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Seite 20 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 8. April 1967 se Erscheinung hat in der Aachener Synode Ludwigs des Frommen eine gesetzliche Untermauerung erhalten (im Jahre 818/19 - Hefele, Konzilien- geschichte, Band IV). Seit damals galt die Vorschrift, daß jede Kirche we- nigstens einen Bauernhof ganz frei be- sitzen solle. Das war das Minimum. Gewöhnlich hatten sie mehr. Das un- gefähre Dutzend von alten Pfarren, das wir im Tiroler Anteil des Erz- bistums Salzburg feststellen können, hat daher sogar heute noch einen Grundbesitz, der jeweils ungefähr 25 bis 30 Stück Rindvieh und zwei bis drei Pferde halten könnte. So sind auch in unserem Gebiete von Kitzbü- hei die alten Pfarren St. Johann und Kirchdorf noch ausgestattet. Sie sollten ja auch zumeist zwei bis drei Geistlichen den. Lebensunterhalt bieten. Als man nun Jahrhunderte später an die Neuerrichtung von Seelsorgestatio- nen für einzelne etwas gewachsene Dorfgemeinden schritt, ergab sich die Tatsache, daß diese nur einem Geist- lichen eine Lebensmöglichkeit bieten mußten. Dazu genügte ein Grundbesitz von etwa vier bis fünf Hektar. Die Gründung geschah aber noch in einer Zeit, da die Naturalwirtschaft maß- geblich war, und der Gedanke, dem Geistlichen mit Zuhilfenahme von Stol- erträgnissen, Meßstipendien, Holzliefe- rung und anderer Naturalabgaben eine Existenz zu bieten, noch nicht Platz gegriffen hatte. Diese letztere geschah eigentlich erst seit Beginn des 16. Jahr- hunderts. Obwohl also in Reith die Pfründe nur mit einem verhältnismäßig kleinen Grundbesitz ausgestattet ist, so fällt doch dessen Zusammensetzung und Lage aus dem gewohnten Bild der hiesigen Bauernhöfe heraus. Diese ha- ben nämlich, zumal wenn sie nicht Einödhöfe sind, sondern in Dörfern mit anderen ihresgleichen sich finden, ihren Grundbesitz nicht in einem einzigen Stück beisammen, sondern in mehre- ren einst großen Feldern zerstreut, ge- meinsam mit anderen Besitzern. Dem- gegenüber dehnt sich die Feldung der Pfarre Reith in einem einzigen Stück von ungefähr fünf Hektar Größe zwi- schen dem nahen Weiler von Hallern- dorf und dem Orte Reith selbst un- mittelbar anschließend an Kirche und Pfarrhaus. Dieser Komplex fällt in seinem geschlossenen Umfang geradezu auf. Wer immer konnte und wollte auch ein so prachtvoll gelegenes, großes Feldstück für die kirchlichen Zwecke am Ende des 12. Jahrhunderts noch zur Verfügung stellen? Wir müssen darin das einstige Dotations- oder Stif- tungsgut der damals neu errichteten Seelsorge Reith sehen. Hier, wie über- all in ähnlichen Fällen, bei Seelsorge- pfründen und bei Klöstern, zwingt uns diese Erwägung, an einen großen Grundbesitzer in den betreffenden Ort- schaften zu denken, der sein Interesse am religiösen Zweck tatkräftig und großmütig durch die Hingabe eigenen Besitzes an die neue Stiftung bewies. Die größte Grundherrschaft im ganzen Seelsorgegebiet von Reith war nach allem, was wir aus urkundlichen Nachrichten vom Anfang des 15. Jahr- hunderts wissen und daraus für frü- here Zeiten schließen können, auch schon im 12. Jahrhundert nicht der je- weilige Inhaber der Grafschaftsrechte, sondern das Stift Berchtesgaden. Nach Ausweis der Kitzbüheler Land- steuer vom Jahre 1464 besaß dieses im Gebiete von Reith 32 grundhörige Gü- ter. Diese Angaben erfahren eine ge- nauere Erläuterung durch das so- genannte Kitzbichler Urbar des Jah- res 1416 (Die Landsteuerliste erliegt wie das Urbar von 1316 im Kitzbühe- ler Stadtarchiv). Nach den Angaben von 1416 war ganz H a 11 e r n d o r f, der dem Kireh- orte benachbarte Weiler, dem Stifte Berchtesgaden grundherrlich untertan. Es bestand damals aus drei Gütern mit je sechs Joch Acker, drei Tagwerk Wiesmahd, elf Rindern und einem Roß, einem Viertel Gütl mit drei Joch Ak- ker, einem Tagwerk Wiese und vier Rindern. Zusammen betrug also die zu Hallerndorf gehörige Bodenfläche 21 Joch Acker und 10 Tagwerk Wiese mit 37 Stück Rindvieh und drei Pferden. Nach den ganz gleichen Teilgütern zu Tausendjähriges Reith ?jk fflauSäp ewee4 Reith, Tel. 403119 (05356) Besitzer Josef Koidl, Zimmeraubauer
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