- bes und bei der Vor- und Hauptprüfung werden die „Grundsätze für das Ver- fahren bei Wettbewerben auf dem Ge- biete der Baukunst" (Wettbewerbs- ordnung der Architekten), herausgege- ben von den Österr. Ingenieurkammern, angewendet, soferne in dieser Aus- schreibung keine Änderung vorgenom- men wurde. Als Termin für das Zu- sammentreten des Preisgerichtes ist der 9. Dezember 1966 vorgesehen. Durch die Teilnahme am Wettbewerb erwerben die Verfasser (auch prämiier- .er Entwürfe) keinerlei Ansprüche auf i.ie Übertragung der Planungsarbeiten für die Ausführung. Es ist jedoch beab- .ichtigt, dem Verfasser eines preis- gekrönten Entwurfs die weiteren Ar- :hitektenarbeiten zu übertragen. Die ausschreibende Stelle behält sich je- denfalls das Recht vor, vom Projek- tanten allfällige Änderungen zu ver- langen, wenn sachliche oder wirtschaft- liche Rücksichten dies erfordern. Die preisgekrönten und angekauften Arbeiten gehen in das sachliche Eigen- tum der Stadtgemeinde Kitzbühel über. Das geistige Eigentum bleibt dem Ver- fasser gewahrt. Die Wettbewerbsunterlagen werden den Teilnehmern ab 8. September 1966 im Stadtamt Kitzbühel, Stadtbauamt, Rathaus, Zimmer Nr. 19, gegen Erlag von 100 Schilling ausgefolgt oder aus- wärtigen Teilnehmern über deren Ver- langen gegen Nachnahme zugesendet. Nach Beendigung des Wettbewerbes werden den Teilnehmern die 100 Schil- ling mit dem zuerkannten Preis bei Ab- holung der nichtprämiierten Arbeiten zurückerstattet. Die Wettbewerbsarbeiten sind bis zum 2. Dezember 1966, 18 Uhr, im Stadtamt Kitzbühel, Stadtbauamt, Rathaus, Zim- mer Nr. 19, abzugeben. Anfragen von Projektanten bezüglich dieses Wettbewerbs sind schriftlich bis spätestens 31. Oktober 1966 an das Stadtamt Kitzbühel, Stadtbauamt, Rat- haus, Zimmer Nr. 19, zu richten. Die Antworten werden nach diesem Termin allen Teilnehmern schriftlich zugeleitet. Später eintreffende Anfragen können nicht mehr beantwortet werden. Die nach der Vorprüfung zur Vorlage an das Preisgericht als geeignet befunde- nen Arbeiten werden vom Preisgericht hinsichtlich der Erfüllung der in den Richtlinien für den Wettbewerb gefor- derten Bedingungen nach ihrem funk- tionellen und baukünstlerischen Wert und nach den Gesichtspunkten der Wettbewerbsordnung eingestuft. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird allen Teilnehmern schriftlich bekannt- gegeben und in der Tagespresse ver- öffentlicht. Sodann werden die Wett- bewerbsarbeiten eine Woche hindurch an einem geeigneten Ort in Kitzbühel öffentlich zur Besichtigung ausgestellt. Hiebei werden die Namen der Verfas- ser der preisgekrönten Arbeiten an- geben und die Aufnahmeschrift des Preisgerichtes aufgelegt. Die öffentliche Ausstellung wird in der Tagespresse angekündigt. Jeder eingereichte Entwurf muß fol- gende Arbeiten und Beilagen enthalten: Lageplan 1:500 mit Bebauungs- vorschlag. Dieser Plan soll auch die Umgebungsgestaltung mit Wegen, Grünanlagen usw. innerhalb des Bau- areales ersichtlich machen. Alle Geschoßgrundrisse, Ansichten und die zur Klarstellung des Pro- jektes notwendigen Schnitte im Maß- stab 1:200. Die Raumbezeichnung und das Ausmaß der Raumflächen sind in die Räume selbst einzutragenu Sogenannte Legenden sind unzuläs- sig. Die Hauptmaße der Gebäude- teile und die wichtigsten Innenmaße sind einzutragen. Eine Normalklasse mit Inneneinrich-
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