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Seite 6 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 6. Mai 1967 verständlich. Es ist aber vollkommen aber, daß Ihr Blatt nicht allein dem Regelung der Besuchszeit im unerfindlich, warum jene Kitzbüheler, Zweck zu dienen hat, Kitzbühel und die überhaupt keinen Groschen Beitrag die Kitzbüheler ununterbrochen zu ver- Bezirkskrankenhaus St. Johann geleistet haben, den Tunnel viel billi- ger als alle anderen Staatsbürger, Oesterreichs befahren wollen. In diesem Zusammenhang kommt man auch nicht darüber hinweg, daß die Kitzbüheler auf den Seilbahnen und Skiliften des Bezirks einen verbillig- ten Spezialtarif genießen, der ja nichts anderes zur Folge hat, als daß durch die erhöhte Frequenz die fremden Gä- ste länger bei den Seilbahnen und Lif- ten auf die Beförderung warten müs- sen. Diese Auffassung der Kitzbüheler in dieser Hinsicht erscheint uns völlig abwegig, denn in analoger Weise auf Wien angewandt, könnten ja die Wie- ner insgesamt für die Benützung der Wiener Straßenbahnen - die nebenbei bemerkt ausschließlich aus den Steuer- geldern der Wiener errichtet worden ist - auch eine billigere Beförderung begehren als alle anderen Benützer. Es ist mir zwar bekannt, daß meine hier- über geäußerten Meinungen bei den Kitzbühelern wenig Beifall und Zu- stimmung finden werden, ich glaube Bei der am 27. April 1967 unter Vor- sitz von Bezirksobmann GR Walter F e- r i a n durchgeführten Bezirksausschuß- sitzung des OeGB nahm OeGB-Bezirks- sekretär LA Christian H o r n g a c her zu Fragen der Organisation Stellung. Besonders verwies der Referent auf die Problematik der Beschäftigung von Gastarbeitern aus dem Ausland. Wei- ters führte der Redner aus, daß die Straßenresolutionen, welche die OeGB- Bezirkskonferenz im Jahre 1965 be- schlossen hat, in der Weise als positiv zu betrachten sind, da nun die Brixen- taler Straße und die Straße St. Johann- Paß Thurn einen neuen Belag erhalten und dabei auch die Engstellen saniert werden können. In der Diskussion nahmen die Funk- tionäre und Betriebsräte zur Frage der Lohnsteuerreform und zur Frage der Preiserhöhungen und deren Abgeltung Stellung. Ueber den vorgelegten Ent- wurf zur Wohnbaureform äußerten sich die Diskussionsredner negativ und drückten die Hoffnung aus, daß es gerade auf dem Wohnbausektor not- wendig ist, eine reale Wohnbaupolitik zu betreiben, die nicht neuerlich die Preis- und Lohnspirale in Bewegung herrlichen, so wie das in den Hotel- prospekten üblich ist, sondern mit ei- ner Kritik, die ich für völlig berechtigt halte, zu konfrontieren. Ich wäre ihnen daher verbunden, wenn Sie meine obige Stellungnahme in Ihrer nächsten Nummer vollinhalt- lich veröffentlichen würden. Abschließend möchte ich nicht un- erwähnt lassen, daß auf allen italie- nischen Autobahnen und Autostradas, wie etwa der Via del Sol, die Befah- rung von der Bezahlung einer Gebühr abhängig gemacht wird, die jeder Be- nützer, gleichviel ob In- oder Aus- länder, ohne jeden Unterschied erlegen muß. Paßt ihm das nicht, kann er eben auf den gewöhnlichen Bezirks- straßen fahren so viel er will. Ebenso bleibt es den Kitzbühelern unbenom- men, ohne eine Maut zu bezahlen, über Innsbruck nach Lienz zu fahren. Ich empfehle mich mit dem Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung DIPL.ING. RICHARD LOHNER Wien IX, Porzellangasse 2, Tel. 34 92 91 bringt und dadurch die angespannte Wirtschaftssituation