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Samstag, 27. Mai 1967 Kitzbtlheier Anzeiger Seite 7 fiszierten Schladminger Besitzes, der am 5. Dezember die Erlassung eines Generalmandates „auf alle perkwerckh n den niederösterreichischen Lannden, kein Knappen, so der auffruer ver- wondt ist, zu fürdern" folgte. Darin wird allen Bergrichtern aufgetragen, alle Knappen und sonstige Bergwerks- arbeiter, die am Ueberfall zu Schlad- ming teilgenommen hatten, abzustra- fen und keinen von ihnen fernerhin bei den Bergwerken wohnen oder ar- beiten zu lassen. Das „Anfahren" war fürderhin nur jenen gestattet, die in die Hand des Bergrichters das Gelöbnis abgelegt hatten, im Sinne der Berg- ordnung Gehorsam zu üben, in keiner- lei „puntnuß" einzugehen und alle auf- rührerischen Bewegungen sofort dem Bergrichter anzuzeigen. Der Wortlaut dieses Gelöbnisses, die sogenannte „Knappenpflicht", wurde der. Bergrichtern zur öffentlichen Ver- kündigung und Eintragung in das Ge- richtsbuch, „damit sich ain jeder nach- khommender perkhrichter darauf ze- richten und zu handeln misse", über- mittelt. Es scheint aber, daß man nicht immer diesem Mandat nachgekommen ist, denn es mußte 1528 neuerdings ein- geschärft werden; jedenfalls steht fest. daß selbst in Schladming der Fröner Stueffenstein, der sich „in dem ersten aufstand und überall zu Schlädming fast übel gehalten", erst 1533 seines Amtes enthoben wurde. Es mag dies auf einen Mangel an bergtechnisch ge- schulten Beamten hinweisen. Die Kämpfe des Bauernkrieges hatten indes große finanzielle Opfer gefordert. Die Ausrüstung des Kriegsvolkes gegen die aufständischen Bauern und Knap- pen hatte dem Staatssäckel 36.500 Pfund gekostet und so endete das Jahr 1525 mit einem Abgang von 11.454 Pfund. Dazu kam noch die herannahende Tür- kengefahr, für deren wirksame Ab- wehr bei den geschwächten Staatsfi- nanzen recht geringe Aussichten be- standen. Alle dem Staat zur Verfügung stehenden Finanzquellen mußten da- her intensivst ausgenützt werden. So konnte schließlich und endlich auch das eingangs erwähnte Bittge- such der Schladminger Bergwerksver- wandten seine Wirkung nicht verfeh- len. Die niederösterreichische Raitkam- mer stellte am 11. April 1526 an Ferdi- nand den Antrag, den Wiederaufbau zu bewilligen. Sie wies darauf hin, daß dies zur Unterbringung der Mannschaft. die den Bergbau betreiben sollte, un- bedingt erforderlich sei. Jedoch sollten nur Unschuldige und Begnadigte dort arbeiten dürfen und der neuen Sied- lung keinerlei Freiheiten zustehen. Auch wurde die Errichtung eines neuen Wechselhauses beantragt und schließ- lich darauf hingewiesen, daß es, falls der Landesfürst den Wiederaufbau nicht gestatten sollte, notwendig wäre, an- dere Mittel zu suchen, durch die die- sem trefflichen und nützlichen Berg- werk geholfen werden könnte. Diesem Antrag folgte am 16. April ein solcher der Vizestatthalterschaft, Hof- und Kammerräte der niederösterreichischen Lande, die nach eingeholter Erkundi- gung beim Oberstbergme'ister Zott vor-. schlugen, zu bewilligen, auf der Brand- stätte zu Schladming wieder Wohnun- gen und Häuser bauen zu lassen, da der Abfall des dortigen Bergwerks ein gro- ßer Nachteil für das landesfürstliche Kammergut wäre und deshalb Maß- nahmen zur Hebung dieses Bergwerks notwendig seien. Es wurde von ihnen auch darauf hingewiesen, daß außer- halb der Brandstätte kein geeigneter Platz vorhanden sei, auf dem neue Wohnungen erbaut werden könnten. Von der Wiederansiedlung sollten