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Seite 18 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 22. Jänner 19€ Dr. T 1 RALA Richtigstellung! ARZT Unbeabsichtigterweise haben wir in der Ausgabe Nr. 1 dieser Zeitung unsere konkurrenzlos niedrigen Preise unserer Sprechstundenzeit Markenkühlschränke an Seite der schwedischen Gefriertruhen 9-12 und 16-19 Uhr eingesetzt. Es soll richtig heißen: Samstag 9-12 Uhr MarkenTIEFKUHLTRUHEN Für dringende Fälle zu konkurrenzlosen Preisen jederzeit erreichbar 1301 4980ebm 1701 5390.- Telephon 2362 oder 2411 2501 6290.- und dann auch: 0 00 McarkenKU HLS(HRANKE T • ' 1301 2490.- oni rraxmeir 140 1 2980 Luxusausführung, Stahl- Cafe - Bar - Konditorei zu konkurrenzlosen Preisen wanne, Abtauautomatik Kitzbühel, Tel. 2646 1601 3490.- 5 Jahre Garantie mit eigenem Kundendienst. Zustellen, Aufstellen gratis. Täglich TAN Z Jetzt kaufen - bezahlen ab Mai 196611 Stimmung, Gesang, Unterhaltung Im Fachgeschäft Es spielt das beliebte VIENNA TRIO HUBER & MARIACHER OHG TIROLER ABENDE der Kitzböheler Nationalsänger St. Johann 1. T., Speckbacherstraße 21, Tel. 529 STADTGEMEINDE KITZBUHEL Kitzbühel, den 26. Jänner 1966 Kundmachung über die Auflegung des Wählerverzeichnisses Gemäß § 31 Abs. 1 der Nationalrats-Wahlordnung 1962, BGBl. Nr. 246, liegt das Wähler- verzeichnis vom 27. Jänner bis 5. Februar 1966 werktags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr im Stadtamt, Zimmer Nr. 3, am Samstag und Sonntag zur gleichen Zeit im Stadtamt, Zimmer Nr. 1 - Stadtpolizei -‚ durch 10 Tage zur öffentlichen Einsicht auf. Innerhalb der Einsichtsfrist kann jedermann in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und davon Ab schriften oder Vervielfältigungen herstellen. Innerhalb der Einsichtsfrist kann jeder Staatsbürger unter Angabe seines Namens und der Wohn. adresse gegen das Wählerverzeichnis schriftlich, müdlkh oder telegraphisch Einspruch erheben. Der Ein- spruchswerber kann die Aufnahme eines Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis oder die Streichung eines Nichtwahlberechtigten aus dem Wählerverzeichnis begehren. Die Einsprüche müssen im Stadtamt noch vor Ablauf der Einsichtsfrist <5. Februar 1966, 18 Uhr> einlangen. Der Einspruch ist, falls er schriftlich eingebracht wird, für jeden Einspruchsfall gesondert zu über- reichen. Hat der Einspruch die Aufnahme eines Wahlberechtigten zum Gegenstand, so sind auch die zur Begründung des Einspruches notwendigen Belege, insbesondere ein vorn vermeintlich Wahlberechtigten aus- gefülltes Wähleranlageblatt anzuschließen. Wird im E:nspruch die Streichung eines Nichtwahlberechtigten begehrt, so ist der Grund hiefür anzugeben. Alle Eirsrüche auch mangelhaft belegte, sind von den hiezu berufenen Stellen entgegenzunehmen und weiterzuleiten. Ist ein Einspruch von mehreren Einspruchswerbern unterzeichnet, so gilt, wenn kein Zustellungsbevollmächtigter genannt ist, der an 1. Stelle Unterzeichnete als zustellungsbevollmächtigt. Wer offensichtlich mutwillig Einsprüche crhejt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird mit einer Geldstrafe bis zu 3000 Schilling, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu 2 Wochen be- straft. Über die zu Beginn der Einsichtsfrist noch nicht entschiedenen Einsprüche auf Grund des Wähler- evidenzgesetzes wird nach den einschlägigen Bestimrnungen der Nationa1retsWahIordnung über das Eine spruchs. und Berufungsverfahren entschieden werden. Der Bürgermeister: H. REISCH als Gemeindewahlleiter
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