Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 4 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 3. Juni 1967 dienen. Von einer Beurteilung der Grünanlagen der Gemeinde wurde vor- erst abgesehen, bis die schon länger geplante Anlage vor dem neuen Ge- meindehaus endlich ausgeführt wird. Marktgemeinde Hopfgarten Auf Grund der vorjährigen Anregun- gen haben sich 1966 schon mehr Gar- tenbesitzer am Wettbewerb beteiligt. Allerdings ist die Qualität noch nicht so, daß dafür hohe Bewertungen erzielt werden konnten. Das ist aber gerade der Beweis, wie notwendig eine Bera- tung ist: und dies bezweckt ja auch die Aktion. Nach einigen Jahren wird es schon besser sein. Auch das Ortsbild wurde wieder ge- prüft und als charakteristisch und or- ganisch gewachsen beurteilt. Sehr ein- drucksvoll ist immer der Marktplatz. Ein ideales Möbelprogramm mit ideenreicher Ausstattung bietet MOB ELHAUS as4 ZeafqiINai St. Johann auf dem nur das leere Gerichtsgebäu- de auffällt: es soll aber eine Anbrin- gung von Blumenkästen in Aussicht genommen werden. Neu angelegt wur- de der Brunnenplatz, der eine gefällige. Gestaltung aufweist. Weniger günstig ist der Friedhof zu beurteilen - ziem- lich „versteint". Die Einteilung der Plätze und Wege soll einheitlich gere- gelt werden - Belag entweder Kies oder Gras - aber einheitlich; auch hinsichtlich der Bepflanzung sind noch Wünsche offen. Ein Schwimmbad wur- de neu angelegt und gefällig gestaltet Unbedingt erforderlich ist die Anpflan- zung einiger Baumgruppen, auch we- gen der Beschattung für die Badegäste. Die Volksschule war auch in diesem Jahr wieder recht gut und ist ein gu- ter Beitrag zur Verschönerung der Ortseinfahrt. Im Rahmen der Gemeinschaftswer- tung wurden 240 Punkte als Zuschlag gewährt. Das ist der dritte Platz in der Bewertung der öffentlichen Anlagen und hinsichtlich des Ortsbildes. Marktgemeinde St. Johann Das Interesse der Gartenbesitzer ist hier noch ständig ansteigend und die Beteiligung am Gartenwettbewerb er- freulich. Trotz mancher ungünstiger Voraussetzungen und des schweren Ha- gelschlags im Sommer 1966 hatten die Gärten wieder schöne Erfolge. In der Begutachtung der öffentlichen Grünanlagen vom Vorjahr wurde zu den wichtigsten Problemen eingehend Stellung genommen. Im Jahr 1966 ist hier durch die Einstellung eines eige- nen Gemeindegärtners eine wesentliche Aenderung eingetreten. Wenn ein so umfangreiches Programm in Erwar- tung steht, ist eine eigene Fachkraft mit entsprechenden Hilfskräften un- erläßlich. Die Betreuung der gärtneri- schen Ortsverschönerung liegt beim Obmann des Fremdenverkehrsverban- des Felix M a dl in richtigen Händen. Die Anlage Hilscherpark wurde gut begonnen, die Kurpromenade entwik- kelt sich sehr erfreulich; sehr zu be- grüßen ist die Aufstellung von Bän- ken für die Besucher. Es wurden auch sonst Neuanlagen geschaffen (Schulen, Gymnasium, Bahnhof). Für den Ge- samteindruck der öffentlichen Grün- flächen wurde bei der Beurteilung ein Zuschlag von 195 Punkten gegeben. In der Gesamtwertung kam dadurch St. Johann auf den 23. Rang der Lan- desliste. Im übrigen wird auf die Be- urteilung vom Vorjahr verwiesen. Zu- sätzlich wäre auch der Friedhof einer gärtnerischen Revision zu unterziehen. Besonders zu empfehlen ist eine Ge- staltung und Bepflanzung der Ortsein- fahrten: gewiß schwierig, wenn die er- forderlichen Grundstücke nicht im Be- sitz der Gemeinde sind. Aber es könn- te sich doch ein Weg finden lassen. Stadtgemeinde Kitzbühel Zum zweitenmal wurde der Stadt- gemeinde Kitzbühel für die starke Be- teiligung und