alle Urheber des Aufruhrs und der Em- pörung sowie die Rädelsführer und deren Anhänger ausgeschlossen blei- ben. Alle, die in Schladming wieder aufbauen wollten, mußten ihre Un- schuld ordnungsgemäß nachweisen. Es sollte aber weder eine Ringmauer noch irgend eine andere Befestigung errich- tet werden dürfen, sondern die „stat- maur gantz abgethan" sein. Diesen Anträgen erteilte der Landes- fürst seine Zustimmung. Am 18. April wurden bereits die neuen Berg- beamten bestellt: Hans Gstader, der schon einmal vor dem Bauernkrieg das Bergrichteramt innegehabt hatte und den auch das erwähnte Generalman- dat aus dem Jahre 1525 als „Bergrich- ter zu Schladming" bezeichnet, zum Bergrichter, Hans Schmutzer, der eben- falls schon vor der Zerstörung Wechs- ler gewesen war, neuerdings zum Wechsler und Valentin Tollinger zum Schinner. Da bei der Zerstörung Schiadmings alle Verfahr- und Gerichtsbücher samt den einverleibten Gerichtshändeln und Verträgen verbrannt waren und daraus bei der Wiederaufnahme des Bergbaues viel Irrtum und Unordnung entstehen konnte, wurden sie beauftragt, alle Schladminger Gewerken in eigener Person oder deren Bevollmächtigte an einem bestimmten Tag zusammenzuru- fen, an dem diese in Gegenwart der Berggeschworenen das Alter und die- Zubehöre ie Zubehöre der Baue, die Urteile, Ver- träge und Grubenzusammenschlagung, die sie noch im Gedächtnis hatten, sa- gen sollten, was genau zu zeichnen wäre. Seien aber Grubengrenzen (Ei- sen oder Pflöcke) verändert oder ver- rückt worden, so sei eine Neuvermes- sung durch den geschworenen Schinner BOUTIQUE TYROL BRAUTKLEI DER erforderlich. Der Wechsler erhielt noch dazu den besonderen Befehl, ein neues Hüttenwerk zu bauen und den dazu- gehörigen Holz- und Kohlenvorrat an- zuschaffen. Die Kosten hiefür sollten aus der Wechselverwaltung und, falls dort nicht so viel Geld vorhanden wä- re, vom Wechsler vorschußweise be- zahlt werden. Am 15. Mai erging schließlich von Stuttgart aus die endgül- ttige Genehmigung Ferdinands, Schlad- ming wieder aufzubauen. Der Bergbau scheint bald wieder in Schwung gekommen zu sein, denn im Dezember 1527 konnte an den Wechs- ler Schmutzer von der Kammer schon wieder der Befehl ausgegeben werden, durch einen Boten 11 Mk. Sil- ber einzuliefern. Freilich wird die Hö- he der eingehenden Bergwerksabgaben noch gering gewesen sein; denn dem Verwalter des Oberstbergmeisters Chri- stian Puchpüchler wurde im Novem- ber des folgenden Jahres aufgetragen, mit dem Schladminger Bergrichter kei- ne eigentliche Raitung aufzunehmen, sondern nur einen Ueberschlag zu ma- chen. Daß der Schmelzbetrieb bereits in vollem Gang war, beweist der Um- stand, daß im März 1528 20 Zentner Kupferstein ins Lavanttal geliefert wer- den konnten. Der Bergbau erholte sich in der Fol- ge wieder ziemlich rasch, die landes- fürstlichen Frongefälle wurden in der Fronhütte wieder zu Brandsilber ge- schmelzt, das seit 1527 an die Kammer geschickt wurde. So erwies sich auch eine Erweiterung des Beamtenappara- tes als notwendig. Seit 1528 finden wir wieder einen Wechselamts - Gegen- schreiber, seit 1529 einen Waldmeister in Schladming tätig. Augen auf - beim Möbelkauf Fremdenzimmer, Buche, Wer Preise testet - Qualität vergleicht, Birke, 5 teilig 5 2970.— dem fällt der Möbelkauf bei Maier leicht! im großen Einrichtungshaus Inh. Ferdinand rnEaiEr i1 ‚ d Maier jun. . Tischlermeister Kitzbühel, Hammersdimledstraße 3, Telephon (05356) 2318
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