in Oesterreich noch mehr gefährdet. Der Bezirksausschuß nahm auch noch eingehend zu der durch den Aufsichts- rat der Felbertauernstraßen AG be- schlossenen Benützungsgebühr Stellung und beschloß einstimmig nachstehen- de Resolution. RESOLUTION Bei der am 27. April 1967 durchge- führten Bezirksausschußsitzung des OeGB Kitzbühel wurde festgestellt, daß die Benützungsgebühren der Felber- tauernstraße allgemein als zu hoch an- gesehen werden. Die Funktionäre und Betriebsräte des OeGB Kitzbühel er- suchen den Aufsichtsrat der Felber- tauernstraßen AG, den Bewohnern des Bezirks Kitzbühel die gleichen Bedin- gungen zu gewähren wie der Osttiroler Bevölkerung. Die Gemeinden des Be- zirks Kitzbühel haben nicht nur ideell, sondern auch finanziell maßgeblich mit- geholfen, daß das Projekt Felbertauern- straßenbau zustande gekommen ist. Der OeGB-Bezirksausschuß ist daher der Ansicht, daß die Gleichbehandlung der Bevölkerung des Bezirks Kitzbühel ge- rechtfertigt ist. Der Verwaltungsausschuß des all- gemein-öffentlichen Bezirks-Kranken- hauses in St. Johann mußte sich in seiner letzten Sitzung am 18. April 1967 u. a. mit der Regelung der Besuchszeit in dieser Anstalt befassen. Während in allen Krankenanstalten - seien sie öf- f entlieh oder privat - die Einhaltung der Besuchszeit genau überwacht wird, hat sich in St. Johann seit Jahren die Uebung eingebürgert, Krankenbesuche zu jeder Tageszeit durchzuführen. Die dauernde Anwesenheit von Besuchern in den Krankenzimmern bringt Unruhe in das Haus und wirkt sich nachteilig auf den Heilungserfolg aus. Das Aerzte- und Pflegepersonal der Anstalt ist ebenfalls in der Wartung und Pflege der ihm anvertrauten Pa- tienten behindert. Der Verwaltungsaus- schuß hat daher beschlossen, diesem Uebelstand mit Nachdruck zu begeg- nen und deshalb wurde die Besuchszeit im Bezirkskrankenhaus auf die Zeit von 13 Uhr bis 16 Uhr täglich festgesetzt. Das Personal wurde angewiesen, die Einhaltung dieser Besuchszeit genau zu überwachen und Besucher am Vor- mittag und nach 16 Uhr abzuweisen. Im Interesse der Patienten, der Aerzte und des Pflegepersonals wird die Be- völkerung gebeten, dieser absolut not- wendig gewordenen Maßnahme Ver- ständnis entgegenzubringen und sich künftig genau an die Besuchszeiten zu halten. P. T. Kraftfahrer! Mit Verordnung der Bezirkshaupt- mannschaft Kitzbühel vom 2. Mai 1967, Zi. III 1999167 wurde während der Dauer der Straßenbauarbeiten im Bereich der Vorderstadt in Kitz- bühel der Stadtkern ab Postamt bis zum Restaurant „Chizzo" und die Brixentaler Bundesstraße ab Kirch- berger Tor für sämtlichen Fahrzeug- verkehr gesperrt. Der gewerbliche Zubringerdienst ist durch das Jochberger Tor in der Zeit von 6 bis 9 Uhr gestattet. Erläuternd wird hiezu bemerkt, daß auch die Obere Gänsbachgasse ei- ner Verkehrsbeschränkung unter- worfen werden mußte, und zwar besteht bei der Reischkurve in die * Obere Gänsbachgasse Einfahrts- und beim alten Stadtspital Durchfahrts- verbot in die Untere Gänsbachgasse. Die Fahrzeuglenker müssen daher beim E-Werk in die Obere Gäns- bachgasse einfahren und beim Stadt- spital eventuell wieder umkehren. Gleichzeitig wird auch darauf auf- merksam gemacht, daß das Abstel- len der Fahrzeuge vor den Straßen- sperren verboten ist, weil die Bau- fahrzeuge aus- und einfahren müs- sen. Stellungnahme des 0GB zur Ben 00 ützungs- gebühr für den Felbertauerntunnel
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