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Photo: Wilhelm Angerer, Kitzbüael Ein Innenraum des Lagerhauses II smit Silo). Rechts die Schaltanlage, in der Mitte die Vorrichtung für das Säcke-AbfüIlcn. Sonderdruck Kitzbüheler Anzeiger: „75 Jahre Raiffeiscn-Bezirkkasse Kitzbühe" Samstag, 10 DezeTtber 1966 Sehe 3 gemacht. Zu denselben wird der Ob- mann, in seiner Verhinderung der Stell- vertreter, sodann ein anderes Vor- standsmitglied und zwar in nachste- hender Reihenfolge: Alois Faistenauer Sebastian Foidl Peter Rettenwander Stefan Kohlhof er Veit Hechenberger endlich der Zahlmeister anwesend sein. IV. Die regelmäßigen Vorstandssitzungen finden am zweiten Sonntag eines je- den Monats mittags, 11 Uhr, im Ver- einslokale beim Bacherwirt statt. Filzer Johann e. h. Alois Faistenauer e. h. Seb. Foidl e. h. Geschlossen, gefertigt: Der Protokollführer: Stöckl e. h. Anwesend sind 23 Mitglieder. Vorsit- zender Obmann Johann Filzer. Der Obmann eröffnet die Versamm- lung mit der Mitteilung der Tagesord- nung und ernennt zum Protokollführer den Zahlmeister Stefan S t ö c k 1 Ba- cherwirt. Als des nach § 15, Abs. 4, der Statu- ten zur Feststellung und Unterzeich- nung des Protokolls beizuziehende Mit- glied wird Herr Sebastian Mai k 1 (Rennfeldbauer) gewählt. Der Obmann teilt die aus den Statu- ten sich ergebende Tagesordnung mit, und zwar: 1. Festsetzung des Standes der Ge- schäftsanteile und der Einlagen, des Höchst- und des Mindestbetrages der für einen Einleger zulässigen Sparein- lagen, der Kündigungsfristen und der Zinsenfälligkeitstermine; des Höchst- betrages des für ein Mitglied zulässi- gen Darlehen und Kredite in laufender Rechnung; des Zinsfußes für die Spar- einlagen und Darlehen; der Entschädi- gung des Zahlmeisters (§§ 52 C - g. 57, 59, 62, 63, 65). Festsetzung der Sitzungstage des Aufsichtsrates und des Zeitpunktes der Vollversammlungen (§§ 40, 43). Über Antrag des Obmannes wer- den folgende Beschlüsse gefaßt: Nach § 52, c—e der Statuten, wird der der Befugnisse des Vorstandes zu unter- stellende Stand der Geschäftsanteile und En1agen mit 15.000 Gulden fest- gesetzt. Zerner wird nach § 52, d, der der Befugnis des Vorstandes unter- stellende Hchstbetrag, bis zu welchem einem und demselben Mitglied Dar- lehen oder Kredite in laufender Rech- nung gewährt werden dürfen, m:t 500 Gulden festgesetzt. Endlich wird der Höchstbetrag der für einen Einleger zulässige Spareinlage mit 3060 Gulden, der Mindestbe:ra mit 1 Gulden bestimmt. Der Zinsfu für Spareinlagen wird mit 3,5 Prozent bestimi-n:. Die Kimdigungsfristen werden in fol- gender Weise festgesetzt. Beträge bis zu 10 Gulden werden ohne Kündigung ausgfo1gt. Für Beträge vcn 10 bis 50 Gulden ist eine drei:ägge, über 50 bis 300 Gulden eine achttägige, über 3C0 bis 1000 Gulden eine einmonatige, über 1000 bis 3000 Gulden eine dreimona- tige Kündigungsfrist einzuhalten. Die Zinsen der Sparein]agm seilen. am 31. Dezember fällig sein. Der Dar- lehenszinsfuß wird mit vier Prozent festgesetzt. Die Entschädigung des Zahl- meisters wird vom heutigen Tage bis 31. Dezember mit 30 Gulden festgesetzt und wird dann von der Vollversarnm- lang eine der.. Ergebnissen des Ge- schäftsganges entsprechende En:schä- digang festgesetzt. IV Über Antrag des Zahlmeisters wird beschlossen: Die rege1mäigen Sitzungen des Auf- sichtsrates werden auf den dritten Sonntag jedes Vierteljahres festgesetzt. Die nächste ordentliche Vollversamm- lung findet nach i3 43 und 94 (letzter Absatz) der Statuten in der zweiten Hälfte des Monat November 1891, die darauffolgende im Monat Mai 1892 statt. Sohin wird die Versammlung von dem Vorsitzenden geschlossen. Kitzbühel, 23. August 1891. Filzer Johann, Obmann Seb. Maiki, Pro:okoll-Mitfertiger Stefan Stöck], Protokollführer Sitzungsprotokoll der am 23. August 1891 abgehaltenen 1. Sitzung des Auisichtsrates des Spar- und Oariehenskassenvereins für Kitz- bühel -Land, regis:rierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Gegenwärtig: S.mt1iche drei Mitglie- der des Auf sich: srate s, Vorsitzender: Georg k]echenberger. Der Vorsitzende stellt fest, daß sämt- liche Mitglieder eingeladen wurden und erschienen sind, der Aufsichtsrat somit beschIußähig ist. Erster Verhandlungsgegenstand: Fest- stellung der Ges:häftsordnung und Buchführungsvorsehrift. Es wird beschlossen, die vorn nieder- österreichischen Landesausschusse her- ausgegebene Musi er - Geschäftsordnung und Buchführungsvorschrift anzuneh- men und die Befolgung derselben wird dem Vorstand und dem Rechner zur Pflicht gemacht. Zweiter Verhandlungsgegenstand: Der Gründungsprotokoll der 1. Vollversammlung
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