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Seite 6 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 17. Dezember 1966 An alle Inhaber von Beherbergungsbetrieben bzw. Zimmervermieter der Stadt Kitzbühel Der Fremdenverkehrsverband Kitzbühel, Körperschaft öffentlichen Rechts, hat beschlossen, die Ehrung der Kitz- büheler Stammgäste neu zu gestalten und den Ehrungsmodus ab der kommenden Wintersaison 1966/67 in Kraft treten zu lassen. Alle Hotelliere, Gastwirte, Pensionsinhaber und Privatzimmervermieter werden gebeten, ab so- fort jene Gäste ihres Hauses an den Fremdenverkehrsverband zu melden. die mindestens 10 Besuche in Kitzbü- hel nachweisen können. In einer Saison wird nur je ein Besuch gewertet. Jeder zu wertende Saisonaufenthalt muß die Mindestdauer von 10 tbernachtungen aufweisen, was meldemäßig überprüft wird. Die Anmeldungen der Gäste für die Ehrung muß schriftlich erfolgen und zwar in Form einer Liste, die folgende Daten aufzuweisen hat: Betrieb: NAME DES GASTES WOHNADRESSE ANZAHL DER BESUCHE Schreib- und Vorname Nation im Sommer / Meldedatum und im Winter / Meldedatum von - bis Die Gästelisten mögen tunlichst noch vor dem Eintreffen des Gastes, aber zumindest unmittelbar nach Ankunft desselben eingebracht werden, damit der Gast zu dem in seine Aufenthaltszeit fallenden Ehrungstermin eingebaut werden kann. Handschriftlich angefertigte Listen müssen gut leserlich sein, damit keine Verunstaltung von Gäste- namen vorkommen kann. Ehrungssystem / Der Gast erhält: Mit mindestens 10 Saisonaufenthalten 1 Ehrennadel in Bronze Mit 20 Saisonaufenthalten 1 Ehrennadel in Silber + gerahmtes Kunstphoto, 'Kitzbüheler Motiv Mit 30 Saisonaufenthalten 1 Ehrennadel in Gold + gerahmtes Kunstphoto, Kitzbüheler Motiv Mit 40 Saisonaufenthalten 1 Ehrennadel in Gold + gerahmtes Kunstphoto, Kitzbüheler Motiv mit Diamant Nach Einlangen der Meldungen werden vom Fremdenverkehrsverband an noch zu bestimmenden Tagen die Gäste- ehrungen durchgeführt. Tag, Zeitpunkt und Lokal werden rechtzeitig bekanntgegeben. Fremdenverkehrsverband Kitzbühel Körperschaft öffentlichen Rechts. Der Schriftführer: Der Obmann: Carl Planer e. h. Max Werner sen. e. h.
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