hervorragende Qualität der am Landesgartenwettbewerb teil- nehmenden Privatgärten der Wander- preis des Landes zuerkannt. Im Rah- men der Gemeinschaftswertung wurden auch die öffentlichen Grünanlagen ge- prüft und mit 230 Punkten bewertet. Trotz des Rückganges an Punkten ist dies als beachtliche Leistung anzuer- kennen, wenn man bedenkt, daß 1966 die Anpflanzungen durch schwere Ha- gelschläge im Frühsommer vernichtet wurden. Wie schon im Vorjahr festge- Seit 1727 M besteht mit Stolz das Brauwesen aufrecht hillt stellt, hat sich die Bestellung eines ei- genen Gärtners für die städtischen An- lagen bestens bewährt. Die geschädig- ten Anlagen wurden sofort wieder in- standgesetzt und machten während des Sommers einen gefälligen Eindruck. Einzelne Anlagen laben sich gegenüber dem Vorjahr besonders verbessert: be- sonders gut gefallen haben die Anla- gen bei der Volksschule und beim Kin- dergarten sowie die Verkehrsinsel Joch- berger Straße - Umfahrungsstraße. Sehr begrüßt wird der Plan zur Umgestal- tung des Freiheitskämpferdenkmals. - Nach Fertigstellung des Kurhauses wird im Sommer 1967 auch die Gestaltung des Stadtparks in Angriff genommen: für Kitzbühel ein großer Gewinn. Der Blumenschmuck weist in den Randgebieten und Siedlungen erfreu- liche Qualität und Dichte auf. Im ge- schlossenen verbauten Gebiet und be- sonders im Stadtzentrum fehlt aber der Schmuck an den Privathäusern fast vollständig (ein wohl etwas hartes Ur- teil); vielleicht könnte durch persön- liche Intervention bei den Hausbesit- zern und Wohnparteien doch etwas er- reicht werden. Bei der Schmückung der alten Stadthäuser sollte aber ein gewisser einheitlicher Plan zugrunde gelegt werden: entweder vertikale Be- pflanzung aller Erker oder horizontale Bepflanzung eines Stockwerks im Haus. Jedenfalls ließe sich dadurch kurzfri- stig eine bedeutende Belebung des Orts- bildes im Stadtbereich erreichen. Prüf ungsf ragen für Tankfahrzeug- lenker (C, F) gemäß Tun kfahrzeug- verordnung 1966 Welche Sonderausstattung ist für Tank- fahrzeuge vorgeschrieben? Zwei Unterlegkeile; zwei steife Auffanggefäße als zu- sammenlegbare Plastikgefäße mit Fassungsraum 2 x 500 Liter (1000 1); zwei abnehmbare Behälter für 2 x 25 kg aufsaugendes Schüttmate- rial (2 Sandkisten für 2 x 25 kg Sand); 1 Schaufel; zwei Auffanggefäße (zwei Kübeht für je 10 Liter); eine Feuerwehr-B-Kupplung (dies ist genormter Feuerwehranschluß zum Entleeererj. des Tanks durch Feuerwehr im Notfall); zwei Feuerlöscher ä 6 kg Inhalt, die leicht erreichbar auf Tankfahrzeug angebracht sein müssen. Das Prüf- datum für die Feuerlöscher darf nicht älter als zwei Jahre sein; ein Verbandzeug, geeignet auch für Brandverletzungen, muß gekenn- zeichnet und leicht erreichbar am Tankfahrzeug angebracht sein; zwei Warnlampen (weiß oder gelb und rotes Licht), diese sind bei schlechten Sichtverhältnissen und n der Nacht bei Halten und Parken so aufzustellen, daß die Breite des Tankfahrzeuges markiert wird (10m vor und nach dem Tankfahrzeug); zwei Gefahren-Warndreiecke mit Flammensymbol, diese sind beim Halten und Parken an unübersicht- lichen Stellen 50 m vor und nach dem Tankfahrzeug in höchstens ein Meter Seitenabstand zum Fahrbahn- rand aufzustellen; ein Erdspieß mit Leitungskabel und Anschlußklemme zum Erden des Tankes beim Füllen und Entleeren sowie beim Halten oder Parken, wenn Gewitter ist. (Bei Dieselöl- oder Schweröl-Tankfüllung ist Er- dung nicht erforderlich); Ersatzsicherungen, Ersatzlampen und Werkzeug für kleinere Reparaturen.
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