Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 10 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 23. September 1967 Hütte am Fuß des Eigers klappte alles wunderbar. Der Mittelegigrat ist erst durch die Anbringung von fixen Seilen gangbar gemacht und oft vereist. Wal- ter Pause schreibt über die Schwierig- keit dieses Nordostgrates des Eigers: „Die Begehung des Kalkgrates, immer- hin Kletterei bis an die Viertausend- metergrenze, bleibt eine große Zähig- keit erfordernde Leistung: vor allem bei Vereisung der Felsen." Die Ueber- schreitung Mittelegigrat—Südwestflan- ke durch die St.-Johanner Seilschaften glückte bestens. Der Abstieg erfolgte zur kleinen Scheidegg. Ein Schlecht- wettereinbruch verhinderte weitere Pläne und zwang die „Extremen", in Grindelwald ausgiebig die Gipfelsiege zu feiern, ehe sie nach der Heimat Martin Bucher vuligo „Hofa-Mascht" ist am 21. September 1882 in Fieber-. brunn als Jüngster von 12 Geschwi- stern geboren. Schon im Jahre 1897 zurückkehrten, gesund und heil und erfolgreich nach einer unvergeßlichen Urlaubswoche unter der erfahrenen Leitung von Wast Stabhuber. h. w. REITH - Einladung zur Domwallfahrt nach Salzburg. Für alle Reitherinnen und Reither, die sich zur großen Domwall- fahrt nach Salzburg am morgigen Sonntag gemeldet haben, die notwen- digen Hinweise: Abfahrt pünktlich um 7 Uhr beim Reitherwirt. Personalaus- weis oder Reisepaß unbedingt erfor- derlich. Wir fahren in einem eigenen Autobus, Fahrpreis ca. 50 Schilling. Nach der Feier im Dom verbringen wir in Kuchl einige gemütliche Stunden. kam er als 15jähriger Bergmann auf den damaligen Eisenbergbau Göbra- Lanern. Sein Interesse in der Freizeit lag schon damals bei der Musik. Er besorgte sich eine Klarinette und als- bald stellte sich heraus, daß der junge Martin musikalisch sehr begabt ist; schon im gleichen Jahr rückte er mit der gegründeten Bergknappenkapelle aus (vorher bestand nur eine Werks- kapelle). 1898 spielte Bucher schon mit der Tanzmusik beim Sieberer (Neue Post) zum Schlengltanz auf. Es dauerte aber nur fünf Jahre und schon mußte Bucher 1902 vom damaligen KapeliL. meister Michael Bendler die schwere Arbeit übernehmen. Da im selben Jahr das Bergwerk am Göbra geschlossen, und dadurch verschiedene Kräfte ab- gezogen wurden und im Hüttwerk die Arbeit nur noch zögernd voranging, hatte es Bucher damals sehr schwer, die Musikkapelle aufrecht zu erhalten. Die Probentätigkeit war schwierig, da kein eigenes Lokal vorhanden war. Zur selben Zeit erlernte er den Beruf eines Zimmermanns. - Er spielte sämt- liche Blas- sowie auch die meisten Streichinstrumente. Trotz der vielen Ar- beit als Kapellmeister in Fieberbrunn, scheute er es nicht, auf Ersuchen der Bevölkerung von Hochfilzen dort im Jahr 1908 eine Musikkapelle zu grün- Martin Bucher, Ehrenkopelimeister der Berg knappenkapelle und Ehrenbürger der Gemeinde Fieberbrurni - 75 Jahre! Wohin nicht Pflug und Sense geht, das ist die Mark ! 3, November 1795 nicht ausgeführt worden war. Von der Markgenossenschaft zur Agrargemeinschaft Von Anton Flecksberger Das Brixental war ursprünglich in die zwei „Gemeinden" Brixen und Kelchsau geteilt. Brixen umfaßte das obere Tal und Kelchsau das untere Tal, in deren Flur das bebaute Land (Felder und Wiesen) im Eigentum der einzelnen Gemeindegenossen stand, das unbebaute dagegen (Wald und Weide), der gemeinsamen Nutzung diente. Die- ses unbebaute Gemeindeland hieß die „gemeine Mark", die Gemeindegenos- sen „Markgenossen". Daher der Spruch: „Wohin nicht Pflug und Sense geht, das ist die Mark." Im Laufe der Jahrhunderte lösten sich die Markgenossenschaften Brixen und Kelchsau, erstere heute die Orts- bauernschaften Brixen, Westendorf und Kirchberg und letztere die Ortsbauern- schaften Kelchsau, Hopfgarten und Itter bildend - in zahlreiche „Nachbauern- schaften" (oder auch Nachbarschaften genannt) zusammengefaßt wurden. Z. B. die Nachbarschaften Klausen, unter und auf der Brandseiten in die Brand- seiter Werchat. Insgesamt gab es im Brixentale 17 Werchate, denen je ein Werchater als Aufsager vorstand. Bei der bayerischen Gemeindereform im Jahre 1811 (das vormals salzburgi- sche Brixental stand damals gleich wie das tirolische Landgericht Kitzbühel unter bayerischer Verwaltung) wurden die Werchate oder Viertel zu Gemein- den zusammengefaßt - in Hopfgarten, Westendorf, Brixen und Kirchberg je vier Viertel eine Gemeinde - und bei der österreichischen Gemeindereform 1849 auch das Amt der Viertelaufseher abgeschafft. Während die Erzbischöfe von Salz- burg, denen das Brixental von 1380 bis zur Säkularisierung 1803 gehörte, als Landesfürsten auf Grund der „Regale" die Hochwälder sowie auch die Berg- baue, Jagd und Fischerei als sogenann- tes Kammergut an sich zogen, blie- ben lie ben die den Gemeinden, wie die „Gmoa" der Nachbarschaften auch ge- nannt e nannt wurde, die Heimwälder, Heim- und Hochweiden als Gemeinwälder, -weiden und Gemeinalmen erhalten, die im Brixentale „Alben. Hahn- und Gmainperge" genannt wurden und Agrargemeinschaften (Alm-, Weide- und Waldgemeinschaften) waren. Bei der Forstpurifizierung 1848 sind einige dieser „Gmainperge" (Gmoa- wälder) Staatswälder geworden und bei der Waldzuweisung von 1850 bis 1854 den Gemeinden des Brixentales als Gemeindewälder übergeben wor- den, z. B. die „Gemeinberge" Brand" seit-, Vorder- und Hintersonnberg der Gemeinde Kirchberg als sogenanntes Gemeindegut. Leibeigenschaft und Wildfangrecht im Brixentale Mit Hofkanzlei-Entschließung vom 24. Dezember 1807 wurde im Brixentale die Leibeigenschaft ohne irgend eine Gegenleistung endgültig aufgehoben, nachdem der Hofkammerbeschluß vorn Eine Reihe von Familien waren dem Erzbischof von Salzburg leibeigen. Die Leibeigenschaft im Brixentale haftete aber eigenartigerweise nur an d e n Männern! Die sogenannten „Leibzinsbücheln" reichen bis 1537 zurück. Der Leibzins selbst aber wurde schon 1316-1322 er- wähnt. Aus dem 15. Jahrhundert sind Ur- kunden erhalten, die sich mit leib- eigenschaftlichen Verhältnissen im Bri- xental befassen: 12. April 1442: Martins Töchter von Lauterbach treten diese Eigenleute dem Erzbischof von Salzburg ab. 3. Februar 1460: Jakob am Pach gibt sich dem Erzbischhof Sigmund von Salzburg „mit dem Leib zu eigen". Mit Hofkanzlei-Entschließung vom 25. Februar 1808 wurde auch das Erb- recht des Fiskus auf das Vermögen unehelich Geborener im Brixentale auf- gehoben. Uneheliche Kinder verfielen hier zwar nicht, wie es dem Wildfang- recht entspräche, der Leibeigenschaft des Landesherren, nach ihrem Tode aber erhob dieser nicht nur auf ein „Besthaupt" (die beste Kuh im Stall - die Präkuh), sondern auf die ganze Hinterlassenschaft Anspruch. Mit Hofratbefehl vom 28. Jänner 1747 wurde ihnen eine gewisse Testierfrei- heit gewährt und zwar zu Gunsten von Erben in auf- und absteigender Linie, nicht aber von Geschwistern, über das ganze Vermögen mit Vor- behalt der „Notgebühr", in anderen Fällen über ein Drittel desselben.
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